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DOI: 10.1055/a-2389-7527
Übersicht zur Rechtsprechung in der Hygiene
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Fragen zur Hygiene beschäftigen immer wieder die Gerichte. Dabei geht es nicht nur um Schadensersatzforderungen, sondern auch um Aspekte wie Vergütung und Ahndung von Pflichtverletzungen. Für das Hygienemanagement entscheidend ist jeweils, dass entsprechende Schlüsse aus den ergangenen Urteilen gezogen werden. Nachfolgend wird die wichtige, zuletzt ergangene Rechtsprechung mit ihren Folgen für das Hygienemanagement im Überblick dargestellt.
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Das Rechtsinstitut der „sekundären Darlegungslast“ (Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Anspruchsteller die anspruchsbegründenden Tatsachen darlegen muss) findet im Bereich des Hygienemanagements Anwendung, sofern der von der Anspruchstellerseite behauptete Hygienemangel nicht nur eine haltlose „Äußerung ins Blaue“ ist.
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Die Behandlungsseite muss im Rahmen der sekundären Beweislast die getroffenen Maßnahmen zur Sicherstellung der Hygiene und zum Infektionsschutz darlegen.
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Das Vorliegen eines objektiv voll beherrschbaren Risikos (= Risiko, welches durch geeignetes Hygiene- und Infektionsschutzmanagement zu vermeiden ist) begründet den Vorwurf eines Organisationsverschuldens der Behandlerseite.
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Ein Verstoß gegen essenzielle gesetzliche Vorgaben des Hygienemanagements birgt die Gefahr, dass Leistungen nicht durch die Krankenversicherungen vergütet werden.
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Massive und bewusst geduldete Mängel im Prozess der Sterilgut-Aufbereitung können eine Strafbarkeit der Leitungsebene begründen.
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Ein trotz arbeitgeberseitigen Unterweisungen und Weisungen fortdauernder Verstoß gegen Hygienevorgaben mitsamt Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes stellt nach Ausspruch entsprechender Abmahnungen einen ordentlichen Kündigungsgrund dar.
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Bei einer Akutaufnahme können die Anforderungen an eine ausführliche Befragung eines Patienten im Rahmen eines MRSA-Screenings begrenzt sein.
Publication History
Article published online:
30 September 2025
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Georg Thieme Verlag KG
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