Krankenhaushygiene up2date 2026; 21(01): 45-62
DOI: 10.1055/a-2521-9736
CME - Präventionsmaßnahmen

Infektionshygiene und -prävention in der Zahnarztpraxis aus Sicht des Gesundheitsamtes

Authors

  • Mascha Recks

  • Claudia Rüsing

Der Infektionsschutz in Zahnarztpraxen ist durch verschiedene fachliche Vorgaben und rechtliche Grundlagen geregelt. Gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) müssen die KRINKO-Empfehlungen beachtet werden, um nosokomiale Infektionen und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden. In diesem Beitrag werden häufige infektionshygienische Mängel herausgestellt und relevante Bereiche praxisnah beleuchtet.

Kernaussagen
  • Zahnärztliche Praxen unterliegen nicht der Regelüberwachung durch das Gesundheitsamt, sondern gehören zu den Einrichtungen nach §23 Abs. 5 Satz 2 IfSG, die durch das Gesundheitsamt überwacht werden können.

  • Infektionsprävention in der Zahnarztpraxis ist ein sehr relevantes Thema, da fast jeder Mensch im Laufe seines Lebens Kontakt zur Zahnarztpraxis hat.

  • Durch Tröpfchen und Spritzer während der zahnärztlichen Behandlung besteht ein hohes potenzielles Infektionsrisiko.

  • Besonders relevante Bereiche umfassen neben Basishygienemaßnahmen wie Händehygiene, Wäsche, Sterilgutlagerung, Reinigung und Desinfektion von Flächen auch die Wassersicherheit der zahnärztlichen Dentaleinheit.

  • Relevante Regelwerke umfassen neben den Empfehlungen der KRINKO auch Regelwerke zum Arbeitsschutz, wie z.B. die TRBA 250.



Publication History

Article published online:
27 February 2026

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