Aktuelle Ernährungsmedizin 2025; 50(03): 203-204
DOI: 10.1055/a-2494-5328
Gesellschaftsnachrichten

Gesellschaftsnachrichten des BerufsVerbands Oecotrophologie e.V. (VDOE)

Zuschüsse von Krankenkassen zu Leistungen der Ernährungsberatung und -therapie

Im Finanztest 2/2025 wurden 68 gesetzliche Krankenkassen dazu befragt, welche Zuschüsse sie zu Leistungen der Ernährungsberatung und -therapie zahlen. In den befragten Kassen sind etwa 97 Prozent aller Beitragszahlenden versichert. Das Ergebnis zeigt: Es gibt große Unterschiede und bei einigen Kassen sind hohe Zuschüsse möglich. Bei den meisten Kassen liegen diese zwischen 100 und 400 Euro, bei einzelnen noch höher, manchmal sogar vierstellig. Die Tabelle der Stiftung Warentest gibt einen Überblick, welche Kasse wofür wie viel bezahlt.

Die Zuschüsse für eine Ernährungstherapie sind keine gesetzlich geregelte Kassenleistung. Die Krankenkassen können demnach frei entscheiden, ob und in welcher Höhe sie Kosten für ernährungstherapeutische Interventionen erstatten. Dadurch ergeben sich deutliche Unterschiede bei den gesetzlichen Versicherungen.

Ernährungstherapeutische Beratung kann bei ernährungs(mit)bedingten Erkrankungen ein Teil der Therapie sein oder diese unterstützen sowie Symptome lindern. Für die Kostenbeteiligung der Krankenkassen ist eine ärztliche Empfehlung, beispielsweise über eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (budgetneutral), notwendig. Zudem wird von den gesetzlichen Krankenkassen seit Jahren der Nachweis einer entsprechenden Qualifikation in Form von anerkannten Zertifikaten von den Ernährungsfachkräften eingefordert, um eine Leistung im Bereich Ernährungstherapie nach § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) V zu bezuschussen. Dies ist notwendig, da die Begriffe “Ernährungsberater*in” und “Ernährungstherapeut*in” in Deutschland nicht geschützt sind.

Auch im Bereich Prävention unterstützen die Krankenkassen in unterschiedlichem Maße. Speziell dafür anerkannte Ernährungsfachkräfte bieten zertifizierte Präventionskurse an. Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) prüft und zertifiziert Präventionskurse. Bezuschusst werden Kurse, die in der ZPP-Datenbank veröffentlicht und nicht im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung konzipiert sind. Der Finanztest der Stiftung Warentest gibt auch hier Auskunft über die Höhe der Erstattungsbeträge.

Eine genaue Angabe zu den Kosten einer Ernährungsberatung oder -therapie ist nicht möglich. Bei der präventiven Ernährungsberatung liegt das Honorar von selbstständigen Ernährungsfachkräften in etwa bei 80–120 Euro pro Stunde und bei ernährungstherapeutischer Beratung bei 90–140 Euro pro 60 Minuten. Die notwendige Dauer und Häufigkeit der Beratungseinheiten sind dabei abhängig vom Thema, der Diagnose und Begleitumständen.

Bei der Suche nach qualifizierten Ernährungsfachkräften in der Nähe hilft beispielsweise die Expertensuche von E-Zert e. V. Dort werden auf Ernährungstherapie spezialisierte Beratungskräfte gelistet und können u. a. über die Postleitzahlsuche oder nach Schwerpunkten gefiltert werden.

Wir freuen uns, dass unser berufspolitisches Engagement in diesem Fall – wenn auch mit langem Atem – erfolgreich war. Wir hatten die Stiftung Warentest dazu angeregt, ihren bekannten Krankenkassentest einmal zum Thema Ernährungsberatung und -therapie durchzuführen. Etwa ein Jahr nach unserer Anfrage bei der Redaktion von Finanztest ist nun das Ergebnis veröffentlicht. Die Ergebnisse des Krankenkassenfinanztests unterstützen unsere weitere berufspolitische Arbeit bei Gesprächen mit Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen, Verbänden und der Politik.



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Article published online:
06 June 2025

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