„Ein Tier kommt mit seinem neuen Besitzer in die Praxis, dieser zeigt auf dem Handy
einen schlecht leserlichen ‚Kaufvertrag‘ vom Vorbesitzer. Er möchte nun Informationen
über die bei uns vorher erfolgten Behandlungen. Hat er darauf ein Anrecht? Dürfen
wir diese Informationen ohne Erlaubnis des Vorbesitzers geben? Unter Umständen wollte
der Vorbesitzer ja aus bestimmten Gründen (z. B. Finanzierung) keine Behandlung.“