Diabetologisch tätige Ärzte sehen sich häufig mit Anfragen zu spezifischen Attesten
oder Bescheinigungen konfrontiert, insbesondere bezüglich der Fahreignung von Patienten,
zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft oder zur Arbeitsunfähigkeit. In
der Praxis ist allerdings immer wieder zu beobachten, dass es dabei zu zwar gut gemeinten,
jedoch nicht hinreichend sorgfältig formulierten bzw. gar fehlerhaften Stellungnahmen
kommt, die sich für die Patienten unbeabsichtigt nachteilig auswirken können. Die
nicht sachgemäße Erstellung von Bescheinigungen, Attesten oder Beantwortung behördlicher
Anfragen führt aber auch für Behandler meist zu erheblichem Zusatzaufwand und birgt
nicht unerhebliche Haftungsrisiken. Auch Anfragen von Datenschutzbehörden bringen
hohes Risikopotential mit sich und erfordern eine sorgfältige Beantwortung. In einem
zweiteiligen Beitrag werden die wesentlichen Fehlerquellen und ihre rechtlichen Konsequenzen
erläutert.