Reisemedizin up2date 2026; 03(01): 13-29
DOI: 10.1055/a-2557-5744
Beruflicher Auslandsaufenthalt

Arbeitsmedizinische Vorsorge für Auslandsaufenthalte

Authors

  • Clara Schlaich

  • Britta Reichardt

  • Eike Beyer

Arbeit im Ausland und weltweite Dienstreisen gehören zum Arbeitsalltag in Deutschland. Bei der Entsendung von Personal in den Auslandseinsatz muss von den inländischen Unternehmen die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung sichergestellt werden. Betriebsärztinnen und -ärzte beraten sie bei der Gefährdungsbeurteilung sowie der Sicherstellung der medizinischen Versorgung im Ausland und führen die arbeitsmedizinische Vorsorge durch.

Kernaussagen
  • Die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge Ausland E AIA ist Voraussetzung für die Aufnahme einer beruflichen Auslandstätigkeit in den Tropen sowie den Subtropen und für sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infektionsgefährdungen.

  • Zugelassen für die Untersuchung sind Arbeitsmediziner, Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin und Tropenmediziner.

  • Ein rein digitales Angebot der E AIA durch den Arbeitgeber ist nicht rechtskonform. Vor der Ausreise muss eine persönliche arbeitsmedizinische Beratung, Untersuchung und Impfung durch einen Arbeits- oder Tropenmediziner ermöglicht werden.

  • Zur arbeitsmedizinischen Vorsorge muss eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers über die Tätigkeit im Ausland vorliegen.

  • Im Vordergrund der Vorsorge stehen die Beratung und Vorsorgemaßnahmen wie Impfungen, Malariaprophylaxe und ggf. die Anpassung des Tätigkeitsfelds zur Vermeidung von Gesundheitsschäden.

  • Die Vorsorge wird besonders dann wichtig, wenn Mitarbeitende in den Regionen mit klimatischen Belastungen schwer erkranken und daraus medizinische Folgeschäden entstehen. In diesem Fall kann das Ergebnis der Vorsorge entscheidend für die Anerkennung als Berufserkrankung sein.

  • Bei akuten Erkrankungen in Zusammenhang mit einem Aufenthalt in den Tropen oder Subtropen muss sofort ärztliche Hilfe gesucht werden.

  • Die betriebsärztliche Rückkehreruntersuchung dient vorrangig der Informationsgewinnung und der Erkennung latenter Erkrankungen. Sie kann eine Akutbehandlung nicht ersetzen.



Publication History

Article published online:
09 February 2026

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