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physiopraxis 2025; 23(06): 59
DOI: 10.1055/a-2560-9389
DOI: 10.1055/a-2560-9389
Perspektiven
Die Rechtsfrage: Kann ich Hausbesuche trotz fehlerhafter Verordnung abrechnen?

Die Praxis, in der ich arbeite, hat einen Kooperationsvertrag mit einer heilpädagogischen Tagesstätte, in der wir regelmäßig Kinder therapieren. Darf ich meine Behandlung dort durchführen, auch wenn auf dem Rezept der Hausbesuch (versehentlich) nicht angekreuzt ist? Bin ich in diesem Fall überhaupt versichert?
Therapeutin aus Niedersachsen
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
10. Juni 2025
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