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DOI: 10.1055/a-2619-7853
Radiologische Daten in der elektronischen Patientenakte – Befüllungspflicht und Vergütung
Seit Januar diesen Jahres haben die gesetzlichen Krankenversicherungen für alle Versicherten eine elektronische Patientenakte angelegt. Ärzte können seit April 2025 Dokumente in die ePA einstellen, ab 1. Oktober 2025 sind sie verpflichtet, die ePA zu nutzen.
Dies gilt insbesondere für Radiologen, denn nach § 347 Abs. 2 SGB V müssen Befundberichte aus bildgebender Diagnostik, ebenso wie Daten zu Laborbefunden, Befundberichten aus invasiven oder chirurgischen sowie aus nicht-invasiven oder konservativen Maßnahmen und elektronische Arztbriefe in die ePA eingestellt werden.
Allerdings können noch immer nicht alle RIS- und PVS-Systeme die Übermittlung umsetzen. Fragen Sie rechtzeitig bei Ihren RIS- und PVS-Herstellern nach und fordern Sie zur Nachrüstung der entsprechenden Funktionalität auf!
Sie müssen die ePA allerdings nicht selbst befüllen, dies kann auf das nichtärztliche Personal delegiert werden. Sorgen Sie aber dafür, dass die dazu ggf. erforderlichen Schulungen rechtzeitig erfolgen.
Wer schnell ist, kann die erhöhte EBM-Ziffer 01648 mit 11,03 € abrechnen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass noch keine Dokumente durch andere Ärzte in der ePA eingestellt sind. Lediglich patienteneigene Daten sind unschädlich. Also, erst ein Blick in die ePA, ob sie leer ist und erst dann die Erstbefüllungsgebühr ansetzen (https://www.kbv.de/html/1150_73781.php). Danach gibt es für die Übermittlung der radiologischen Befundberichte nur noch 1,86 €.
Ärzte müssen ihre Patienten darüber informieren, welche Daten sie im Rahmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung in der ePA speichern. Dies kann mündlich oder auch per Praxisaushang erfolgen (die KBV stellt hierzu ein Poster zum Ausdrucken bereit https://www.kbv.de/html/epa.php). Sollten Patienten widersprechen, ist dies in der Behandlungsdokumentation zu dokumentieren.
Weitere hilfreiche Informationen finden sie auf der Seite der KBV unter https://www.kbv.de/html/epa.php, oder https://www.kbv.de/media/sp/PraxisWissen_ePA.pdf
Publication History
Article published online:
22 July 2025
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