Keywords
haemophilia therapy - haemophilia comprehensive care - bleeding disorders - guidelines
Einleitung und Ziele
Seit den 1970er Jahren haben sich für die komplexe und kostenintensive Behandlung
von Patienten mit hämophilen Gerinnungsstörungen spezialisierte Hämophilie-Zentren
etabliert. Im Mittelpunkt steht dabei eine langfristige Patientenversorgung durch
ein multidisziplinäres Team fachärztlicher und nichtärztlicher Spezialisten, die in
einem Hämophilie-Zentrum aufeinander abgestimmt arbeiten. Eine in dieser Weise optimierte
Behandlung erhöht nachweislich sowohl die Lebenserwartung als auch die Lebensqualität
von Patienten mit hämophilen Gerinnungsstörungen.
In 2019 wurde die erste Leitlinie der GTH zur Struktur- und Prozessqualität von Hämophilie-Zentren
publiziert.[1] Auf dieser Basis wurde zwischenzeitlich ein Verfahren zur Zertifizierung von Hämophilie-Zentren
unter fachlicher Führung der GTH etabliert. Die GTH-Leitlinie basiert im Wesentlichen
auf den 2013 publizierten European Guidelines for the Certification of Haemophilia Centres (Europäische Leitlinie zur Definition von Qualitätsstandards für Hämophilie-Zentren),
erstellt durch das European Haemophilia Network (EUHANET).[2] In 2023 erfolgte eine Überarbeitung dieser europäischen Leitlinie durch die EAHAD
Accreditation and Audit of Haemophilia Centres Working Group.[3] Vor diesem Hintergrund erfolgt nun eine erste Überarbeitung der GTH-Leitlinie, um
relevante Aktualisierungen der europäischen Leitlinie zu berücksichtigen. Ebenfalls
eingeflossen sind Inhalte der aktualisierten Querschnitts-Leit-linien der Bundesärztekammer
zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten.[4]
Die wesentlichen inhaltlichen Überarbeitungen der Leitlinie bestehen in der Berücksichtigung
altersbedingter Komorbiditäten in der multidisziplinären Hämophilie-Behandlung, der
Ergänzung neuerer Therapien wie nicht-Faktorpräparaten und der damit verbundenen Definition
der Labordiagnostik ([Tab. 1]). Zudem wurden einige Punkte der Leitlinie sprachlich präzisiert.
Tabelle 1 Definition von Labordiagnostik HTC / HCCC
Testverfahren
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HCCC
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HTC
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|
Rund um die Uhr
|
|
Rund um die Uhr
|
PT, aPTT, TZ
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Ja
ZR: innerhalb 3 Std.
|
Ja
|
Ja
ZR: innerhalb 3 Std.
|
Nein
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Aktivität FVIII und FIX (Einstufentest)
Assays auch geeignet für EHL-Präparate
|
Ja
ZR: innerhalb 6 Std.
|
Ja
|
Ja
|
Nein
|
Aktivität FVIII (chromogenes Substrat)
|
Ja
ZR: innerhalb 24 Std.
|
Nein
|
Ja
|
Nein
|
Konzentration bispezifische Antikörper (z.B. Emicizumab)
|
Ja
ZR: innerhalb 6 Std.
|
Nein
|
Ja
|
Nein
|
Inhibitor-Screening
|
Ja
ZR: innerhalb 24 Std.
|
Ja
|
Ja
|
Nein
|
Fibrinogen, Aktivität vWF, FII, FV, FVII, FX, FXI
|
Ja
ZR: innerhalb 24 Std.
|
Ja
|
Ja
|
Nein
|
PLT-Aggregation
|
Ja
|
Nein
|
Nein
|
Nein
|
vWF Antigen
|
Ja
|
Nein
|
Nein
|
Nein
|
Abkürzungen: aPTT, aktivierte partielle Thromboplastinzeit; EHL, extended half life
(verlängerte Halbwertszeit); FII-FXI, Einzelfaktoren der Gerinnung II-XI; HCCC, Hämophilie-Zentrum
der höchsten Versorgungsstufe (Hemophilia-Comprehensive Care Center); HTC, Hämophilie-Behandlungszentrum (Hemophilia Treatment Center); PLT, Thrombozyten; PT, Prothrombinzeit; TZ, Thrombinzeit; vWF, von Willebrand-Faktor;
ZR, erlaubter Zeitraum zwischen Probengewinnung und Befundmitteilung.
○ Patienten-Zielgruppen
Diese Leitlinie bezieht sich auf die Behandlung von Patienten mit seltenen angeborenen
oder erworbenen hämophilen Gerinnungsstörungen. Zur Definition der Schweregrade der
angeborenen Erkrankungen wird auf Kapitel 6.3. der Querschnitts-Leitlinien zur Therapie
mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten der Bundesärztekammer verwiesen.[1] Diese GTH-Leitlinie umfasst Patienten mit folgenden Erkrankungen:
-
▪ Hämophilie A und Hämophilie B, inklusive weibliche Genträger (Konduktorinnen)
-
▪ Angeborene Mangelzustände folgender Gerinnungsfaktoren: Fibrinogen, Faktor II, V,
VII, X, XI und XIII
-
▪ Angeborene von Willebrand Erkrankung (vWD) der Typen 1, 2 und 3
-
▪ Erworbene hämophile Gerinnungsstörungen (z. B. Autoantikörper gegen Faktor VIII)
oder erworbenes (,aquired‘) von Willebrand-Syndrom (AVWS)
○ Methodik zur Erstellung der Leitlinie
Die erste Überarbeitung der Leitlinie zur Prozess- und Strukturqualität von Hämophilie-Zentren wurde 2024 von den Mitgliedern der Zertifizierungskommission der GTH durchgeführt.
Die Mitglieder der Zertifizierungskommission sind vom GTH-Vorstand namentlich benannte
Fachexperten aus dem Bereich Hämostaseologie.
Patienten mit Hämophilie oder anderen hämophilen Gerinnungsstörungen sollen in hierfür
speziell qualifizierten Hämophilie-Zentren versorgt werden. Sie sollen jederzeit Zugang
zu einem Behandlungsprogramm der höchsten Versorgungsstufe haben, wie sie in Hämophilie-Zentren
der Kategorie Hemophilia-Comprehensive Care Center (HCCC) etabliert sind. Alternativ kann die Behandlung auch in einem Hämophilie-Zentrum
der Kategorie „Hämophilie-Behandlungszentrum“ (Hemophilia Treatment Center, HTC) erfolgen, sofern diese Behandlungseinrichtung eine gelebte Kooperation mit einem
HCCC etabliert hat. Ein HTC stellt in Kooperation mit einem HCCC die wohnortnahe Behandlung
der Patienten sicher. Im HCCC wird die höchste Versorgungsstufe (Maximalversorgung)
vorgehalten.
Im Folgenden werden die unterschiedlichen Funktionen und Aktivitäten dieser Hämophilie-Zentren
definiert ([Tab. 2]):
Tabelle 2 Grundstrukturen HTC / HCCC
Struktur-Merkmale
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HTC
|
HCCC
|
Anzahl kontinuierlich behandelter Patienten mit schwerer HämA / HämB / vWD Typ 3
|
≥ 10
|
≥ 40
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Kernteam: mind. 1 Facharzt (Vollzeit-Äquivalent) mit ZWB Hämostaseologie und mind.
1 Kraft (Vollzeit-Äquivalent) med. Assistenzpersonal
|
+
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|
Kernteam: mind. 2 Fachärzte (Vollzeit-Äquivalent) mit ZWB Hämostaseologie, mind. 2
Kräfte (Vollzeit-Äquivalent) med. Assistenzpersonal
|
|
+
|
Erweitertes Kernteam: Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie und Physiotherapeut
|
|
+
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Zugang zu multidisziplinärer Hämophilie-Behandlung, Sicherung der Diagnose, Versorgung
mit Gerinnungstherapeutika, Erfassung des Langzeitverlaufs, regelmäßige Folgeuntersuchungen,
Einleitung von Reha-Maßnahmen.
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+
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|
Umfassende multidisziplinäre Hämophilie-Behandlung
|
|
+
|
24 Stunden/365 Tage Erreichbarkeit für Notfälle.
|
+
|
+
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24 Stunden/365 Tage Verfügbarkeit von Faktorenkonzentraten und Behandlung von Notfällen.
|
|
+
|
Hämostaseologische Basis-Labordiagnostik ([Tab. 1])
|
+
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|
Hämostaseologische Spezial-Labordiagnostik ([Tab. 1])
|
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+
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Maximalversorgung, z. B. ITI, chirurgische / orthopädische Eingriffe, etc.
|
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+
|
ITI in enger Abstimmung mit HCCC.
|
+
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Dokumentation von Anwendung und Verbrauch von Gerinnungstherapeutika, aktive Teilnahme
am nationalen Hämophilie-Behandlungsregister, Beratungen inkl. genetischer Beratungen,
Durchführung von Informationsveranstaltungen und Trainingsprogrammen.
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+
|
+
|
Abkürzungen: HämA, Hämophilie A; HämB, Hämophilie B; HCCC, Hämophilie-Zentrum der
höchsten Versorgungsstufe (Hemophilia-Comprehensive Care Center); HTC, Hämophilie-Behandlungszentrum (Hemophilia Treatment Center); ITI, Immuntoleranz-Induktion; vWD, Angeborene von Willebrand Erkrankung; ZWB, Zusatzweiterbildung.
○ Hämophilie-Behandlungszentrum (HTC)
-
▪ Es werden kontinuierlich mindestens zehn (10) Patienten mit einer schweren Hämophilie
A und/oder Hämophilie B und/oder vWD Typ 3 behandelt.
-
▪ Die Behandlung umfasst auch die Sicherung der Diagnose, die Versorgung mit Gerinnungstherapeutika
(z. B. Faktor-Konzentraten), die Erfassung des Langzeitverlaufs der Erkrankung, regelmäßige
Folgeuntersuchungen und die Einleitung von Maßnahmen zur Rehabilitation.
-
▪ Die Behandlung wird von folgendem Kernteam durchgeführt:
-
- mindestens 1 Facharzt (Vollzeit-Äquivalent) mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie
-
- mindestens 1 Kraft (Vollzeit-Äquivalent) medizinisches Assistenzpersonal mit Kenntnissen
und Erfahrung in der Betreuung von Patienten mit hämophilen Gerinnungsstörungen
-
▪ 24 Stunden/365 Tage Erreichbarkeit für Notfälle.
-
▪ Die Labordiagnostik umfasst eine hämostaseologische Basisdiagnostik während der
üblichen Labor-Arbeitszeiten ([Tab. 1]).
-
▪ Es besteht ein Zugang zu einer multidisziplinären Hämophilie-Behandlung der höchsten
Versorgungsstufe, entweder organisiert durch ein lokales Netzwerk von Spezialisten
oder in gelebter Kooperation mit einem HCCC, z. B. durch die Teilnahme an regelmäßigen
Fallkonferenzen.
-
▪ Die multidisziplinäre Hämophilie-Behandlung umfasst mindestens folgende Disziplinen:
Physiotherapie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie, zahnärztliche
Behandlung, Hepatologie, Infektiologie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Pädiatrie und
pädiatrische Hämostaseologie (falls Kinder behandelt werden), Humangenetik, klinische
Psychologie und Sozialarbeit.
-
▪ Wegen der fast normalen Lebenserwartung von Patienten mit Hämophilie sollen in die
multidisziplinäre Hämophilie-Behandlung im Bedarfsfall auch weitere Disziplinen eingebunden
werden, um altersbedingte Komorbiditäten adäquat zu diagnostizieren und zu behandeln.
-
▪ Die Behandlung von Patienten mit Inhibitoren inklusive der Durchführung einer Immuntoleranz-Therapie
erfolgt in enger Abstimmung mit einem HCCC.
-
▪ Umfassende Dokumentation zur Anwendung und zum Verbrauch von Gerinnungstherapeutika.
-
▪ Aktive Teilnahme am nationalen Hämophilie-Behandlungsregister.
-
▪ Es werden Beratungen angeboten und durchgeführt, darunter auch genetische Beratungen
der Patienten und ihrer Familien.
-
▪ Es werden regelmäßig Informationsveranstaltungen und Trainingsprogramme durchgeführt.
○ Hemophilia-Comprehensive Care Center (HCCC)
-
▪ Es werden kontinuierlich mindestens 40 Patienten mit einer schweren Hämophilie A
und/oder Hämophilie B und/oder vWD Typ 3 behandelt.
-
▪ Das HCCC stellt eine umfassende Behandlung für Patienten mit Hämophilie und anderen
hämophilen Gerinnungsstörungen sicher. Dies erfolgt sowohl durch die Koordination
ambulanter und stationärer Leistungen in Kooperation mit stationären und ambulanten
Einrichtungen der Krankenversorgung als auch in Kooperation mit angebundenen HTC.
Für Patienten der kooperierenden HTC werden dabei ergänzende Dienstleistungen vorgehalten.
-
▪ Die Behandlung wird von folgendem Kernteam durchgeführt:
-
- mindestens 2 Fachärzte (jeweils Vollzeit-Äquivalent) mit Zusatzweiterbildung Hämostaseologie
-
- mindestens 2 Kräfte (jeweils Vollzeit-Äquivalent) medizinisches Assistenzpersonal
mit Kenntnissen und Erfahrung in der Betreuung von Patienten mit hämophilen Gerinnungsstörungen
-
▪ Das erweiterte Kernteam besteht aus einem Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
und einem Physiotherapeuten
-
▪ 24 Stunden/365 Tage Erreichbarkeit und Behandlung von Notfällen
-
▪ 24 Stunden/365 Tage Beratung für Patienten und deren Familien, Ärzte sowie Mitarbeiter
von kooperierenden HTC.
-
▪ 24 Stunden/365 Tage Verfügbarkeit von Faktorenkonzentraten.
-
▪ Umfassende Behandlung von Patienten mit Inhibitoren, darunter auch Durchführung
von Immuntoleranz-Therapie und operativen Eingriffen.
-
▪ Das Labor gewährleistet eine umfassende Diagnostik mit allen erforderlichen Testverfahren
für Diagnose und Therapie-Monitoring angeborener und erworbener hämophiler Gerinnungsstörungen
([Tab. 1]).
-
▪ 24 Stunden/365 Tage Diagnostik zur Aktivitätsbestimmung von Gerinnungsfaktoren und
zum Screening auf Inhibitoren.
-
▪ Chirurgische und orthopädische Behandlung inklusive der Durchführung operativer
Eingriffe.
-
▪ Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Pädiatrie für die Behandlung von Konduktorinnen
und Patienten mit vWD oder anderen hämophilen Gerinnungsstörungen.
-
▪ Behandlung durch pädiatrische Hämostaseologen, falls Kinder mit Hämophilie oder
anderen hämophilen Gerinnungsstörungen behandelt werden.
-
▪ Zugang zu genetischer Diagnostik inklusive der Diagnose von Konduktorinnen und pränataler
Diagnostik.
-
▪ Zahnärztliche Behandlung.
-
▪ Zugang zu Diagnostik und Behandlung von Lebererkrankungen (Hepatologie) und Zugang
zu infektiologischer Diagnostik und Behandlung für Patienten mit HIV-Infektion und/oder
infektiöser Hepatitis.
-
▪ Zugang zu Diagnostik und Behandlung durch weitere Disziplinen, um altersbedingte
Komorbiditäten adäquat zu diagnostizieren und zu behandeln.
-
▪ Zugang zu psychologischer Behandlung.
-
▪ Zugang zu Leistungen der Sozialarbeit und der sozialrechtlichen Beratung.
-
▪ Umfassende Dokumentation zur Anwendung und zum Verbrauch von Gerinnungstherapeutika.
-
▪ Aktive Teilnahme am nationalen Hämophilie-Behandlungsregister.
-
▪ Klinische Forschung durch aktive Teilnahme an klinischen Studien.
-
▪ Es werden Beratungen angeboten und durchgeführt, darunter auch genetische Beratungen
der Patienten und ihrer Familien.
-
▪ Es werden regelmäßig Informationsveranstaltungen und Trainingsprogramme durchgeführt.
○ Erweiterte Struktur der Versorgung
1 Allgemeine Anforderungen
1.1 Behandlungseinrichtung
-
1.1.1 Im näheren Umfeld müssen behindertengerechte PKW-Parkplätze vorhanden sein.
Der Hämophilie-Behandlungsbereich muss mit behindertengerechten Zugängen ausgestattet
sein.
-
1.1.2 Innerhalb der Behandlungseinrichtung findet die Behandlung in eigens hierfür
vorgesehenen Bereichen statt, die den Anforderungen angemessen ausgestattet sind.
Diese Bereiche müssen so eingerichtet sein, dass ein vertrauliches Gespräch zwischen
dem Behandlungsteam und den Patienten gewährleistet ist.
-
1.1.3 Innerhalb von HTC / HCCC müssen administrative Strukturen vorhanden sein, um
die relevanten Patienten-Akten oder Behandlungsinformationen so vorzuhalten, dass
die Behandlung durch das multidisziplinäre Team auch im Notfall rasch möglich ist.
1.2. HTC / HCCC: Management-Voraussetzungen und Qualitätsziele
In einem HTC / HCCC müssen die Vorgaben der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses
(G-BA) über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement
erfüllt werden.[5] In einem HTC / HCCC in Österreich und der Schweiz müssen die Vorgaben der o.g. G-BA-Richtlinie
ebenfalls erfüllt werden oder alternativ die entsprechenden nationalen Anforderungen.
1.3. Basisinformationen des Hämophilie-Zentrums
1.4. Organization und Personalausstattung
Der Grundpfeiler einer modernen Hämophilie-Behandlung ist die umfassende Betreuung
durch ein multidisziplinäres und spezialisiertes Behandlungsteam.
-
1.4.1. Das Kernteam eines HTC / HCCC besteht aus folgendem Personal:
-
▪ Ärztliches Personal, das die klinische Routine- und Notfallbehandlung sowie die
Kontrolluntersuchungen durchführt.
-
▪ Hämophilie-Assistenten oder entsprechend qualifiziertes medizinisches Assistenzpersonal,
das die ordnungsgemäße Durchführung der Routine-Behandlung und die Versorgung mit
Gerinnungsfaktor-Konzentraten koordiniert.
-
▪ Laborpersonal, das die Erstellung von Laborbefunden zum Monitoring der Faktor-Behandlung
durchführt.
Nicht alle Mitglieder des multidisziplinären Behandlungsteams müssen Vollzeitmitarbeiter
im HTC / HCCC selbst sein. Einige Team-Mitglieder können anderen klinischen Bereichen
angehören und aus dieser Position heraus Teilaufgaben für das HTC / HCCC erfüllen.
Im Falle eines externen Labors müssen schriftliche Vereinbarungen mit dem Zentrum
bestehen.
-
1.4.2. Durch die ärztliche Leitung des HTC / HCCC muss ein Organigramm erstellt werden,
aus dem die Schlüsselpersonen und -funktionen hervorgehen. Die ärztliche Leitung des
HTC / HCCC ist verantwortlich für die personelle Zuweisung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten
innerhalb des Zentrums.
1.5. Archivierung von Daten und Aufzeichnungen
Eine sachgerechte Dokumentation klinischer Informationen ist für eine effektive Hämophilie-Behandlung
unerlässlich. Die Aufbewahrung und jederzeitige Verfügbarkeit von Behandlungsdaten
ist komplex. Daher muss jedes Hämophilie-Zentrum über die notwendigen finanziellen
und personellen Ressourcen verfügen, um die sichere Aufbewahrung und jederzeitige
Verfügbarkeit der relevanten Behandlungsdaten zu gewährleisten.
1.6 Personelle Ausstattung und kontinuierliche Qualifizierung
Alle Mitarbeiter im HTC / HCCC müssen über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen
verfügen, um die ihr zugewiesenen Aufgaben angemessen erfüllen zu können.
-
1.6.1 Im HTC / HCCC werden die erforderlichen beruflichen Qualifikationen der Mitarbeiter
in den verschiedenen Bereichen festgelegt. Es werden Verfahren etabliert, um eine
kontinuierliche fachliche Fortbildung zu gewährleisten.
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1.6.2 Die ärztliche Leitung des HTC / HCCC muss den Schulungsbedarf für das im Zentrum
tätige Personal systematisch ermitteln. Auf dieser Basis müssen Schulungen geplant
und durchgeführt werden, um zu gewährleisten, dass die Mitarbeiter-Qualifikation aktualisiert
und weiterentwickelt wird.
-
1.6.3 Im HTC / HCCC müssen Aufzeichnungen hinsichtlich der Qualifikation des Personals
geführt werden.
-
1.6.4 Das HTC / HCCC implementiert ein System für die regelmäßige Beurteilung der
Personal-Qualifikation, um sicherzustellen, dass alle Teammitglieder die ihnen zugewiesenen
Aufgaben angemessen erfüllen können.
1.7 Teilnahme an Hämophilie-Registern
In Deutschland, Österreich und der Schweiz sind nationale Register für Patienten mit
Hämophilie und anderen hämophilen Gerinnungsstörungen etabliert.
-
1.7.1. Das HTC / HCCC nutzt eine elektronische Datenbank zur Erfassung der im Zentrum
behandelten Patienten
-
1.7.2. Das HTC / HCCC beteiligt sich an der regelmäßigen Übermittlung von Daten an
das nationale Hämophilie-Register. Die Datenerhebung und -übertragung muss den jeweiligen
gesetzlichen Vorschriften zur Nutzung personenbezogener Daten entsprechen.
1.8 Teilnahme an klinischer Forschung
2 Patientenbehandlung
2.1 Informationen, Aufklärung und Schulung von Patienten und Angehörigen
Eine Hämophilie und andere hämophile Gerinnungsstörungen haben einen starken Einfluss
auf das Leben von Patienten und deren Familien. Diese chronischen Erkrankungen können
sowohl zu physischen Beeinträchtigungen als auch zu sozialen Problemen führen, etwa
im Rahmen der Ausbildung und der beruflichen Tätigkeit oder in den zwischenmenschlichen
Beziehungen. Patienten und deren Angehörige sollten daher ermutigt werden, eine aktive
und verantwortungsbewusste Rolle als Partner des Hämophilie-Behandlungsteams zu übernehmen.
Durch den Aufbau eines vertrauensvollen Dialogs zwischen dem Behandlungsteam und den
Patienten kann die Behandlung optimiert werden.
-
2.1.1 Das HCCC / HTC organisiert in Zusammenarbeit mit Patienten-Selbsthilfeorganisationen
regelmäßige Schulungen und Trainings von Patienten und Angehörigen. Dies schließt
auch Trainings der Patienten zum Erlernen der ärztlich kontrollierten (Heim)-Selbstbehandlung
durch intravenöse Gerinnungsfaktor-Gabe ein.
-
2.1.2 Jeder Patient muss im Rahmen einer gezielten Basisschulung mit folgenden Informationen
vertraut gemacht werden:
-
▪ Art und Wesen seiner Erkrankung, Behandlungsmethoden und mögliche Komplikationen.
-
▪ der im HTC/HCCC angebotene Behandlungsumfang und die Zusammensetzung des multidisziplinären
Behandlungsteams.
-
▪ Kontaktinformationen des HTC/HCCC.
-
▪ Rechte und Pflichten des Patienten.
-
▪ Informationen zu lokalen und nationalen Patienten-Selbsthilfeorganisationen.
-
▪ Die Angehörigen des Patienten sollten bei Bedarf in diese Basisschulung integriert
werden.
2.2 Diagnose der angeborenen Hämophilie, anderer angeborener hämophiler Gerinnungsstörungen
sowie aller Formen der erworbenen Hämophilie
-
2.2.1 Bei Verdacht auf eine hämophile Gerinnungsstörung veranlasst das HTC/HCCC die
erforderlichen Untersuchungen entsprechend der nationalen und ggf. internationalen
medizinischen Leitlinien.
-
2.2.2 Die Diagnose einer Gerinnungsstörung muss den Krankheitstyp, den Schweregrad,
das Vorhandensein oder Fehlen eines Inhibitors und den Vererbungsmodus umfassen.
-
2.2.3 Das HTC / HCCC muss innerhalb eines Monats nach Abschluss der Diagnostik einen
umfassenden schriftlichen Befundbericht erstellen.
-
2.2.4 Nach Erstellen der Diagnose muss der Patient im HTC / HCCC und zusätzlich im
nationalen Register registriert werden.
-
2.2.5 Jedem Patienten muss ein medizinischer Notfallpass ausgestellt werden, der zumindest
die grundlegenden Informationen zur Diagnose sowie die Kontaktdaten des HTC / HCCC
beinhaltet.
2.3 Therapie der angeborenen Hämophilie, anderer angeborener hämophiler Gerinnungsstörungen
sowie aller Formen der erworbenen Hämophilie
-
2.3.1 Behandlungsprogramme
-
2.3.1.1 Für jeden Patienten muss vom Behandlungsteam des HTC / HCCC ein individuell
abgestimmtes Behandlungsprogramm erstellt werden. Darin wird das Gerinnungspräparat
mit Dosierung und Behandlungsschema auf der Grundlage der individuellen Reaktion des
Patienten und der Blutungsepisoden festgelegt. Die Wünsche und Einstellungen des Patienten
müssen dabei berücksichtigt werden.
-
2.3.1.2 Alle Behandlungen, die vom HTC / HCCC angeboten werden, müssen nationalen
und ggf. internationalen Behandlungsleitlinien entsprechen. Patienten mit einer behandlungsbedürftigen
Hämophilie müssen mit Gerinnungsfaktorpräparaten, Desmopressin (DDAVP) oder anderen
zugelassenen Nicht-Faktorpräparaten versorgt werden.
-
2.3.1.3 Die Behandlung und die klinischen Aufzeichnungen müssen allen rechtlichen
Anforderungen entsprechen. Unter Umständen muss hierfür die schriftliche Einwilligung
des Patienten eingeholt werden.
-
2.3.1.4 Die Betreuung von Kindern mit Hämophilie und anderen hämophilen Gerinnungsstörungen
ist komplex. Sie sollte daher nur in einem HTC / HCCC von speziell für die Betreuung
von Kindern mit hämophilen Gerinnungsstörungen geschulten pädiatrischen Hämostaseologen
und klinischem Personal durchgeführt werden.
-
2.3.1.5 Die Transition von Patienten mit einer hämophilen Gerinnungsstörung aus dem
Bereich der pädiatrischen Hämostaseologie in den Bereich der Behandlung von Erwachsenen
ist eine besonders sensible Phase. Dies umso mehr, wenn sich das Erwachsenen-Zentrum
an einem anderen Standort befindet. Daher muss in einem HTC / HCCC ein Verfahren etabliert
sein, das den Übergang von der pädiatrischen Hämostaseologie in den Bereich der Erwachsenen-Behandlung
regelt.
-
2.3.2 Prophylaxe
-
2.3.2.1 In einem HTC / HCCC sollte eine prophylaktische Behandlung für Patienten mit
schwerer Hämophilie zur Verfügung stehen, da hierdurch der Beginn und das Fortschreiten
der chronischen Gelenkerkrankung verhindert oder verzögert werden kann. Blutungsepisoden
sollten lückenlos dokumentiert werden, um das Behandlungsregime bei Bedarf zu optimieren.
-
2.3.3 Plan zur ärztlich kontrollierten (Heim)-Selbstbehandlung
Wenn möglich sollte bei Patienten mit Hämophilie oder anderen hämophilen Gerinnungsstörungen
die Behandlung mit Gerinnungspräparaten in der häuslichen Umgebung erfolgen. Hierdurch
können Krankenhausaufenthalte und die Abwesenheit von Schule und Beruf minimiert und
den Patienten ein weitgehend normales Leben ermöglicht werden.
-
2.3.3.1 Das HTC / HCCC erstellt für jeden geeigneten Patienten einen Plan zur ärztlich
kontrollierten (Heim)-Selbstbehandlung, der regelmäßig überprüft und ggf. angepasst
wird. Darin wird die individuelle klinische Situation des Patienten berücksichtigt.
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2.3.3.2 Der Patient und seine Familie müssen auf die Wichtigkeit der Dokumentation
von Blutungsereignissen und Behandlungen mit Gerinnungspräparaten hingewiesen werden.
Das Behandlungsteam des HTC / HCCC muss das theoretische Wissen und die praktische
Kompetenz des Patienten zu Beginn der ärztlich kontrollierten (Heim)-Selbstbehandlung
und danach in regelmäßigen Abständen überprüfen. Diese Prüfung muss als Teil eines
definierten Programms von Kontrolluntersuchungen bewertet werden (siehe 2.4).
-
2.3.3.3 Das HTC / HCCC stellt den Patienten schriftliche Anweisungen und / oder Arbeitsmittel
zur Verfügung, um die Dokumentation der Anwendung von Hämophilie-Präparaten im Rahmen
der ärztlich kontrollierten (Heim)-Selbstbehandlung oder einer ambulanten Behandlung
zu erfassen.
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2.3.3.4 Im HTC / HCCC muss ein System zur Überwachung des Präparateverbrauchs bei
Patienten mit ärztlich kontrollierter (Heim)-Selbstbehandlung etabliert sein.
-
2.3.4 Behandlung und Prävention von akuten Blutungen
-
2.3.5 Behandlung von Notfällen außerhalb der normalen Arbeitszeiten
-
2.3.5.1 Das HTC stellt eine umfassende medizinische Behandlung rund um die Uhr sicher,
entweder durch Vereinbarungen in einem Netzwerk mit anderen Dienstleistern und / oder
durch eine gelebte Kooperation mit einem HCCC, z. B. durch die Teilnahme an regelmäßigen
Fallkonferenzen.
-
2.3.5.2 Das HCCC stellt eine umfassende medizinische Behandlung rund um die Uhr sicher.
-
2.3.5.3 Im HTC / HCCC müssen Verfahren zur Notfallbehandlungen etabliert sein. Zudem
müssen Verfahren etabliert sein für den Fall, dass Patienten das Hämophilie-Zentrum
außerhalb der normalen Arbeitszeit kontaktieren oder sich im Zentrum vorstellen wollen.
-
2.3.5.4 Die Patienten müssen vom HTC / HCCC darüber informiert werden, an wen sie
sich im Notfall wenden können, falls eine Behandlung außerhalb der normalen Arbeitszeiten
des Zentrums erforderlich ist.
-
2.3.6 Elektive Operationen/Eingriffe
-
2.3.7 Behandlung von Patienten mit Inhibitoren, Immuntoleranz-Induktion (ITI)
-
2.3.7.1 Alle Patienten, die Inhibitoren entwickeln, müssen in einem HCCC oder durch
aktive Einbindung eines HCCC behandelt werden. Der Antikörpertiter muss regelmäßig
bestimmt werden.
-
2.3.7.2 Patienten mit erstmals diagnostizierten Inhibitoren müssen vom HTC / HCCC
ggf. an das nationale Register und weitere Pharmakovigilanz-Program (z. B. EUHASS)
gemeldet werden.
-
2.3.7.3 Für Patienten mit hohen Inhibitor-Titern muss vom HCCC ein individualisierter
Behandlungsplan erstellt werden. Ob solche Patienten in einem lokalen HTC behandelt
werden können, muss in jedem Einzelfall zwischen HCCC und HTC abgestimmt werden.
-
2.3.7.4 Für Patienten mit hohem Inhibitor-Titer sollte im individualisierten Behandlungsplan
eine Immuntoleranz-Induktion vorgesehen werden, sobald der Inhibitor gesichert ist.
Daneben besteht die Behandlungsoption einer Langzeitprophylaxe mit einem bispezifischen
Antikörper bzw. mit weiteren nicht-Faktorpräparaten, insbesondere bei solchen Patienten,
die nicht auf eine ITI ansprechen oder dafür nicht geeignet sind.
-
2.3.8 Behandlung von Patienten mit chronischen Virusinfektionen
-
2.3.9 Behandlung von Patienten mit erworbener Hämophilie oder AVWS
Die erworbene Hämophilie und das AVWS sind sehr seltene Erkrankungen, die jedoch häufig
mit schweren hämorrhagischen Manifestationen und anderen Grunderkrankungen einhergehen.
Das klinische Management dieser Patienten ist daher besonders anspruchsvoll.
-
2.3.9.1 Für Patienten mit einer erworbenen Hämophilie oder einem AVWS muss von einem
HCCC ein individualisierter Behandlungsplan gemäß anerkannter Leitlinien erstellt
werden. Ob solche Patienten in einem lokalen HTC behandelt werden können, muss in
jedem Einzelfall zwischen dem HCCC und HTC abgestimmt werden.
2.4 Multidisziplinäre Kontrolluntersuchungen
Allen im Zentrum registrierten Patienten muss eine regelmäßige klinische Kontrolle
angeboten werden. Das HTC / HCCC muss ein System eingerichtet haben, das diese regelmäßige
klinische Überwachung der Patienten sicherstellt.
-
2.4.1 Im HTC / HCCC muss ein Verfahren etabliert sein, welches sicherstellt, dass
allen Patienten mit einer als schwerwiegend eingestuften hämophilen Gerinnungsstörung
mindestens einmal jährlich eine multidisziplinäre Kontrolluntersuchung angeboten wird.
-
2.4.2 Patienten mit häufigen Blutungen oder anderen Komplikationen wie Inhibitoren,
Arthropathien oder chronischen Virusinfektionen sollen mehr als einmal jährlich zur
Kontrolluntersuchung in das HTC / HCCC einbestellt werden. Kinder und Jugendliche
mit mittelschwerer und schwerer Hämophilie sollten bis zum 18. Lebensjahr mindestens
einmal jährlich zur Kontrolluntersuchung einbestellt werden.
-
2.4.3 Erwachsene Patienten mit mittelschwerer oder milder Hämophilie sollen vom HTC
/ HCCC mindestens alle zwei Jahre zur Untersuchung einbestellt werden.
-
2.4.4 In einem HTC / HCCC muss ein Verfahren etabliert sein, um bei jeder Kontrolluntersuchung
eine multidisziplinäre Beurteilung von Komplikationen sicher zu stellen (z. B. Inhibitoren,
Arthropathie, chronische Lebererkrankung, HIV-Infektion sowie alle altersbedingten
Begleiterkrankungen wie Herz-Kreislauf- oder Tumor-Erkrankungen).
-
2.4.5 Nach jeder Kontrolluntersuchung muss ein Befundbrief verfasst werden. Dieser
muss an den Hausarzt, an den Patienten sowie ggf. an weitere an der Behandlung des
Patienten beteiligte Ärzte versandt werden. Kopien müssen in der Behandlungsdokumentation
abgelegt werden. Der Befundbrief muss mindestens die folgenden Informationen enthalten:
-
▪ Aktuelle klinische Situation und ggf. Problematik (z. B. anstehende operative Eingriffe)
-
▪ Behandlungsplan mit Angabe aller Änderungen seit der letzten Kontrolle
-
▪ Ergebnisse relevanter Laborbefunde und anderer Befunde, z. B. bildgebender Diagnostik
-
▪ Zeitpunkt der nächsten Untersuchung
-
2.4.6 Das HTC / HCCC muss dokumentieren, falls der Patient nicht zum vereinbarten
Termin der Kontrolluntersuchung erschienen ist.
2.5. Molekulargenetische Diagnostik
Die Identifizierung der genetischen Mutation eines Indexpatienten erleichtert die
Diagnostik bei blutsverwandten Genträgern. Diese Daten können auch zur vorgeburtlichen
Diagnostik bei einer schwangeren Genträgerin (Konduktorin) verwendet werden. Konduktorinnen
einer Hämophilie können selbst erniedrigte Aktivitäten von Faktor VIII (oder IX) aufweisen
und daher eine klinische Symptomatik entwickeln, die einer milden Hämophilie ähnlich
ist.
-
2.5.1 Vom HTC / HCCC muss eine molekulargenetische Diagnostik veranlasst werden, um
die genetische Mutation bei einem Patienten mit einer angeborenen hämophilen Gerinnungsstörung
und ggf. blutsverwandter Angehöriger zu identifizieren.
-
2.5.2 Das HTC / HCCC muss eine Kooperation mit einem molekulargenetischen Labor etablieren,
damit alle Patienten und deren blutsverwandte Angehörige Zugang zu einer molekulargenetischen
Diagnostik haben.
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2.5.3 Die Durchführung der molekulargenetischen Diagnostik ist technisch anspruchsvoll.
Es sollten daher nur solche Labore beauftragt werden, die für diese Diagnostik akkreditiert
sind.
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2.5.4 Patienten und deren Familien müssen Zugang zu einer genetischen Beratung haben.
Vor Durchführung einer genetischen Diagnostik muss vom HTC / HCCC die schriftliche
Einwilligung der getesteten Person eingeholt werden. Diese Einwilligung muss ggf.
auch eine Zustimmung für die Aufbewahrung von Proben und die Zustimmung zur Mitteilung
der Befunde enthalten. Hierbei müssen die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden.
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2.5.5 Im HTC / HCCC muss der Umgang mit dem genetischen Befund vertraulich und in
Übereinstimmung mit den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen erfolgen.
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2.5.6 Im HTC / HCCC soll möglichen Konduktorinnen eine genetische Beratung und genetische
Diagnostik angeboten werden.
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2.5.7 Im HTC / HCCC soll bei allen bekannten oder möglichen Konduktorinnen vor chirurgischen
oder invasiven Eingriffen die Aktivität von Faktor VIII (oder IX) gemessen werden.
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2.5.8 Im HTC / HCCC soll bei allen bekannten oder möglichen Konduktorinnen eine Schwangerschaft
überwacht werden. Während der Schwangerschaft muss eine enge Abstimmung zwischen dem
Geburtshelfer und dem Hämophilie-Zentrum erfolgen. Für die Geburt und Nachsorge von
solchen Kindern, bei denen das Risiko einer hämophilen Gerinnungsstörung besteht,
soll rechtzeitig ein Behandlungsplan erstellt werden. Im Bedarfsfall müssen sofort
geeignete Hämophilie-Präparate für Mutter und Kind verfügbar sein. Bei männlichen
Neugeborenen mit einer möglichen hämophilen Gerinnungsstörung sollte eine Labordiagnostik
aus Nabelschnurblut angestrebt werden, ggf. kann aber auch eine durch venöse Punktion
gewonnene Blutprobe für die Diagnostik verwendet werden.
2.6 Ergebnisindikatoren
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2.6.1 In allen Hämophilie-Zentren müssen Daten über die Behandlungsergebnisse erhoben
und bewertet werden. Hierfür müssen ggf. die Patienten und/oder Erziehungsberechtigten
einwilligen, die erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen.
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2.6.2 Das HTC / HCCC sollte mit den zuständigen regionalen und / oder nationalen Behörden
vereinbaren, welche Ergebnisindikatoren zu erheben und auszuwerten sind. Es wird empfohlen,
mindestens folgende Daten zu erheben:
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▪ Menge an Hämophilie-Präparaten, die pro Patient jährlich verbraucht wird.
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▪ Anzahl neuer Blutungsepisoden einschließlich Durchbruchsblutungen bei Prophylaxe.
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▪ Nebenwirkungen, die unter Umständen mit der Behandlung zusammenhängen, wie Inhibitoren,
Virusinfektionen, schlechte Wirksamkeit der Behandlung etc.
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▪ Todesfälle und Todesursachen
Weitere Parameter, die erhoben werden können:
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▪ Gelenkstatus
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▪ Erhebung der Behandlungszufriedenheit
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▪ Erhebung der Lebensqualität
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▪ Anzahl der Tage, an denen aufgrund von Blutungen die Schule oder die Arbeitsstelle
nicht aufgesucht werden konnten
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▪ Talspiegel bei Patienten unter Prophylaxe
3 Beratungsdienstleistungen
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3.1 Das HCCC bietet kontinuierlich einen medizinischen Beratungsdienst an.
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3.2 Das HTC / HCCC bietet Patienten und ihren Familien sowie anderen Ärzten und Pflegekräften,
die die Patienten während der normalen Arbeitszeit behandeln, einen Beratungsdienst
an.
4 Netzwerk von spezialisierten Dienstleistern mit dem Hämophilie-Zentrum
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4.1 Jedes HTC muss eine gelebte Kooperation zu einem oder mehreren HCCC eingehen,
z. B. durch die Teilnahme an regelmäßigen Fallkonferenzen. Die HTC spielen für Patienten
mit Hämophilie oder anderen hämophilen Gerinnungsstörungen eine wichtige Rolle bei
der Bereitstellung einer wohnortnahen Notfallversorgung. Andererseits müssen Patienten
auch an ein HCCC angebunden sein, um anspruchsvollere Therapien wahrnehmen zu können
(z. B. elektive Operation bei Patienten mit Inhibitoren, ITI etc.). Das Ausmaß der
Zusammenarbeit zwischen HTC und HCCC hängt von der im HTC vorhandenen Expertise ab.
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4.2 Die Kooperation von HTC und HCCC muss die umfassende, multidisziplinäre Behandlung
von Patienten sicherstellen. Die verfügbare Unterstützung muss zumindest folgende
Bereiche umfassen:
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▪ Physiotherapie und Orthopädie/Unfallchirurgie; Patienten mit schwerer Hämophilie
müssen regelmäßig von einem Physiotherapeuten und einem Orthopäden in Abhängigkeit
von den individuellen klinischen Umständen untersucht werden.
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▪ Allgemeinchirurgie.
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▪ Zahnmedizin.
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▪ Pädiatrie: Kinder mit Hämophilie müssen von speziell für die Behandlung von Kindern
ausgebildeten pädiatrischen Hämostaseologen und medizinischen Fachkräften betreut
werden.
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▪ Hepatologie und Infektiologie; HIV-infizierte Patienten und Patienten mit chronischen
Lebererkrankungen müssen von qualifizierten Spezialisten behandelt werden.
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▪ Geburtshilfe und Gynäkologie: bekannte oder mögliche schwangere Konduktorinnen müssen
in Zentren behandelt werden, die über spezifische Fachkenntnisse verfügen.
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▪ Im Bedarfsfall weitere Disziplinen, um altersbedingte Komorbiditäten adäquat zu
diagnostizieren und zu behandeln.
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▪ Humangenetik: Patienten mit Hämophilie oder anderen hämophilen Gerinnungsstörungen
müssen Zugang zu einer spezialisierten humangenetischen Beratung und Diagnostik haben
(u. a. Bestätigung der Diagnose, Bestimmung des Trägerstatus und Pränataldiagnostik).
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▪ Psychologische und psychosoziale Unterstützung; Hämophilie-Patienten und ihre Angehörigen
haben häufig psychologische Probleme und Bedarf hinsichtlich Sozialarbeit und anderer
Beratungsdienstleistungen.
Wenn die oben genannten spezialisierten Dienstleistungen nicht im HTC bereitgestellt
werden, müssen Verfahren etabliert sein, um die Bereitstellung durch ein HCCC sicherzustellen.
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4.3 Die Kooperation zwischen HTC / HCCC und den Strukturen, die diese oben genannten
spezialisierten Dienstleistungen bereitstellen, sollen durch schriftliche Vereinbarungen
geregelt werden. In den Vereinbarungen soll beschrieben werden, wie auf die Dienstleistungen
zugegriffen werden kann und welche Ärzte an der Kontinuität der Versorgung beteiligt
sind. Es sollen auch Festlegungen zu diagnostischen und therapeutischen Verfahren,
zur Verwendung von Hämophilie-Präparaten und zu Verfahren für den Austausch medizinischer
Informationen und zur Datenerfassung getroffen werden. Die Kooperationen von zertifizierten
HTC / HCCC mit anderen medizinischen Dienstleistern, die Patienten mit hämophilen
Gerinnungsstörungen behandeln, ist möglich.
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4.4 Das Hämophilie-Zentrum hat Zugang zu einem zentrumsinternen oder -externen akkreditierten
Labor, das mindestens die folgenden Gerinnungstests durchführt ([Tab. 1]).
Die Bearbeitungszeit für Labortests muss zwischen der klinischen Einrichtung und dem
Labordienstleister schriftlich vereinbart und überwacht werden. Die Laboratorien,
die die oben genannten Tests durchführen, müssen an einem externen Qualitätssicherungssystem
für hämostaseologische Diagnostik teilnehmen.
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4.5 Ein HTC / HCCC organisiert in Zusammenarbeit mit anderen Hämophilie-Zentren und
/ oder Selbsthilfeorganisationen von Patienten regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen
für kooperierende medizinische Dienstleister, um diagnostische und therapeutische
Vorgehensweisen zu optimieren (z. B. Fachärzte, Klinikabteilungen, Hausärzte und Kinderärzte,
Apotheke).