physiopraxis 2025; 23(05): 59
DOI: 10.1055/a-2538-7410
Perspektiven

Die Rechtsfrage: Dürfen Arbeitgebende Minusstunden „anordnen“?

Thomas Schlegel

Während der Coronazeit sind in unserer Klinik Minusstunden angefallen. Müssen diese Stunden grundsätzlich nachgearbeitet werden? Und dürfen Arbeitgebende Minusstunden „anordnen“, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit aufgrund eines Mangels an Patient*innen nicht eingehalten werden kann?

Therapeutin aus Berlin



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Article published online:
14 May 2025

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