Z Gastroenterol 2025; 63(02): 169-203
DOI: 10.1055/a-2446-2454
Leitlinie

S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie biliärer Karzinome – Kurzversion

Version 5.1 – August 2024 – AWMF-Registernummer: 032-053OL
Sabrina Groß
1   Abteilung für Gastroenterologie, Gastrointestinale Onkologie, Hepatologie, Infektiologie und Geriatrie, Eberhard-Karls Universität, Tübingen
,
Michael Bitzer
1   Abteilung für Gastroenterologie, Gastrointestinale Onkologie, Hepatologie, Infektiologie und Geriatrie, Eberhard-Karls Universität, Tübingen
,
Jörg Albert
2   Katharinenhospital, Klinik für Allgemeine Innere Medizin, Gastroenterologie, Hepatologie, Infektiologie und Pneumologie, Stuttgart
,
Susanne Blödt
3   Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Berlin
,
Judit Boda-Heggemann
4   Klinik für Strahlentherapie und Radioonkologie, Universitätsklinikum Mannheim
,
Katrin Borucki
5   Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Medizinische Fakultät, Institut für Klinische Chemie und Pathobiochemie
,
Thomas Brunner
6   Universitätsklinik für Strahlentherapie-Radioonkologie, Medizinische Universität Graz
,
Reiner Caspari
7   Klinik Niederrhein Erkrankungen des Stoffwechsels der Verdauungsorgane und Tumorerkrankungen, Bad Neuenahr-Ahrweiler
,
Frank Dombrowski
8   Institut für Pathologie, Universität Greifswald
,
Matthias Evert
9   Institut für Pathologie, Universität Regensburg
,
Markus Follmann
10   Office des Leitlinienprogrammes Onkologie, Deutsche Krebsgesellschaft e. V., Berlin
,
Paul Freudenberger
11   Clinical Guideline Services GmbH (CGS), Berlin/Kiel
,
Cihan Gani
12   Klinik für Radioonkologie, Universitätsklinikum Tübingen
,
Jamila Gebert
1   Abteilung für Gastroenterologie, Gastrointestinale Onkologie, Hepatologie, Infektiologie und Geriatrie, Eberhard-Karls Universität, Tübingen
,
Andreas Geier
13   Medizinische Klinik und Poliklinik II, Universitätsklinikum Würzburg
,
Eleni Gkika
14   Klinik für Strahlenheilkunde, Department für Radiologische Diagnostik und Therapie, Universitätsklinikum Freiburg
,
Martin Götz
15   Medizinische Klinik IV – Gastroenterologie/Onkologie, Klinikverbund Südwest, Böblingen
,
Thomas Helmberger
16   Institut für Radiologie, Neuroradiologie und minimal invasive Therapie, München Klinik Bogenhausen
,
Ralf-Thorsten Hoffmann
17   Institut und Poliklinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Universitätsklinikum Dresden
,
Peter Huppert
18   Radiologisches Zentrum, Max Grundig Klinik, Bühlerhöhe
,
David Krug
19   Strahlentherapie Campus Kiel, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
,
Christian La Fougère
20   Nuklearmedizin und Klinische Molekulare Bildgebung, Eberhard-Karls Universität, Tübingen
,
Hauke Lang
21   Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie, Johannes Gutenberg-Universität, Mainz
,
Thomas Langer
10   Office des Leitlinienprogrammes Onkologie, Deutsche Krebsgesellschaft e. V., Berlin
,
Philipp Lenz
22   Zentrale Einrichtung Palliativmedizin, Universitätsklinikum Münster
,
Tom Lüdde
23   Medizinische Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie und Infektiologie, Universitätsklinikum Düsseldorf
,
Andreas Mahnken
24   Klinik für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Universitätsklinikum Marburg
,
Silvio Nadalin
25   Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie, Eberhard-Karls Universität, Tübingen
,
Hoa Huu Phuc Nguyen
26   MVZ Katholisches Klinikum Bochum
,
Monika Nothacker
3   Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Berlin
,
Johann Ockenga
27   Medizinische Klinik II, Gesundheit Nord, Klinikverbund Bremen
,
Karl Oldhafer
28   Klinik für Leber-, Gallenwegs- und Pankreaschirurgie, Asklepios Klinik Barmbek
,
Julia Ott
1   Abteilung für Gastroenterologie, Gastrointestinale Onkologie, Hepatologie, Infektiologie und Geriatrie, Eberhard-Karls Universität, Tübingen
,
Philipp Paprottka
29   Sektion für Interventionelle Radiologie, Klinikum rechts der Isar, Technische Universität München
,
Philippe Pereira
30   Zentrum für Radiologie, Minimal-invasive Therapien und Nuklearmedizin, SLK-Klinken Heilbronn
,
Thorsten Persigehl
31   Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Universitätsklinikum Köln
,
Ruben Plentz
32   Digestive Diseases and Nutrition, Gastroenterology, University of Kentucky
,
Jürgen Pohl
33   Abteilung für Gastroenterologie, Asklepios Klinik Altona
,
Heinrich Recken
34   Hamburger Fern-Hochschule
,
Peter Reimer
35   Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Städtisches Klinikum Karlsruhe
,
Jutta Riemer
36   Lebertransplantierte e. V.
,
Kristina Ringe
37   Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Medizinische Hochschule Hannover
,
Elke Roeb
38   Medizinische Klinik II Pneumologie, Nephrologie und Gastroenterologie, Universitätsklinikum Gießen
,
Jörn Rüssel
39   Medizinische Klinik IV Hämatologie und Onkologie, Universitätsklinikum Halle (Saale)
,
Barbara Schellhaas
40   Medizinische Klinik I Gastroenterologie, Pneumologie und Endokrinologie, Friedrich-Alexander-Universität, Erlangen
,
Peter Schirmacher
41   Allgemeine Pathologie und pathologische Anatomie, Universitätsklinikum Heidelberg
,
Hans J. Schlitt
42   Klinik und Poliklinik für Chirurgie, Universitätsklinikum Regensburg
,
Irene Schmid
43   Kinderklinik und Kinderpoliklinik im Dr. von Haunerschen Kinderspital, LMU München
,
Kerstin Schütte
44   Klinik für Innere Medizin und Gastroenterologie, Niels-Stensen-Kliniken, Marienhospital Osnabrück
,
Andreas Schuler
45   Medizinische Klinik, Gastroenterologie, Alb-Fils-Kliniken, Geislingen an der Steige
,
Daniel Seehofer
46   Klinik und Poliklinik für Viszeral-, Transplantations-, Thorax- und Gefäßchirurgie, Universitätsklinikum Leipzig
,
Marianne Sinn
47   II. Medizinische Klinik und Poliklinik (Onkologie, Hämatologie, Knochenmarktransplantation mit Abteilung für Pneumologie), Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
,
Andreas Stengel
48   Innere Medizin VI – Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Eberhard-Karls Universität, Tübingen
,
Nadine Steubesand
11   Clinical Guideline Services GmbH (CGS), Berlin/Kiel
,
Christoph Stoll
49   Klinik Herzoghöhe Bayreuth
,
Andrea Tannapfel
50   Institut für Pathologie, Ruhr-Universität Bochum
,
Anne Taubert
51   Klinische Sozialarbeit, Universitätsklinikum Heidelberg
,
Jörg Trojan
52   Medizinische Klinik 1: Gastroenterologie und Hepatologie, Pneumologie und Allergologie, Endokrinologie und Diabetologie sowie Ernährungsmedizin, Goethe-Universität, Frankfurt
,
Ingo van Thiel
53   Deutsche Leberhilfe e. V.
,
Martin Utzig
54   Abteilung Zertifizierung, Deutsche Krebsgesellschaft e. V., Berlin
,
Arndt Vogel
55   Institute of Medical Science, University of Toronto
,
Thomas Vogl
56   Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Goethe-Universität, Frankfurt
,
Frank Wacker
37   Institut für Diagnostische und Interventionelle Radiologie, Medizinische Hochschule Hannover
,
Oliver Waidmann
57   Onkologie Bethanien, Frankfurt am Main
,
Heiner Wedemeyer
58   Klinik für Gastroenterologie, Hepatologie, Infektiologie und Endokrinologie, Medizinische Hochschule Hannover
,
Henning Wege
59   Klinik für Allgemeine Innere Medizin, Onkologie/Hämatologie, Gastroenterologie und Infektiologie, Klinikum Esslingen
,
Gregor Wenzel
10   Office des Leitlinienprogrammes Onkologie, Deutsche Krebsgesellschaft e. V., Berlin
,
Dane Wildner
60   Innere Medizin, Krankenhäuser Nürnberger Land GmbH, Standort Lauf
,
Marcus-Alexander Wörns
61   Klinik für Gastroenterologie, Hämatologie und internistische Onkologie und Endokrinologie, Klinikum Dortmund
,
Peter Galle
62   1. Medizinische Klinik und Poliklinik, Gastroenterologie, Hepatologie, Nephrologie, Rheumatologie, Infektiologie, Johannes Gutenberg-Universität, Mainz
,
Nisar Malek
1   Abteilung für Gastroenterologie, Gastrointestinale Onkologie, Hepatologie, Infektiologie und Geriatrie, Eberhard-Karls Universität, Tübingen
› Institutsangaben
 

Wesentliche Neuerungen

Die Langversion der S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Hepatozellulären Karzinoms und der biliären Karzinome“ umfasst zwei Tumorentitäten. Die letzte Version der Leitlinie wurde im August 2023 veröffentlicht.

Folgende wesentliche Änderungen ergeben sich bei den biliären Karzinomen zur S3-Leitlinie von 2023:

  • Risikofaktoren (Kapitel 4.1): Das Lynch-Syndrom und BRCA-Keimbahnmutationen werden neu als Risikofaktoren benannt.

  • Systemtherapie (Kapitel 4.5):

    • Pembrolizumab wird als Alternative zu Durvalumab in der Kombination mit der Chemotherapie Gemcitabin/Cisplatin in der Erstlinie empfohlen.

    • Eine molekulare Charakterisierung des Tumors und eine Vorstellung im molekularen Tumorboard sollte spätestens bis zur Entscheidung über die Zeitlinientherapie erfolgen.

    • Patienten deren Tumoren eine Fibroblasten-Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (FGFR2) Fusion oder ein FGFR2-Rearrangement aufweisen wird ab der Zweitlinie alternativ zu Pemigatinib der FGFR-Inhibitor Futibatinib empfohlen.

Das Kapitel Supportivtherapie bezog sich schon in den vorherigen Versionen auf beide Tumorentiäten und wurde bei diesem Update nun an das Ende gestellt (Kapitel 4).

Eine detaillierte Übersicht der Änderungen befindet sich im Kapitel 6.2.


#

1 Informationen zu dieser Leitlinie

1.1 Herausgeber

Leitlinienprogramm Onkologie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Deutschen Krebsgesellschaft e. V. (DKG) und der Stiftung Deutsche Krebshilfe (DKH).


#

1.2 Federführende Fachgesellschaft(en)

Zoom Image

#

1.3 Finanzierung der Leitlinie

Diese Leitlinie wurde von der Deutschen Krebshilfe im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie gefördert.


#

1.4 Kontakt

Office Leitlinienprogramm Onkologie
c/o Deutsche Krebsgesellschaft e. V.
Kuno-Fischer-Straße 8
14057 Berlin

leitlinienprogramm@krebsgesellschaft.de
www.leitlinienprogramm-onkologie.de


#

1.5 Zitierweise

Leitlinienprogramm Onkologie (Deutsche Krebsgesellschaft, Deutsche Krebshilfe, AWMF): S3-Leitlinie Diagnostik und Therapie des Hepatozellulären Karzinoms und biliärer Karzinome, Kurzversion 5.1, 2024, AWMF-Registernummer: 032–053OL https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/hcc-und-biliaere-karzinome/; Zugriff am [tt.mm.jjj]


#

1.6 Besonderer Hinweis

Die Medizin unterliegt einem fortwährenden Entwicklungsprozess, sodass alle Angaben, insbesondere zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren, immer nur dem Wissensstand zur Zeit der Drucklegung der Leitlinie entsprechen können. Hinsichtlich der angegebenen Empfehlungen zur Therapie und der Auswahl sowie Dosierung von Medikamenten wurde die größtmögliche Sorgfalt beachtet. Gleichwohl werden die Benutzer aufgefordert, die Beipackzettel und Fachinformationen der Hersteller zur Kontrolle heranzuziehen und im Zweifelsfall einen Spezialisten zu konsultieren. Fragliche Unstimmigkeiten sollen bitte im allgemeinen Interesse der OL-Redaktion mitgeteilt werden.

Der Benutzer selbst bleibt verantwortlich für jede diagnostische und therapeutische Applikation, Medikation und Dosierung.

In dieser Leitlinie sind eingetragene Warenzeichen (geschützte Warennamen) nicht besonders kenntlich gemacht. Es kann also aus dem Fehlen eines entsprechenden Hinweises nicht geschlossen werden, dass es sich um einen freien Warennamen handelt.

Das Werk ist in allen seinen Teilen urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der Bestimmung des Urhebergesetzes ist ohne schriftliche Zustimmung der OL-Redaktion unzulässig und strafbar. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form ohne schriftliche Genehmigung der OL-Redaktion reproduziert werden. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung, Nutzung und Verwertung in elektronischen Systemen, Intranets und dem Internet.

Redaktioneller Hinweis

In dieser Leitlinie wird aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form verwendet, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.


#

1.7 Ziele des Leitlinienprogramms Onkologie

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V., die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. und die Stiftung Deutsche Krebshilfe haben sich mit dem Leitlinienprogramm Onkologie (OL) das Ziel gesetzt, gemeinsam die Entwicklung und Fortschreibung und den Einsatz wissenschaftlich begründeter und praktikabler Leitlinien in der Onkologie zu fördern und zu unterstützen. Die Basis dieses Programms beruht auf den medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen der Fachgesellschaften und der DKG, dem Konsens der medizinischen Fachexperten, Anwender und Patienten sowie auf dem Regelwerk für die Leitlinienerstellung der AWMF und der fachlichen Unterstützung und Finanzierung durch die Deutsche Krebshilfe. Um den aktuellen Stand des medizinischen Wissens abzubilden und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen, müssen Leitlinien regelmäßig überprüft und fortgeschrieben werden. Die Anwendung des AWMF-Regelwerks soll hierbei Grundlage zur Entwicklung qualitativ hochwertiger onkologischer Leitlinien sein. Da Leitlinien ein wichtiges Instrument der Qualitätssicherung und des Qualitätsmanagements in der Onkologie darstellen, sollten sie gezielt und nachhaltig in den Versorgungsalltag eingebracht werden. So sind aktive Implementierungsmaßnahmen und auch Evaluationsprogramme ein wichtiger Bestandteil der Förderung des Leitlinienprogramms Onkologie. Ziel des Programms ist es, in Deutschland professionelle und mittelfristig finanziell gesicherte Voraussetzungen für die Entwicklung und Bereitstellung hochwertiger Leitlinien zu schaffen. Denn diese hochwertigen Leitlinien dienen nicht nur dem strukturierten Wissenstransfer, sondern können auch in der Gestaltung der Strukturen des Gesundheitssystems ihren Platz finden. Zu erwähnen sind hier evidenzbasierte Leitlinien als Grundlage zum Erstellen und Aktualisieren von Disease-Management-Programmen oder die Verwendung von aus Leitlinien extrahierten Qualitätsindikatoren im Rahmen der Zertifizierung von Organtumorzentren.


#

1.8 Weitere Dokumente zu dieser Leitlinie

Bei diesem Dokument handelt es sich um die Kurzversion der S3-Leitlinie „Diagnostik und Therapie des Hepatozellulären Karzinoms und biliärer Karzinome“. Neben der Kurzversion wird es folgende ergänzende Dokumente zu dieser Leitlinie geben:

  • Langversion der Leitlinie

  • Foliensatz

  • Laienversion (Patientenleitlinie)

  • Leitlinienreport zum Aktualisierungsprozess der Leitlinie

  • Evidenzberichte zu Literaturrecherchen und Evidenztabellen

Diese Leitlinie und alle Zusatzdokumente sind über die folgenden Seiten zugänglich.

Dokumente zu den Vorgängerversionen der Leitlinie sind im Leitlinienarchiv des Leitlinienprogramms Onkologie unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/hcc-und-biliaere-karzinome/ und im Leitlinienarchiv der DGVS unter: https://www.dgvs.de/leitlinien/onkologie/hepatozellulaeres-karzinom-und-biliaere-karzinome/?archiv = true abrufbar.

Die Leitlinie ist außerdem in der App des Leitlinienprogramms Onkologie enthalten.

Weitere Informationen unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/app

Zoom Image

#

1.9 Zusammensetzung der Leitliniengruppe

1.9.1 Koordination

Prof. Dr. Nisar P. Malek
Ärztlicher Direktor Medizinische Klinik Universitätsklinikum Tübingen

Prof. Dr. Michael Bitzer
Stellvertretender Ärztlicher Direktor Medizinische Klinik Universitätsklinikum Tübingen

Prof. Dr. Peter R. Galle
Ärztlicher Direktor Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Dr. Sabrina Groß
Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie Medizinische Klinik Universitätsklinikum Tübingen


#

1.9.2 Beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen

In [Tab. 5] sind die an der Leitlinienerstellung beteiligten medizinischen Fachgesellschaften und sonstigen Organisationen, deren mandatierte Vertreter sowie beteiligte Patientenvertreter und methodische Berater aufgeführt.

Weiterführende Informationen zu den Funktionen der einzelnen Personen und der Zusammensetzung der Arbeitsgruppen können der Langversion der Leitlinie entnommen werden.


#
#

1.10 Abkürzungsverzeichnis

Tab. 1

Abkürzungsverzeichnis.

Abkürzung

Erläuterung

3D-CRT

Three-dimensional Conformal Radiation Therapy

5-FU

5-Fluorouracil

AASLD

American Association for the Study of Liver Diseases

ACG

American College of Gastroenterology

AFIP

Armed Forces Institute of Pathology

AFP

α-Fetoprotein

AFP-L3

Lektin reaktives Alpha-Fetoprotein

AG

Arbeitsgruppe

AHB

 Anschlussheilbehandlung

AK

Antikörper

ALT

Alanine Aminotransferase

aMAP

age, male, albumin, bilirubin, platelets

APASL

Asian Pacific Association for the Study of the Liver

APRI

AST/Thrombozyten-Ratio-Index

ARFI

Acoustic Radiation Force Impulse Imaging

AST

Aspartat-Aminotransferase

ATG

Antithymozytenglobulin

AUC

Area Under the Curve

AUROC

Area Under the Receiver Operating Characteristic

AWMF

Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

BÄK

Bundesärztekammer

BCLC

Barcelona Clinic Liver Cancer

BD

biliäre Drainage

bds

beiderseits

BilIN

Biliäre intraepitheliale Neoplasie

BMI

Körpermasseindex

BRAF-Inhibitor

B-Raf Inhibitor

BSC

Best Supportive Care

BSG

Blutkörperchen-Senkungsgeschwindigkeit

CA 19–9

Carbohydrate-Antigen 19–9

CC

Cholangiokarzinom

CCA

Cholangiokarzinom

CD

Cluster of Differentiation

CECT

Contrast-enhanced CT

CEUS

Kontrastverstärkte Sonographie

CI

Konfidenzintervall

CIPN

Chemotherapie induzierte periphere Neuropathie

CLIP

Cancer of the Liver Italian Program

CNI

Calcineurininhibitor

COX-2

Cyclooxygenase-2

CR (eng)

Complete Response

CT

Computertomographie

CTCEA

Common Terminology Criteria for Adverse Events

CTLA-4-Blocker

cytotoxic T-lymphocyte-associated Protein 4

CU-HCC

Chinese University-HCC (Risikoscore)

CUP

Cancer of Unknown Primary

d. h.

das heißt

DAAD

Direct-acting antiviral Drugs

dCCA

Distales Cholangiokarzinom

DCP

Diphencyprone

DCR

Diesase Control Rate

DEB-TACE

Drug-eluting Bead TACE

DEGUM

Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin

DGCH

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie

DGEM

Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin

DGVS

Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten

DHC

Ductus Choledochus

DKG

Deutsche Krebsgesellschaft e. V.

DKH

Stiftung Deutsche Krebshilfe

DNA

Desoxyribonucleinsäure

DWI

Diffusion-weightend imaging

EASL

European Association for the Study of the Liver

eCCA

Extrahepatisches Cholangiokarzinom

ECOG

Eastern Cooperative Oncology Group

EG

Empfehlungsgrad, A = starke Empfehlung, B = Empfehlung, C = offene Empfehlung

EK

Expertenkonsens

ELTR

European Liver Transplant Registry

EORTC

European Organisation for Research and Treatment of Cancer

EORTIC-QLQ

European Organisation for Research and Treatment of Cancer – Quality of Life Questionnaire

EQD2

Equivalenzdosis von 2 Gy

ERC(P)

Endoskopische retrograde Cholangio(pankreatiko)graphie

ESCULAP

Erlanger Synopsis for Contrast-enhanced Ultrasound for Liver Lesion Assessment in Patients at Risk

ESMO

European Society of Medical Oncology

ETC

Extended Toronto Criteria

EUS-(FNA)

Endosonographischer Ultraschall – (Feinnadelaspiration)

FACT

Functional Assessment of Cancer Therapy

FDA

Food and Drug Administration (Behörde in den USA)

FDG

Fluordesoxyglucose

FDG-PET

Fluorodeoxyglukosepositronenemissionstomographie

FDG-PET-CT

Fluordesoxyglucose-Positronen-Emissions-Tomographie- Computertomografie

FGFR

Fibroblast Growth Factor Receptor

FIB-4

Fibrosis-4

FLC

Fibrolamelläres Karzinom

FLIP

Fatty Liver: Inhibition of Progression

FNH

Fokale Noduläre Hyperplasie

FOLFOX

Chemotherapie-Regimen mit Folinsäure, 5-Fluorouracil und Oxaliplatin

G-I-N

Guidelines International Network

GAG-HCC

Guide with Age, Gender, HBV DNA, Core Promoter Mutations and Cirrhosis-HCC

GALAD

Gender, Age, Alpha-Fetoprotein L3 %, Alpha-Fetoprotein, des-gamma-carboxy prothrombin

GB-CA

Gallenblasenkarzinom

GCP

Good Clinical Practice

Gd-DTPA

Gadolinium-Diethylene-Triamine Pentaacetic Acid

Gd-EOB-DTPA

Gadolinium-Ethoxybenzyl-Diethylentriamin-Penta-Essigsäure

GEKID

Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland

GLOBOCAN

Global Cancer Incidence, Mortality and Prevalence

GOT

Glutamat-Oxalat-Transaminase

GPT

Glutamat-Pyruvat-Transaminase

GRADE

Grading of Recommendations, Assessment, Development and Evaluation

Gy

Kurzbezeichnung für die Maßeinheit der Energiedosis Gray

HAI

Hepatische arterielle Infusion

HBeAg

Hepatitis B early Antigen

HBsAg

Hepatitis B surface Antigen

HBV

Hepatitis-B-Virus

HCC

Hepatocellular carcinoma (Hepatozelluläres Karzinom)

HCV

Hepatitis-C-Virus

HDV

Hepatitis Delta

HepPar1

Hepatocyte Paraffin 1

HER2

Human Epidermal Growth Factor Receptor Typ 2

HR

Hazard ratio

HRQL

health related quality of life

HSP70

Hitzeschockprotein 70

hTERT

Human Telomerase Reverse Transcriptase

ICC

Intrahepatisches Cholangiokarzinom

iCCA

Intrahepatisches Cholangiokarzinom

ICCR

Internatioal Collaboration on Cancer Reporting

ICD

Implantierte Kardioverter-Defibrillatoren

IDH

Isocitrat-Dehydrogenase

IFNa

Interferon alfa

IGRT

Image-guided radiation therapie (bildgesteuerte Strahlentherapie)

ILCA

International Liver Cancer Association

IPMN

intraduktal papillär muzinöse Neoplasie

IQWiG

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

IRE

Irreversible Elektroporation

iRFA

Intraduktale Radiofrequenzablation

ITT

Intention To Treat

JIS

Japan Integrated Staging Score

k. A.

keine Angabe

KASL

Korean Association for the Study of the Liver

KBV

Kassenärztliche Bundesvereinigung

KH

Krankheit

KM

Knochenmetastase

LA

Leitlinienadaptation

LAASL

Latin American Association for the Study of the Liver (LAASL)

LI-RADS

Liver Imaging Reporting and Data System

LI-RADS TR

LI-RADS Treatment Response

LiMax

Maximum liver function capacity

LL

Leitlinie

LoE

Level of evidence

LTx

Lebertransplantation

MARS

Molecular-Adsorbent-Recirculating-System

MASH

Metabolic Dysfunction-associated Steatohepatitis

MASLD

Metabolic Dysfunction-associated Steatotic Liver Disease

MDR

medium dosed rate (dt.: mittlere Dosierungsrate)

MPH

Master of Public Health

MR(T)

Magnetresonanz (tomographie)

MRCP

Magnetresonanzcholangiopankreatikographie

mRECIST

modifizierte Response Evaluation Criteria in Solid Tumors (Kriterien)

MRT

Magnetresonanztomographie

MSI

Mikrosatelliteninstabilität

MSI-H

Mikrosatelliteninstabilität hoch (high)

mTOR

mammalian Target of Rapamycin

MWA

Mikrowellenablation

n. a.

nicht angegeben

n. s.

not significant

NCCN

National Comprehensive Cancer Network

NCI

National Cancer Institute

NGC

National Guideline Clearinghouse (USA)

NICE

National Institute for Health and Care Excellence

NK-Zellen

Natürliche Killerzellen

NRS

Nutritional Risiko Score

NT

Nicht transplantabel

NTRK

Neurotrophen Tyrosinkinasen

OL

Leitlinienprogramm Onkologie

OL

Office des Leitlinienprogramms Onkologie (c/o Deutsche Krebsgesellschaft)

OP

Operation

OR

Odds Ratio

ORN

Osteoradionekrose

ORR

Overall response rate

OS

Gesamtüberleben (Overall Survival)

PAGE-B

Platelet Age GEnder–HBV

PAS

Periodic acid-Schiff (Perjodsäure Schiffsche Reagenz-Färbung)

PBC

Primär biliäre Zirrhose

PBD

Präoperative biliäre Drainage

pCCA

Perihiläres Cholangiokarzinom

PD

Progressive disease

PD1

Programmed cell death protein 1

PDT

Photodynamische Therapie

PEG

Perkutane Endoskopische Gastrostomie

PEI

perkutane Ethanolinjektion

PET

Positronen-Emissions-Tomographie

PFS

progressionsfreies Überleben (progression-free survival)

PICO

Population Intervention Comparison Outcome

PR

Partial remission, partielle Remission

PRO

Patient Reported Outcome

PS

Progressive Disease

PSC

Primär sklerosierende Cholangitis

PTCD

perkutane transhepatische Cholangiodrainage

pTNM

pathologische Klassifikation von Tumor, Lymphknoten und Metastasen

PV

Portalvene

PZK

Patientenzentrierte Kommunikation

QALY

Quality-Adjusted Life Years, Qualitätskorrigierte Lebensjahre

QI

Qualitätsindikator

QoL

Lebensqualität (Quality of Life)

RCT

Radiotherapie/Radiochemotherapie

RECIST

Response Evaluation Criteria in Solid Tumors

RFA

Radiofrequenzablation

RILD

Radiation induced Liver Disease

RNA

Ribonukleinsäure

RR

Risk ratio (relative risk)

SBRT

stereotaktische Bestrahlung

SD

stable disease

SEMS

Selbstexpandierende Metallgitterstents

SEOM

Spanish Society of Medical Oncology

SGA

Subjective Global Assessment

SGB

Sozialgesetzbuch

SIR

Standardisierte Inzidenzrate

SIRT

selektive interne Radiotherapie

SR

Systematischer Review

STIKO

ständige Impfkommission des Robert-Koch-Institut

SVR

Substained Virological Response

TACE

Transarterielle Chemoembolisation

TAE

Transarterielle Embolisation

TARE

Transarterielle Radioembolisation

TKI

Tyrosinkinase-Inhibitor

TNM

System zur Klassifikation der anatomischen Ausbreitung maligner Tumoren mit Primärtumor (T), regionären Lymphknoten (N) und Fernmetastasen (M)

TTD

Time to Deterioration

TTP

Time To Progression

Tx

Transplantation

UCSF

University of California, San Francisco

UICC

UICC (Union internationale contre le cancer)-Klassifikation

UNOS

United Network of Organ Sharing

US

Ultraschall

VEGFR

Vascular Endothelial Growth Factor Receptor

WHO

World Health Organization (Welt-Gesundheitsorganisation)


#
#

2 Einführung

2.1 Geltungsbereich und Zweck

2.1.1 Zielsetzung und Fragestellung

Die interdisziplinäre S3-Leitlinie ist ein Instrument, um die Diagnostik und Therapie des Hepatozellulären Karzinoms (HCC), des Cholangiokarzinoms (CCA) und des Gallenblasenkarzinoms zu verbessern. Fachgruppen aller Disziplinen, die Patienten mit chronischen Lebererkrankungen, Verdacht auf oder bereits diagnostizierten hepatobiliären Tumoren ambulant und/oder stationär behandeln, sollen durch die Leitlinie unterstützt werden. Die Leitlinie soll dazu beitragen, eine angemessene Gesundheitsversorgung dieser Patientengruppen sicherzustellen. Es ist weiterhin die Aufgabe der Leitlinie, betroffenen Patienten angemessene, wissenschaftlich begründete und aktuelle Verfahren in der Diagnostik, Therapie und Rehabilitation anzubieten. Dies gilt sowohl für lokal begrenzte oder lokal fortgeschrittene Erkrankungen als auch bei Vorliegen eines Rezidivs oder von Fernmetastasen. Die Leitlinie soll neben dem Beitrag für eine angemessene Gesundheitsversorgung auch die Basis für eine individuell zugeschnittene, qualitativ hochwertige und kosteneffiziente Therapie bieten. Mittel- und langfristig sollen so die Morbidität und Mortalität von Patienten mit hepatobiliären Tumoren gesenkt und die Lebensqualität erhöht werden.


#

2.1.2 Adressaten

Die Leitlinie richtet sich an Internisten, Gastroenterologen und Hepatologen, Onkologen, Radiologen, Chirurgen, Palliativmediziner, Pathologen, Nuklearmediziner und Strahlentherapeuten, Psychoonkologen, onkologisch tätige Pflegekräfte und Physiotherapeuten sowie alle an einem HCC oder biliärem Karzinom erkrankten Patienten und deren Angehörige. Sie soll außerdem Allgemeinmedizinern und übergeordneten Organisationen (z. B. Krankenkassen) des Gesundheitswesens zur Information dienen.

Sie soll entsprechend der Definition einer Leitlinie Entscheidungshilfen geben, jedoch keine Richtlinie sein. Der behandelnde Arzt ist weiterhin verpflichtet, unter Würdigung der Gesamtsituation des Patienten und mit diesem gemeinsam, die für die individuelle Situation angemessene Vorgehensweise zu finden.


#

2.1.3 Gültigkeitsdauer und Aktualisierungsverfahren

Die S3-Leitlinie ist bis zur nächsten Aktualisierung, maximal aber 12 Monate gültig (August 2025). Bei dringendem Änderungsbedarf zwischen den jährlichen Updates werden diese im Rahmen von Amendments durchgeführt. Kommentare und Hinweise für den Aktualisierungsprozess sind ausdrücklich erwünscht und können an die folgende Adresse gesendet werden: hcc-und-biliaere-karzinome@leitlinienprogramm-onkologie.de


#
#

2.2 Grundlagen der Methodik

Die detaillierte methodische Vorgehensweise bei der Erstellung der Leitlinie ist im Leitlinienreport und im Evidenzbericht dargelegt. Diese Dokumente sind im Internet z. B. auf den Seiten des Leitlinienprogramms Onkologie (https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/uebersicht) und den Seiten der AWMF (https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/032–053OL) frei verfügbar.

Die in den Empfehlungskästen aufgeführten Angaben zur Empfehlungsgraduierung (Empfehlungsgrad) sowie weitere methodische Erläuterungen sind in Kapitel 6.4 dargelegt.

2.2.1 Unabhängigkeit und Darlegung möglicher Interessenkonflikte

Die Deutsche Krebshilfe stellte die finanziellen Mittel über das Leitlinienprogramm Onkologie (OL) zur Verfügung. Diese Mittel wurden eingesetzt für Personalkosten, Büromaterial, Literaturbeschaffung und die Konsensuskonferenzen (Raummieten, Technik, Verpflegung, Moderatorenhonorare, Reisekosten der Teilnehmer). Die Erarbeitung der Leitlinie erfolgte in redaktioneller Unabhängigkeit von der finanzierenden Organisation. Alle Beteiligten legten zu Beginn des Updates mittels des AWMF-Formblatts eine schriftliche Erklärung zu eventuell bestehenden Interessenkonflikten (zu Beginn, Aktualisierung vor der Konsensuskonferenz) vor. Die Interessenerklärungen sind im Leitlinienreport zu dieser Leitlinie (https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/hcc-und-biliaere-karzinome) aufgeführt.

Der Umgang mit Interessenkonflikten wurde gemeinsam in unserem Steuergruppentreffen vom 23.05.2023 konsentiert. Zusätzlich wurde dieses Vorgehen mit Vertretern der DKG und der AWMF besprochen. Hier wurde folgendes Vorgehen festgehalten:

  • Es wurden alle direkten finanziellen und indirekten sekundären Interessen der letzten drei Jahre im Formular der Interessenkonflikte oder online über das AWMF-Portal „Interessenerklärung online“ angegeben. Unmittelbar vor der Konsensuskonferenz erfolgt eine Aktualisierung der Erklärung.

  • Entscheidend für die Bewertung war der thematische Bezug zur Leitlinie.

  • Die Interessenkonflikte sind im Leitlinienreport im Kapitel 12.1 aufgeführt.

Umgang mit direkten finanziellen Interessenkonflikten:

  • Vortragstätigkeiten, Autoren-/oder Coautorenschaften und Forschungsvorhaben wurden als geringer Interessenkonflikt bewertet.

  • Wurde ein geringer Interessenkonflikt auf einem Themenfeld festgestellt, konnte der Mandatsträger nicht allein eine AG-Leitung übernehmen, sondern erhielt einen weiteren Mandatsträger ohne Interessenkonflikte zur Seite gestellt.

  • Es kam bei finanziellen Vergütungen durch Ad-Board, Beratertätigkeit und Industriedrittmittel in verantwortlicher Position unabhängig von der Höhe der monetären Zuwendung zur Feststellung eines moderaten Interessenkonfliktes.

  • Wurde ein moderater Interessenkonflikt festgestellt, enthielt sich der Mandatsträger bei einzelnen Fragen oder Themenbereichen, je nach festgestelltem Interessenkonflikt. Bei einem moderaten Interessenkonflikt konnte keine Leitungsfunktion in diesem Bereich übernommen werden.

  • Eigentümerinteressen wurden als hoher Interessenkonflikt eingestuft. Dies war jedoch bei keinem Mandatsträger der Fall.

  • Bei zwei Mandatsträgern wurden Patente festgestellt. Diese haben jedoch keinen thematischen Bezug zur Leitlinie, noch sind diese kommerzialisiert. Es erfolgte daher kein Ausschluss von der Leitlinienarbeit.

  • Ein Aktienbesitz lag bei keinem Mandatsträger vor.

Umgang mit indirekten sekundären Interessenkonflikten:

  • Mitgliedschaften in Fachgesellschaften und Beteiligung an Fortbildungen und Ausbildungsinstituten wurden nicht als Interessenkonflikt für diese Leitlinie bewertet, da dies ein essentieller Teil der wissenschaftlichen und klinischen Arbeit ist.

  • Ebenso wurde der Schwerpunkt der wissenschaftlichen und klinischen Tätigkeit in diesem Feld erwartet, um eine wissenschaftliche und praktikable Leitlinie zu erstellen.

  • Eine persönliche Beziehung (Partner oder Verwandter 1. Grades) zu einem Vertretungsberechtigten eines Unternehmens der Gesundheitswirtschaft lag bei keinem Mandatsträger vor.

Die Angaben wurden durch die Koordinatoren der Leitlinie (Prof. Nisar Malek, Prof. Michael Bitzer, Dr. Sabina Groß, Julia Ott und Dr. Jamila Gebert) im Team diskutiert und bewertet. Bei unklaren Angaben erfolgte die Rückfrage bei dem Mandatsträger. Der Vorschlag der Koordination zum Management wurde zu Beginn der Konsensuskonferenz diskutiert und umgesetzt. Bei allen Empfehlungen, bei denen Enthaltungen aufgrund von Interessenkonflikten vorlagen, wurden die Ergebnisse mit und ohne Enthaltungen publiziert. Für die Festlegung der Konsensusstärke war das Ergebnis mit Enthaltung entscheidend. In der Sensitivitätsanalyse der elektronischen Abstimmung ergab sich jedoch bei keiner Empfehlung ein relevanter Unterschied im Ergebnis mit und ohne Enthaltungen.

Als protektive Faktoren gegen eine Verzerrung durch Interessenkonflikte kann die systematische Evidenzaufbereitung, die pluralistische Zusammensetzung der Leitliniengruppe, die neutrale Moderation, die Diskussion der Bewertung der Interessen und des Umgangs mit Interessenkonflikten zu Beginn der Konsensuskonferenz sowie die öffentliche Konsultation gewertet werden.

An dieser Stelle möchten wir allen Mitarbeitern für ihre ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeit an dem Projekt danken.


#
#
#

3 Diagnostik und Therapie der biliären Karzinome

3.1 Risikofaktoren, Prävention und Früherkennung

3.1.1 Risikofaktoren

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.1

Risikofaktoren für die Entwicklung eines intra- oder extrahepatischen Cholangiokarzinoms sind:

  • Adipositas

  • Alkoholabusus

  • Choledochus-Zysten

  • Cholelithiasis

  • Chronisch bakterielle Cholangitis

  • Chronisch entzündliche Darmerkrankungen

  • Chronische Hepatitis B-Virusinfektion

  • Chronische Hepatitis C-Virusinfektion

  • Diabetes mellitus

  • Leberegel

  • Leberzirrhose

  • Nichtalkolische Fettlebererkrankung

  • Parasitäre Cholangitiden

  • Primär sklerosierende Cholangitis

  • Rauchen

  • Rezidivierende pyogene Cholangitiden

Die Risikofaktoren sind in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

GoR: ST

LoE: 2

Quellen: [113] [114] [115] [116] [117] [118] [119]

4.2

Risikofaktoren für die Entwicklung eines Gallenblasenkarzinoms sind:

  • Anatomische Anomalien der intra- und extrahepatischen Gallenwege

  • Cholelithiasis

  • Chronisch bakterielle und parasitäre Cholangitis

  • Diabetes mellitus

  • Gallenblasenpolypen

  • Porzellangallenblase

  • Primär sklerosierende Cholangitis

Die Risikofaktoren sind in alphabetischer Reihenfolge aufgelistet.

GoR: ST

LoE: 2

Quellen: [113] [114] [117] [118] [120] [121]

4.3

Sowohl das Lynch-Syndrom als auch eine BRCA-Keimbahnmutationen stellen Risikofaktoren für die Entwicklung eines biliären Karzinoms dar.

Konsensbasierte Empfehlung


#

3.1.2 Prophylaktische und therapeutische Maßnahmen zur Reduktion des Risikos der Entstehung von biliären Karzinomen

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.4

Gallenblasenpolypen bei Patienten mit PSC sollten regelmäßig sonographisch überwacht werden. In allen Fällen sollte die Indikation zur Cholezystektomie diskutiert werden, bei Polypen über 8 mm oder Größenprogredienz sollte aufgrund des erhöhten Karzinomrisikos unter Berücksichtigung der Leberfunktion eine Cholezystektomie erfolgen.

Konsensbasierte Empfehlung

4.5

Patienten mit Gallenblasenpolypen ≥ 10 mm sollte unabhängig von der Symptomatik eine Cholezystektomie angeboten werden.

Konsensbasierte Empfehlung

4.6

Bei Patienten ohne Risikofaktoren* für ein Gallenblasenkarzinom mit Nachweis eines Gallenblasenpolypen von < 9 mm sollte eine sonographische Kontrolle in 6 Monaten (Polyp 6–9 mm) bzw. 12 Monaten (Polyp < 6 mm) erfolgen.

*Risikofaktoren für neoplastische Polypen: Alter > 50 Jahre, bekannte PSC, Zugehörigkeit zu einer indigenen Population oder Vorhandensein eines sessilen Polypen

Konsensbasierte Empfehlung


#

3.1.3 Früherkennung

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.7

Bei Patienten mit PSC sollte halbjährlich eine Bildgebung im Rahmen der Cholangiokarzinom-Früherkennung durchgeführt werden.

Konsensbasierte Empfehlung


#
#

3.2 Histopathologische und molekulare Diagnostik

3.2.1 Typisierung und Staging von biliären Karzinomen

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.8

Vor oder im Rahmen einer Tumortherapie sollen Tumoren der Gallenwege und Gallenblase histologisch oder ggf. zytologisch gesichert werden

Konsensbasierte Empfehlung

4.9

Die Typisierung der Karzinome der Gallenwege und der Gallenblase soll nach der anatomischen Lokalisation (intrahepatisch, perihilär, distale Gallenwege, Gallenblase) und gemäß der histologischen Differenzierung nach der aktuellen WHO-Klassifikation erfolgen. Bei intrahepatischen Cholangiokarzinomen sollte eine Unterscheidung von ‚small duct‘ und ‚large duct‘ Typ erfolgen.

Konsensbasierte Empfehlung

Tab. 2

Typische Merkmale der CCA-Subtypen.

Kriterien

Small-duct Type iCCA

Large-duct Type iCCA, distales CCA

Prädisponierende Erkrankungen

Chronische Hepatitis B/C, MASH, andere chronische Lebererkrankungen, (Zirrhose)

PSC, biliäre Helminthosen (C. sinensis, O. viverrini), Konkremente

Prämaligne Läsionen

unbekannt

BilIN, IPNB, MCN

Makroskopie

Primärknotenbildend („mass forming“)

Primärperiduktalinfiltrierend

Histologie

Zellreicher, weniger Stroma, kein Muzin, kohärenter wachsend

Tumorzellärmer, stromareich, (extrazelluläre) Muzinbildung; verstreutes Wachstum

Molekulare Veränderungen

FGFR2-TL, IDH1/2, BAP1, p53, KRAS ARID1A

KRAS, p53, ARID1B, SMAD4

Systemtherapeutische Zielstrukturen

Ergiebig; v. a. IDH1/2-Mut; FGFR-2-TLs, andere TLs (incl. NTRK), BRAF-Mut; MSIhigh

Weniger; BRCA-1/2-Mut; Her-2-Amp; MSIhigh


#

3.2.2 Zytologische und histopathologische Untersuchungen zur Diagnostik eines CCA, eines Gallenblasenkarzinoms

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.10

Die Bearbeitung und Befundung eines Resektats soll die Ausdehnung des Tumors (Staging) gemäß der aktuellen TNM-Klassifikation, seinen Typ (Typing) und Differenzierungsgrad (Grading) und den Status des Resektatrandes (R-Klassifikation) sowie bei intrahepatischen Cholangiokarzinomen den Status der nichttumorösen Leber ermitteln. Bei Präparaten mit prämalignen Läsionen soll durch genaue Aufarbeitung ein möglicher Übergang in ein invasives Karzinom abgeklärt werden.

Konsensbasierte Empfehlung

4.11

Die Diagnose eines Cholangiokarzinoms kann bei klarer Konstellation durch die konventionelle Histologie gestellt werden.

In unklaren Fällen, insbesondere bei intrahepatischen Tumoren, soll die Diagnose durch geeignete immunhistologische und oder molekularpathologische Untersuchungen abgesichert werden.

Konsensbasierte Empfehlung


#

3.2.3 Molekulare Diagnostik

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.12

Cholangiokarzinome weisen potenzielle Zielstrukturen für eine molekular gesteuerte Systemtherapie auf, die im geeigneten Kontext getestet werden sollten.

Konsensbasierte Empfehlung

Tab. 3

Molekulare Alterationen beim small duct iCCA.

Molekulare Alteration

Häufigkeit (%)

Zulassung

RAS-Mutation

10–20

TP53-Mutation

20–30

FGFR2-Translokation

15–30

Zulassung

IDH1/2

10–20

Zulassung

ARID1A

5–15

BAP1

5–15

BRAF V600E

3–6

Zulassung bei anderer Entität

ERBB2

2–3

Zulassung bei anderer Entität

MSI-H (MLH1, MSH2, MSH6, PMS2)

1–2

Zulassung

NTRK1–3

< 1

Zulassung

NRG1

< 1

Zulassung bei anderer Entität


#
#

3.3 Bildgebende und endoskopische Diagnostik

3.3.1 Bildgebende und/oder endoskopische Untersuchungen zum Staging und zur Diagnosestellung eines biliären Karzinoms

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.13

Die Sonographie wird häufig zur initialen Einschätzung bei V. a. auf ein biliäres Karzinom verwendet.

Konsensbasierte Empfehlung

4.14

Zur initialen Diagnostik und zum Staging bei kurativer Intention eines Cholangiokarzinoms sollen eine dynamische hepatische MRT-Untersuchung sowie ein mehrphasisches kontrastverstärktes CT des Thorax und des Abdomens* vorliegen.

*Wenn komplettes MRT-Abdomen vorliegt, muss kein CT des Abdomens ergänzt werden. CT der Leber in spätaterieller Phase und zusätzlich Abdomen in portalvenöser Phase.

GoR: A

LoE: 1

Quellen: [122]


#

3.3.2 Untersuchungsmethoden zur Darstellung der maximalen Ausbreitung des Tumors

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.15

Für die Erfassung der maximalen Ausbreitung des Tumors inklusive Gefäßinvasion soll, wenn eine kurative Behandlungsoption besteht, mindestens ein dynamisches kontrastverstärktes MRT eingesetzt werden.

Konsensbasierte Empfehlung


#

3.3.3 Diagnostikalgorithmus

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.16

Bei Verdachtsdiagnose auf ein Cholangiokarzinom soll eine Schnittbildgebung zur Beurteilung der Tumorausdehnung verwendet werden.

GoR: A

LoE: 1

Quellen: [122]

4.17

Bei unklaren Befunden in der Schnittbildgebung hinsichtlich der Tumorausbreitung präoperativ oder Rezidivverdacht kann ein FDG-PET/CT nach Empfehlung durch das interdisziplinäre Tumorboard durchgeführt werden.

Konsensbasierte Empfehlung

Zoom Image
Abb. 1 Diagnosealgorithmus eines Patienten mit einem Verdacht auf ein Cholangiokarzinom. [rerif]

#

3.3.4 Endoskopische Diagnostik

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.18

Der endoskopische Ultraschall kann zur Diagnose, lokalem Staging und Gewebegewinnung beim biliären Karzinom verwendet werden.

GoR: 0

LoE: 1

Quellen: [123]

4.19

Wenn im Rahmen einer ERCP der V. a. ein extrahepatisches Cholangiokarzinom gestellt wird, sollte im Rahmen einer ERCP eine Zangenbiospie oder eine Bürstenzytologie entnommen werden.

Konsensbasierte Empfehlung

4.20

Bei V. a. ein extrahepatisches Cholangiokarzinom kann durch Einsatz der Cholangioskopie in Kombination mit visuell gezielter Biopsie die Sensitivität der Diagnose gesteigert werden.

GoR: ST

LoE: 1

Quellen: [124]

4.21

Patienten mit primär sklerosierender Cholangitis und Erstmanifestation einer dominanten Stenose sollen mittels MRT/MRCP und ERCP/Histologie weiter abgeklärt werden.

Bei weiterbestehendem Verdacht auf ein CCA trotz negativer Diagnostik sollte eine kurzfristige erneute Reevaluation, ggf. mit Wiederholung der Untersuchungen, oder bei therapeutischer Relevanz eine Klärung im Rahmen einer explorativen Laparotomie erfolgen.

Konsensbasierte Empfehlung


#
#

3.4 Operative und interventionelle Therapieverfahren

3.4.1 Resektion

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.22

Eine Resektion eines pCCA, dCCA oder iCCA soll erfolgen, wenn eine komplette Resektion (R0-Resektion) möglich erscheint.

Konsensbasierte Empfehlung

4.23

Eine Resektion eines Gallenblasenkarzinoms soll erfolgen, wenn klinisch keine Fernmetastasen vorliegen (cM0) und eine komplette Resektion (R0-Resektion) möglich erscheint.

Konsensbasierte Empfehlung

4.24

Wird bei einer Cholezystektomie intra- oder postoperativ ein Carcinoma in situ (Tis) oder ein Mukosakarzinom (T1a) festgestellt, sollte bei Vorliegen einer R0-Situation (D. cysticus) keine Nachresektion erfolgen.

Konsensbasierte Empfehlung

4.25

Bei intra- oder postoperativem Nachweis eines Gallenblasenkarzinoms der Kategorie ≥ T1b, soll bei kurativem Ansatz eine onkologische Resektion oder Nachresektion erfolgen.

Konsensbasierte Empfehlung

4.26

Bei einem isolierten intrahepatischen Rezidiv eines CCA kann eine erneute Resektion durchgeführt werden, wenn eine komplette Resektion (R0-Resektion) möglich erscheint.

Konsensbasierte Empfehlung

4.27

Wenn Rezidive nach einer vorangegangenen Operation nicht erneut operativ versorgt werden können, können diese mit thermischer Ablation behandelt werden, wenn hierdurch eine komplette Ablation möglich erscheint.

Konsensbasierte Empfehlung


#

3.4.2 Lebertransplantation

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.28

Eine Lebertransplantation für das iCCA soll außerhalb von Studien nicht erfolgen.

Konsensbasierte Empfehlung

4.29

Bei irresektablem, nichtmetastasiertem pCCA, welches die Mayo-Kriterien erfüllt, kann eine Lebertransplantation unter Studienbedingungen erwogen werden.

GoR: 0

LoE: 3

Quellen: [125] [126]


#

3.4.3 Interventionelle Therapieverfahren

3.4.3.1 Perkutane Ablation

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.30

Lokale Verfahren (RFA/MWA) können nach Beschluss des Tumorboards durchgeführt werden, falls keine Resektion möglich ist.

Konsensbasierte Empfehlung


#

3.4.3.2 Intraaterielle Therapieverfahren

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.31

Beim fortgeschrittenen iCCA ohne extrahepatischen Befall, können intraarterielle Verfahren ab der Zweitlinie oder additiv zur Chemotherapie, nach Vorstellung im Tumorboard, erfolgen.

GoR: 0

LoE: 3

Quellen: [127] [128]


#
#

3.4.4 Endoskopische Therapieverfahren

3.4.4.1 Präoperative biliäre Drainagen

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.32

Die Indikation für eine präoperative biliäre Drainage sollte interdisziplinär getroffen werden.

Bei Vorliegen einer Cholangitis sollte eine präoperative biliäre Drainage umgehend erfolgen.

Konsensbasierte Empfehlung


#

3.4.4.2 Palliative biliäre Drainage

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.33

Eine palliative biliäre Drainage soll Patienten mit symptomatischem Gallenwegsverschluss angeboten werden.

Eine palliative Drainage sollte in einem erfahrenen Zentrum durchgeführt werden, da hier auch alternative Drainageverfahren zur Verfügung stehen.

Konsensbasierte Empfehlung


#

3.4.4.3 Intraduktale lokoregionäre Therapieverfahren

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.34

Intraduktale, lokalablative Verfahren (Photodynamische Therapie und intraduktale RFA) können nach Beschluss des Tumorboards durchgeführt werden, um eine effektive Palliation zu ermöglichen.

Konsensbasierte Empfehlung


#
#

3.4.5 Stereotaxie

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.35

Eine Hochpräzisionsradiotherapie (Stereotactic Body Radiotherapy; SBRT) kann nach Beschluss in einer Tumorkonferenz bei fehlenden alternativen Therapieoptionen angeboten werden.

Konsensbasierte Empfehlung


#

3.4.6 Nachsorge

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.36

Nach Resektion/Ablation eines CCA sollte nach 4–12 Wochen erstmals, im ersten Jahr alle 3 Monate und im zweiten Jahr alle 3–6 Monate ein biphasisches CT oder ein dynamisches MRT durchgeführt werden.

Konsensbasierte Empfehlung


#
#

3.5 Systemtherapie

3.5.1 Adjuvante Therapie

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.37

Aufgrund des hohen Rezidivrisikos sollten Patienten nach chirurgischer Tumorentfernung (R0, R1) eine adjuvante Systemtherapie mit Capecitabin angeboten werden.

GoR: B

LoE: 1

Quellen: [129] [130]


#

3.5.2 Neoadjuvante Therapie primär resektabler Tumoren

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.38

Eine neoadjuvante Chemotherapie soll bei primär resektablen Tumoren nicht außerhalb von klinischen Studien erfolgen.

GoR: A

LoE: 5

Quellen:


#

3.5.3 Systemtherapie lokal fortgeschrittener Tumoren

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.39

Bei primär irresektablen Tumoren sollte unter einer Tumortherapie eine erneute Vorstellung im Tumorboard mit der Frage einer sekundären Resektabilität erfolgen.

Konsensbasierte Empfehlung


#

3.5.4 Palliative Systemtherapie

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.40

Allen Patienten mit Cholangio- oder Gallenblasenkarzinom soll bei adäquatem Allgemeinzustand in der inoperablen lokal fortgeschrittenen oder metastasierten Situation eine palliative Systemtherapie angeboten werden.

GoR: A

LoE: 2

Quellen: [131] [132] [133] [134] [135]

3.5.4.1 Erstlinientherapie

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.41

Als Systemtherapie soll in der Erstlinie die Kombination Gemcitabin und Cisplatin mit einem der beiden zugelassenen Antikörper Durvalumab oder Pembrolizumab angeboten werden.

GoR: A

LoE: 2,⊕⊕⊕⊝

Quellen: [131] [132] [133] [134] [135] [136] [137]


#
#

3.5.5 Therapie nach Versagen der Erstlinientherapie

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.42

Nach Versagen oder Unverträglichkeit der Erstlinientherapie soll Patienten mit adäquatem Allgemeinzustand eine weitere Therapie angeboten werden.

GoR: A

LoE: 2,3,⊕⊕⊕⊝

Quellen: [138] [139] [140] [141]

4.43

In einer fortgeschrittenen Situation bei Indikation für eine Systemtherapie bei Patienten mit ECOG 0–1 sollte eine molekulare Charakterisierung des Tumors und Vorstellung in einem Interdisziplinären/Molekularen Tumorboard spätestens bis zur Therapieentscheidung über die Zweitlinie erfolgen.

Konsensbasierte Empfehlung

4.44

Patienten, deren Tumoren eine Fibroblasten-Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (FGFR2)-Fusion oder ein FGFR2-Rearrangement aufweisen und die nach mindestens einer Systemtherapie progredient sind, soll eine Therapie mit einem der FGFR-Inhibitoren Futibatinib oder Pemigatinib angeboten werden.

GoR: A

LoE: 3

Quellen: [141] [142]

4.45

Immuntherapie-naiven Patienten mit nicht resezierbarem oder metastasiertem biliärem Karzinom, welches eine hochfrequente Mikrosatelliten-Instabilität (MSI-H) oder eine Mismatch-Reparatur-Defizienz (dMMR) aufweist und Fortschreiten der Erkrankung während oder nach mindestens einer vorherigen Therapie, soll eine Therapie mit dem anti-PD-1 Antikörper Pembrolizumab angeboten werden.

GoR: A

LoE: ⊕⊝⊝⊝

Quellen: [143] [144]

4.46

Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem Cholangiokarzinom mit einer IDH1 R132-Mutation, die zuvor mit mindestens einer Linie Systemtherapie behandelt worden sind, soll eine Therapie mit dem IDH1-Inhibitor Ivosidenib angeboten werden.

GoR: A

LoE: ⊕⊕⊕⊝

Quellen: [145]

4.47

Als medikamentöse Zweitlinientherapie kann bei Patienten mit ECOG 0–1 eine Therapie mit FOLFOX angeboten werden.

GoR: 0

LoE: 2

Quellen: [144]

4.48

Nach Versagen mindestens einer vorherigen Therapielinie kann eine Irinotecan-haltige Therapie angeboten werden.

GoR: 0

LoE: 2

Quellen: [146] [147]

Zoom Image
Abb. 2 Sequenztherapie beim Cholangiokarzinom. [rerif]

#

3.5.6 Verlaufskontrollen unter Systemtherapie

Nr.

Empfehlungen/Statements

4.49

Bei biliären Karzinomen unter Systemtherapie sollte alle 6–12 Wochen die diagnostisch am besten geeignete Schnittbildgebung durchgeführt werden. Die Interpretation im klinischen Alltag sollte sich an den Auswerteprinzipien von RECIST 1.1 orientieren.

Konsensbasierte Empfehlung


#
#
#

4 Supportivtherapie des Hepatozellulären Karzinoms und der biliären Karzinome

Details zu diesem Kapitel können der Langversion der Leitlinie entnommen werden.

4.1 Ernährung

Nr.

Empfehlungen/Statements

5.1

Mangelernährung beeinträchtigt die Lebensqualität und Therapietoleranz.

Eine Mangelernährung sollte erfasst und behandelt werden.

Konsensbasierte Empfehlung


#

4.2 Palliativmedizinische Behandlung beim HCC/CCA

Details zu diesem Kapitel können der Langversion der Leitlinie entnommen werden.


#

4.3 Integration von Palliativversorgung

Nr.

Empfehlungen/Statements

5.2

Alle Patienten mit einer Krebserkrankung sollen unabhängig vom Krankheitsstadium Zugang zu Informationen über Palliativversorgung (z. B. durch Auslage von Flyern) haben.

Konsensbasierte Empfehlung

5.3

Allen Patienten soll nach der Diagnose einer nichtheilbaren Krebserkrankung eine Palliativversorgung angeboten werden, unabhängig davon, ob eine tumorspezifische Therapie durchgeführt wird.

GoR: A

LoE: 1

Quellen: [148] [149] [150] [151] [152] [153] [154] [155] [156]

4.3.1 Zeitpunkt der Integration von Palliativversorgung beim HCC/CCA

Nr.

Empfehlungen/Statements

5.4

Allen Patienten mit einem HCC im Stadium BCLC D oder einem biliären Tumor im Stadium IV nach UICC soll eine Palliativversorgung angeboten werden.

Konsensbasierte Empfehlung


#
#

4.4 Palliative Symptomkontrolle bei Patienten mit HCC/CCA

Nr.

Empfehlungen/Statements

5.5

Der Pruritus sollte analog der AWMF-S2k-Leitlinie Pruritus behandelt werden.

Konsensbasierte Empfehlung


#

4.5 Rehabilitation, Sport- und Bewegungstherapie

Nr.

Empfehlungen/Statements

5.6

Patienten mit HCC/CCA sollten zu körperlichen Aktivitäten und/oder Bewegungstherapie motiviert werden.

Konsensbasierte Empfehlung

5.7

Patienten, die die Voraussetzungen erfüllen, sollte eine Anschlussheilbehandlung oder Rehabilitation angeboten werden.

Das rehabilitative Therapieangebot soll medizinische, pflegerische, aufklärende, trainierende und psychosoziale Maßnahmen umfassen, die dem individuellen Rehabilitationsbedarf angepasst werden.

Konsensbasierte Empfehlung


#

4.6 Psychoonkologie

Nr.

Empfehlungen/Statements

5.8

Die Erfassung der psychischen Belastung sowie die psychoonkologische Behandlung sollten, wie in der S3-Querschnittsleitlinie Psychoonkologie beschrieben, erfolgen.

Konsensbasierte Empfehlung

4.6.1 Patientenzentrierte Kommunikation, Information und Aufklärung

Nr.

Empfehlungen/Statements

5.9

Die Kommunikation mit Patienten mit HCC/CCA und ihren Angehörigen soll wiederholt in allen Phasen der Erkrankung und durch alle behandelnden Berufsgruppen patientenzentriert erfolgen und soll sich an deren individuellen Anliegen, Bedürfnissen und Präferenzen orientieren, welche Information, Aufklärung und Beteiligung an Entscheidungen betreffen.

Konsensbasierte Empfehlung


#
#
#

5 Qualitätsindikatoren

Details zu diesem Kapitel können der Langversion der Leitlinie entnommen werden.


#

6 Anhang

6.1 Literaturübersichten

Details zu diesem Kapitel können der Langversion der Leitlinie entnommen werden.


#

6.2 Übersicht der Änderungen von Version 4 zur Version 5

Tab. 4

Änderungen gegenüber Version 4.0.

Version 4.0 (Update 2023)

Version 5.1 (Update 2024)

Änderungen in den Kapiteln zu den Biliären Karzinomen

NEU

4.3

Konsensbasiertes Statement

Sowohl das Lynch-Syndrom als auch eine BRCA-Keimbahnmutationen stellen Risikofaktoren für die Entwicklung eines biliären Karzinoms dar.

4.40

Evidenzbasierte Empfehlung

Als Systemtherapie soll in der Erstlinie die Kombination Durvalumab, Gemcitabin und Cisplatin angeboten werden.

4.41

Evidenzbasierte Empfehlung

Als Systemtherapie soll in der Erstlinie die Kombination Gemcitabin und Cisplatin mit einem der beiden zugelassenen Antikörper Durvalumab oder Pembrolizumab angeboten werden.

4.41

Konsensbasierte Empfehlung

Nach Versagen oder Unverträglichkeit der Erstlinientherapie soll Patienten mit adäquatem Allgemeinzustand eine weitere Therapie angeboten werden.

4.42

Evidenzbasierte Empfehlung

Nach Versagen oder Unverträglichkeit der Erstlinientherapie soll Patienten mit adäquatem Allgemeinzustand eine weitere Therapie angeboten werden.

4.42

Konsensbasierte Empfehlung

In einer palliativen Situation bei Patienten mit ECOG 0–1 sollte eine molekulare Charakterisierung des Tumors und Vorstellung in einem Interdisziplinären/Molekularen Tumorboard erfolgen.

4.43

Konsensbasierte Empfehlung

In einer fortgeschrittenen Situation bei Indikation für eine Systemtherapie bei Patienten mit ECOG 0–1 sollte eine molekulare Charakterisierung des Tumors und Vorstellung in einem Interdisziplinären/Molekularen Tumorboard spätestens bis zur Therapieentscheidung über die Zweitlinie erfolgen.

4.43

Evidenzbasierte Empfehlung

Patienten deren Tumoren eine Fibroblasten-Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (FGFR2) Fusion oder ein FGFR2-Rearrangement aufweisen und die nach mindestens einer Systemtherapie progredient sind, soll eine Therapie mit dem FGFR-Inhibitor Pemigatinib angeboten werden.

4.44

Evidenzbasierte Empfehlung

Patienten, deren Tumoren eine Fibroblasten-Wachstumsfaktor-Rezeptor-2 (FGFR2)-Fusion oder ein FGFR2-Rearrangement aufweisen und die nach mindestens einer Systemtherapie progredient sind, soll eine Therapie mit einem der FGFR-Inhibitoren Futibatinib oder Pemigatinib angeboten werden.

Änderungen im Kapitel Supportivtherapie zu beiden Entitäten

3.91

Konsensbasierte Empfehlung

Allen Patienten mit einem HCC im Stadium BCLC D sollte aktiv eine Palliativversorgung angeboten werden.

5.4

Konsensbasierte Empfehlung

Allen Patienten mit einem HCC im Stadium BCLC D oder einem biliären Tumor im Stadium IV nach UICC soll eine Palliativversorgung angeboten werden.

3.92

Konsensbasierte Empfehlung

Allen Patienten mit einem Cholangiokarzinom im Stadium IV nach UICC-Klassifikation soll eine Palliativversorgung angeboten werden.

3.95

Konsensbasierte Empfehlung

Der Nutzen einer Anschlussheilbehandlung und von Rehabilitationsmaßnahmen (hinsichtlich Lebensqualität, Leistungsfähigkeit, krankheitsfreiem Überleben, Gesamtüberleben) ist für das HCC/CCA nicht ausreichend evaluiert. Dennoch sollte den Patienten, die die Voraussetzungen erfüllen, eine AHB oder Rehabilitation angeboten werden.

5.7

Konsensbasierte Empfehlung

Patienten, die die Voraussetzungen erfüllen, sollte eine Anschlussheilbehandlung oder Rehabilitation angeboten werden.

Das rehabilitative Therapieangebot soll medizinische, pflegerische, aufklärende, trainierende und psychosoziale Maßnahmen umfassen, die dem individuellen Rehabilitationsbedarf angepasst werden.

3.96

Konsensbasierte Empfehlung

Die rehabilitative Therapie soll medizinische, pflegerische, aufklärende, trainierende und psychosoziale Maßnahmen umfassen, die dem individuellen Rehabilitationsbedarf angepasst werden.


#

6.3 Zusammensetzung der Leitliniengruppe

6.3.1 Koordination

Prof. Dr. Nisar P. Malek
Ärztlicher Direktor Medizinische Klinik Universitätsklinikum Tübingen

Prof. Dr. Michael Bitzer
Stellvertretender Ärztlicher Direktor Medizinische Klinik Universitätsklinikum Tübingen

Prof. Dr. Peter R. Galle
Ärztlicher Direktor Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Dr. Sabrina Groß
Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie Medizinische Klinik Universitätsklinikum Tübingen


#

6.3.2 Beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen

In der folgenden Tabelle sind die an der Leitlinienerstellung beteiligten medizinischen Fachgesellschaften und sonstigen Organisationen sowie deren mandatierte Vertreter aufgeführt ([Tab. 5]).

Tab. 5

Beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen (alphabetisch).

Beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen (alphabetisch)

Personen

Arbeitsgemeinschaft Bildgebung in der Onkologie der DKG (ABO)

PD Dr. Thorsten Persigehl

Arbeitsgemeinschaft Internistische Onkologie in der DKG (AIO)

Prof. Dr. Henning Wege

Arbeitsgemeinschaft Onkologische Rehabilitation und Sozialmedizin in der DKG (AGORS)

PD Dr. Reiner Caspari

Arbeitsgemeinschaft Palliativmedizin in der DKG (APM)

Ulrike Ritterbusch – bis 01/2023

Arbeitsgemeinschaft Prävention und integrative Medizin in der Onkologie in der DKG (PRiO)

Dr. Christoph Stoll

Arbeitsgemeinschaft Radiologische Onkologie in der DKG (ARO)

Prof. Dr. Thomas Brunner
PD Dr. Eleni Gkika – (Stellv.)

Arbeitsgemeinschaft Soziale Arbeit in der Onkologie (ASO) in DKG

Anne Taubert

Arbeitsgemeinschaft Supportive Maßnahmen in der Onkologie in der DKG (AGSMO)

Dr. Jörn Rüssel

Arbeitsgemeinschaft Tumorklassifikation in der Onkologie der DKG (ATO)

Prof. Dr. Andrea Tannapfel

Arbeitsgemeinschaft für Psychoonkologie in der DKG (PSO)

Prof. Dr. Andreas Stengel

Arbeitsgemeinschaft onkologische Pathologie in der DKG (AOP)

Prof. Dr. Frank Dombrowski

Assoziation Chirurgische Onkologie (ACO)

Prof. Dr. Hans Jürgen Schlitt

Bundesverband Deutscher Pathologen (BDP)

Prof. Dr. Matthias Evert
Prof. Dr. Peter Schirmacher

Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV)

Prof. Dr. Karl-Jürgen Oldhafer
Prof. Dr. Daniel Seehofer

Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH)

Prof. Dr. Hauke Lang

Deutsche Gesellschaft für Endoskopie und bildgebende Verfahren (DGE-BV)

Prof. Dr. Jörg Albert

Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM)

Prof. Dr. Johann Ockenga
Prof. Dr. Monika Rau

Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS)

Prof. Dr. Peter Galle
Prof. Dr. Andreas Geier
Prof. Dr. Martin Götz
Prof. Dr. Tom Lüdde
Prof. Dr. Nisar P. Malek
Prof. Dr. Jens Marquardt
Prof. Dr. Ruben Plentz
Prof. Dr. Arndt Vogel

Deutsche Gesellschaft für Humangenetik (GfH)

Prof. Dr. Huu Phuc Nguyen

Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO)

PD Dr. Marianne Sinn

Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM)

Prof. Dr. Michael Bitzer
Prof. Dr. Jörg Trojan

Deutsche Gesellschaft für Interventionelle Radiologie und minimal-invasive Therapie (DeGIR)

Prof. Dr. Philippe L. Pereira
Prof. Dr. Andreas Mahnken – (Stellv.)

Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL)

Dr. Katrin Borucki

Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin (DGN)

Prof. Dr. Christian la Fougère

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)

Prof. Dr. Philipp Lenz

Deutsche Gesellschaft für Pathologie (DGP)

Prof. Dr. Matthias Evert
Prof. Dr. Peter Schirmacher

Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP)

Heinrich Recken

Deutsche Gesellschaft für Radioonkologie (DEGRO)

Prof. Dr. Cihan Gani
PD Dr. David Krug
PD Dr. Judit Boda-Heggemann – (Stellv.)

Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM)

Prof. Dr. Andreas Schuler
PD Dr. Barbara Schellhaas – (Stellv.)

Deutsche Leberhilfe

Ingo van Thiel

Deutsche Leberstiftung

Prof. Dr. Elke Roeb
Prof. Dr. Heiner Wedemeyer

Deutsche Röntgengesellschaft (DRG)

Prof. Dr. Thomas Helmberger
Prof. Dr. Philipp Paprottka
Prof. Dr. Thomas J. Vogl
Prof. Dr. Frank Wacker
Prof. Dr. Peter Huppert – (Stellv.)

Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG)

Prof. Dr. Silvio Nadalin

Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK)

Dr. rer. biol. hum. Minettchen Herchenröder

Eingeladene Fachexperten (ohne Stimmrecht)

Prof. Dr. Ralf-Thorsten Hoffmann
Prof. Dr. Jürgen Pohl
Prof. Dr. Peter Reimer
Prof. Dr. Kristina Ringe
Prof. Dr. Kerstin Schütte
Prof. Dr. Alexander Stein
Prof. Dr. Oliver Waidmann
Prof. Dr. Dane Wildner
Prof. Dr. Marcus-Alexander Wörns

Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH)

Prof. Dr. Irene Schmid

Konferenz Onkologischer Kranken- und Kinderkrankenpflege in der DKG (KOK)

Kerstin Paradies

(keine aktive Mitarbeit bei diesem Update)

Lebertransplantierte Deutschland

Jutta Riemer

Außerdem wurden folgende Fachgesellschaften für den Leitlinienprozess angeschrieben, diese haben jedoch keinen Mandatsträger benannt:

  • Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM)

  • Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Onkologie (APO)

  • Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE)


#

6.3.3 Weitere Beteiligte (ohne Stimmrecht)

Tab. 6

Beteiligte Experten.

Beteiligte Experten

Arbeitsgruppe

Wildner, Daniel

AG I. Risikofaktoren, Prävention und Früherkennung

Pohl, Jürgen

AG II.II. Bildgebende Diagnostik

Reimer, Peter

AG II.II. Bildgebende Diagnostik

Ringe, Kristina

AG II.II. Bildgebende Diagnostik

Hoffmann, Ralf-Thorsten

AG III.I. Operative und Interventionelle Therapieverfahren

Schütte, Kerstin

AG III.II. Systemtherapie

Stein, Alexander

AG III.II. Systemtherapie

Wörns, Marcus-Alexander

AG III.II. Systemtherapie

Waidmann, Oliver

AG IV. Supportivtherapie

Utzig, Martin

AG V. Qualitätsindikatoren – ADT-Vertretung


#

6.3.4 Arbeitsgruppen

Tab. 7

Arbeitsgruppen und deren Mitglieder.

Arbeitsgruppe

Mitglieder der Arbeitsgruppe

AG I. Risikofaktoren, Prävention und Früherkennung

Prof. Dr. Andreas Geier, Prof. Dr. Jörg Trojan
Dr. Katrin Borucki, Prof. Dr. Tom Lüdde, Prof. Dr. Elke Roeb, Prof. Dr. Irene Schmid, Prof. Dr. Andreas Schuler, Prof. Dr. Heiner Wedemeyer, Prof. Dr. Dane Wildner, Ingo van Thiel

AG II.I. Histopathologische und molekulare Diagnostik

Prof. Dr. Peter Schirmacher
Prof. Dr. Frank Dombrowski, Prof. Dr. Matthias Evert, Prof. Dr. Huu Phuc Nguyen, Prof. Dr. Andrea Tannapfel

AG II.II Bildgebende Diagnostik

Prof. Dr. Martin Götz, Prof. Dr. Philipp Paprottka
PD Dr. Thorsten Persigehl, Prof. Dr. Jürgen Pohl, Prof. Dr. Peter Reimer, Prof. Dr. Kristina Ringe, PD Dr. Barbara Schellhaas, Prof. Dr. Andreas Schuler, Prof. Dr. Thomas J. Vogl, Prof. Dr. Frank Wacker

AG III.I. Operative und Interventionelle Therapieverfahren

Prof. Dr. Thomas Helmberger, Prof. Dr. Silvio Nadalin, Prof. Dr. Philippe L. Pereira, Prof. Dr. Daniel Seehofer
Prof. Dr. Jörg Albert, PD Dr. Judit Boda-Heggemann, Prof. Dr. Thomas Brunner, Prof. Dr. Cihan Gani, PD Dr. Eleni Gkika, Prof. Dr. Ralf-Thorsten Hoffmann, Prof. Dr. Peter Huppert, PD Dr. David Krug, Prof. Dr. Hauke Lang, Prof. Dr. Andreas Mahnken, Prof. Dr. Karl-Jürgen Oldhafer, Jutta Riemer, Prof. Dr. Hans Jürgen Schlitt, Prof. Dr. Christian la Fougère

AG III.II. Systemtherapie

Prof. Dr. Michael Bitzer, Prof. Dr. Peter Galle, Prof. Dr. Nisar P. Malek
Prof. Dr. Jens Marquardt, Prof. Dr. Ruben Plentz, Prof. Dr. Irene Schmid, Prof. Dr. Kerstin Schütte, PD Dr. Marianne Sinn, Prof. Dr. Alexander Stein, Prof. Dr. Arndt Vogel, Prof. Dr. Henning Wege, Prof. Dr. Marcus-Alexander Wörns

AG IV. Supportivtherapie

Prof. Dr. Philipp Lenz
PD Dr. Reiner Caspari, Dr. rer. biol. hum. Minettchen Herchenröder, Prof. Dr. Johann Ockenga, Kerstin Paradies, Prof. Dr. Monika Rau, Heinrich Recken, Dr. Jörn Rüssel, Prof. Dr. Andreas Stengel, Dr. Christoph Stoll, Anne Taubert, Prof. Dr. Oliver Waidmann

AG V. Qualitätsindikatoren

Dr. Markus Follmann, Dr. Martin Utzig
Prof. Dr. Michael Bitzer, Dr. Sabrina Groß, Prof. Dr. Nisar P. Malek, Prof. Dr. Silvio Nadalin, Dr. Monika Nothacker, Prof. Dr. Philippe L. Pereira, Prof. Dr. Peter Schirmacher, Prof. Dr. Andreas Schuler, Prof. Dr. Andreas Stengel, Prof. Dr. Thomas J. Vogl, Prof. Dr. Frank Wacker, Prof. Dr. Henning Wege

Arbeitsgruppenleiter sind fett markiert.


#

6.3.5 Patientenbeteiligung

Die Leitlinie wurde unter direkter Beteiligung von zwei Patientenvertretern erstellt.

Herr Ingo van Thiel und Frau Jutta Riemer waren von Beginn an in die Erstellung der Leitlinie eingebunden und nahmen mit eigenem Stimmrecht an der Konsensuskonferenz teil.


#
#

6.4 Grundlagen der Methodik

6.4.1 Schema der Evidenzgraduierung

Zur Klassifikation des Verzerrungsrisikos der identifizierten Studien wurde in dieser Leitlinie das in der folgenden Tabelle aufgeführte System des Oxford Center for Evidence-based Medicine in der Version von 2011 verwendet. Dieses System sieht die Klassifikation der Studien für verschiedene klinische Fragestellungen (Nutzen von Therapie, prognostische Aussagekraft, diagnostische Wertigkeit) vor.

Tab. 8

Schema der Evidenzgraduierung nach Oxford (Version 2011).

Frage

Level 1[*]

Level 2[*]

Level 3[*]

Level 4[*]

Level 5

Wie verbreitet ist das Problem?

Lokale und aktuelle Zufallsstichprobe oder Zählung (Vollerhebung)

Systematische Übersichtsarbeit von Erhebungen, die auf die lokalen Umstände übertragen werden können[**]

Lokale Erhebung, die nicht auf einer Zufallsstichprobe basier[t**]

Fallserie[**]

Nicht anwendbar

Ist dieser diagnostische oder kontrollierende Test genau? (Diagnose)

Systematische Übersichtsarbeit von Querschnitt-studien mit durchgehend angewandtem Referenzstandard und Verblindung

Einzelne Querschnittsstudie mit durchgehend angewandtem Referenzstandard und Verblindung

Nicht konsekutive[***] Studie oder Studie ohne angewandten Referenz-standard[**]

Fall-Kontroll-Studie oder Studie mit ungeeignetem oder nicht unabhängigem Referenz-standard[**]

Expertenmeinung basierend auf pathophysiologischen Überlegungen

Was würde passieren, wenn wir keine Therapie anwenden würden? (Prognose)

Systematische Übersichtsarbeit von Kohorten-studien, die Patienten im Anfangsstadium der Erkrankung beobachten (Inception cohort study)

Einzelne Kohortenstudie von Patienten im Anfangsstadium der Erkrankung (Inception cohort study)

Kohortenstudie oder Kontrollarm einer randomisierten Studie[*]

Fallserie oder Fall-Kontroll-Studie oder eine prognostische Kohortenstudie mit niedriger methodischer Qualität[1] [**]

Nicht anwendbar

Hilft dieses Vorgehen? (Nutzen der Intervention)

Systematische Übersichtsarbeit von randomisierten Studien oder N-von-1-Studien[2]

Randomisierte Studie oder Beobachtungs-studie mit dramatischen Effekten

Kontrollierte Kohortenstudie/Follow-up-Studie[3] [**]

Fallserien oder Fall-Kontroll-Studien oder Studien mit historischen Kontrollen[**]

Expertenmeinung basierend auf pathophysiologischen Überlegungen

Was sind häufige Neben-wirkungen? (Schaden der Intervention)

Systematische Übersichtarbeit von entweder randomisierten Studien oder eingebetteten Fall-Kontroll-Studien[4] oder N-von-1-Studie mit zur Fragestellung passenden Patienten oder beobachtende Studie mit dramatischen Effekten

Randomisierte Studie oder (ausnahmsweise) Beobachtungsstudie mit dramatischen Effekten

Kontrollierte Kohortenstudie/Follow-up-Studie (Post-Marketing-Überwachung), mit ausreichender Fallzahl, um eine häufige Nebenwirkung zu identifizieren. Sollen Langzeitneben-wirkungen erfasst werden, muss das Follow-up ausreichend sein[**]

Was sind seltene Neben-wirkungen? (Schaden der Intervention)

Systematischer Überblick über randomisierte Studien oder N-von-1-Studien

Randomisierte Studie oder (ausnahmsweise) Beobachtungsstudie mit dramatischen Effekten

Ist dieser Früher-kennungs-Test sinnvoll? (Screening)

Systematische Übersichtsarbeit von randomisierten Studien

Randomisierte Studie

Kontrollierte Kohortenstudie/Follow-up-Studie[**]

Übersetzung des englischen Originaltextes von Dr. M. Nothacker, MPH (AWMF); Dr. M. Follmann, MPH, MSc (OL) und Dipl.-Soz.Wiss. T. Langer (OL).

* Level kann ggf. wegen der Studienqualität, wegen ausgedehnter Konfidenzintervalle (unpräzise Effektschätzer), Inkonsistenzen zwischen Studien, oder weil der absolute Effektwert sehr klein ist, sowie wegen mangelnder Übertragbarkeit (Fragestellung der Studie entspricht nicht der klinischen relevanten Frage) abgewertet werden. Eine Aufwertung des Evidenzlevels ist möglich bei großen oder sehr großen Effekten.


** Grundsätzlich gilt: Ein systematischer Überblick ist immer besser als eine Einzelstudie.


*** Konsekutiver Einschluss = Patienten werden fortlaufend rekrutiert.


1 Zur Qualitätsbeurteilung kann u. a. das STROBE-Statement verwendet werden: http://www.strobe-statement.org/index.php?id = strobe-aims.


2 Einzelpatientenstudien, bei denen die Patienten abwechselnd Intervention und Kontrollintervention erhalten.


3 Nachbeobachtungsstudie einer Population aus einem abgeschlossenen RCT.


4 Studie, bei der aus einer laufenden Kohortenstudie Fälle und Kontrollen gezogen werden.



#

6.4.2 Schema der Empfehlungsgraduierung

Die Methodik des Leitlinienprogramms Onkologie sieht eine Vergabe von Empfehlungsgraden durch die Leitlinienautoren im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens vor. Dementsprechend wurde ein durch die AWMF und DKG moderierter, nominaler Gruppenprozess bzw. strukturierte Konsensuskonferenz durchgeführt. Im Rahmen dieser Prozesse wurden die Empfehlungen von den stimmberechtigten Mandatsträgern (siehe Kapitel 1.9.2) formal abgestimmt. Die Ergebnisse der jeweiligen Abstimmungen (Konsensstärke) sind entsprechend den Kategorien in der Tabelle zur Konsensstärke den Empfehlungen ([Tab. 10]) zugeordnet.

In der Leitlinie werden zu allen evidenzbasierten Statements (siehe Kapitel 6.4.3) und Empfehlungen das Evidenzlevel der zugrunde liegenden Studien sowie bei Empfehlungen zusätzlich die Stärke der Empfehlung (Empfehlungsgrad) ausgewiesen. Hinsichtlich der Stärke der Empfehlung werden in dieser Leitlinie drei Empfehlungsgrade unterschieden ([Tab. 9]), die sich auch in der Formulierung der Empfehlungen jeweils widerspiegeln.

Tab. 9

Schema der Empfehlungsgraduierung.

Empfehlungsgrad

Beschreibung

Ausdrucksweise

A

Starke Empfehlung

soll

B

Empfehlung

sollte

0

Empfehlung offen

kann

Tab. 10

Konsensstärke.

Konsensstärke

Prozentuale Zustimmung

Starker Konsens

> 95 % der Stimmberechtigten

Konsens

> 75–95 % der Stimmberechtigten

Mehrheitliche Zustimmung

> 50–75 % der Stimmberechtigten

Keine mehrheitliche Zustimmung

≤ 50 % der Stimmberechtigten

Strukturierte Konsensfindung

Bei diesem jährlichen Update im Rahmen des Living Guideline-Prozesses wurden zunächst durch die Arbeitsgruppen die bestehenden Empfehlungen und Hintergrundtexte auf Änderungen überprüft. Zusätzlich wurden die Rückmeldungen aus der Konsultationsphase der Leitlinie in diese Bearbeitung mit einbezogen. Anschließend wurden die Vorschläge, die durch die Arbeitsgruppen erarbeitet worden waren, mittels DELPHI-Verfahren abgestimmt. Dieses erfolgte online und enthielt die Abstimmmöglichkeiten „Zustimmung“, „Ablehnung“ und „Enthaltung“, zusätzlich wurde um einen Alternativvorschlag gebeten. Empfehlungen, die hierbei eine Zustimmung > 95 % erhalten haben und bei denen keine inhaltlichen Kommentare vorlagen, wurden als konsentiert betrachtet und nicht im Rahmen der Konsensuskonferenz erneut abgestimmt. Alle anderen Empfehlungen wurden unter Einbeziehung der Ergebnisse des DELPHI-Verfahrens auf der Video-Konsensuskonferenz unter neutraler Moderation am 28.02.2024 konsentiert. Die neutrale Moderation wurde von Frau Dr. Monika Nothacker und Herrn Thomas Langer übernommen. Der Ablauf war wie folgt:

  • Präsentation der zu konsentierenden Statements und Empfehlung

  • Stille Notiz: Welcher Empfehlung/Empfehlungsgrad stimmen Sie nicht zu? Ergänzung, Alternative?

  • Registrierung der Stellungnahmen im Umlaufverfahren und Zusammenfassung von Kommentaren durch die Moderatoren

  • Vorabstimmung über Diskussion der einzelnen Kommentare – Erstellung einer Rangfolge

  • Debattieren/Diskussion der Diskussionspunkte

  • Endgültige Abstimmung über jede Empfehlung und ggf. Alternativen.

Im Rahmen der Konsensuskonferenz konnte zu allen Empfehlungen ein Konsens erreicht werden. Bei allen Konsensusverfahren (DELPHI, Videokonsensuskonferenz) wurde darauf geachtet, dass mindestens 75 % der stimmberechtigten Mandatsträger teilgenommen haben.

Die Entscheidungskriterien für die Festlegung der Empfehlungsgrade werden im Leitlinienreport zu dieser Leitlinie erläutert.


#

6.4.3 Statements

Als Statements werden Darlegungen oder Erläuterungen von spezifischen Sachverhalten oder Fragestellungen ohne unmittelbare Handlungsaufforderung bezeichnet. Sie werden entsprechend der Vorgehensweise bei den Empfehlungen im Rahmen eines formalen Konsensusverfahrens verabschiedet und können entweder auf Studienergebnissen oder auf Expertenmeinungen beruhen.


#

6.4.4 Expertenkonsens (EK)

Statements/Empfehlungen, für die eine Bearbeitung auf der Grundlage von Expertenkonsens der Leitliniengruppe beschlossen wurde, sind als Expertenkonsens ausgewiesen. Für diese Empfehlungen wurde keine systematische Literaturrecherche durchgeführt (die in den Hintergrundtexten ggf. angeführten Studien wurden von den beteiligten Fachexperten ausgewählt). Bei Empfehlungen, die auf einem Expertenkonsens basieren, werden keine Symbole bzw. Buchstaben verwendet, um die Empfehlungsstärke und die Qualität der Evidenz darzustellen. Die Stärke der Empfehlung ergibt sich hier allein aus der verwendeten Formulierung (soll/sollte/kann) entsprechend der Abstufung in Tabelle „Schema der Empfehlungsgraduierung“.


#
#
#

7 Tabellenverzeichnis

[Tab. 1]: Abkürzungsverzeichnis

173

[Tab. 2]: Typische Merkmale der CCA-Subtypen

179

[Tab. 3]: Molekulare Alterationen beim small duct iCCA

180

[Tab. 4]: Änderungen gegenüber Version 4.0

188

[Tab. 5]: Beteiligte Fachgesellschaften und Organisationen (alphabetisch)

189

[Tab. 6]: Beteiligte Experten

191

[Tab. 7]: Arbeitsgruppen und deren Mitglieder

191

[Tab. 8]: Schema der Evidenzgraduierung nach Oxford (Version 2011)

192

[Tab. 9]: Schema der Empfehlungsgraduierung

193

[Tab. 10]: Konsensstärke

193


#

8 Abbildungsverzeichnis

[Abb. 1]: Diagnosealgorithmus eines Patienten mit einem Verdacht auf ein Cholangiokarzinom

181

[Abb. 2]: Sequenztherapie beim Cholangiokarzinom

185


#
#

Interessenkonflikt

Die Autorinnen/Autoren geben an, dass Ihre Interessenkonflikte im Leitlinienreport dieser Leitlinie aufgelistet sind.


Korrespondenzadresse

Sabrina Groß
Abteilung für Gastroenterologie, Gastrointestinale Onkologie, Hepatologie, Infektiologie und Geriatrie, Eberhard-Karls Universität
Otfried-Müller-Str.10
72076 Tübingen
Deutschland   

Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
07. Februar 2025

© 2025. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag KG
Oswald-Hesse-Straße 50, 70469 Stuttgart, Germany


Zoom Image
Zoom Image
Zoom Image
Abb. 1 Diagnosealgorithmus eines Patienten mit einem Verdacht auf ein Cholangiokarzinom. [rerif]
Zoom Image
Abb. 2 Sequenztherapie beim Cholangiokarzinom. [rerif]