„Ein Tier kommt mit seinem neuen Besitzer in die Praxis, dieser zeigt auf dem Handy einen schlecht leserlichen ‚Kaufvertrag‘ vom Vorbesitzer. Er möchte nun Informationen über die bei uns vorher erfolgten Behandlungen. Hat er darauf ein Anrecht? Dürfen wir diese Informationen ohne Erlaubnis des Vorbesitzers geben? Unter Umständen wollte der Vorbesitzer ja aus bestimmten Gründen (z. B. Finanzierung) keine Behandlung.“