„Zur Dokumentation unserer Arbeitszeit in der Praxis füllen wir monatlich einen Stundenzettel
aus, indem wir die abgeleisteten Dienste eintragen. Gleichzeitig sollen wir unsere
Abwesenheit auch im Praxiskalender pflegen. Ist dieser doppelte Aufwand nötig? Gibt
es gesetzliche Vorgaben zur Erfassung der Arbeitszeit?“