Geburtshilfe Frauenheilkd 2024; 84(06): 511-512
DOI: 10.1055/a-2316-6434
DGGG
Mitteilungen aus der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG)

Stellungnahme zur Kritik des Patientenbeauftragten – Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in der Frauenheilkunde

„Die regelmäßigen Untersuchungen des Medizinischen Dienstes zeigen, dass die große Mehrheit des IGeL-Angebots keinen erkennbaren Nutzen hat. Einige schaden sogar, weil sie häufig falsch positive Befunde liefern und dadurch unnötige weitere Untersuchungen und Eingriffe nach sich ziehen. Das gilt zum Beispiel für die Ultraschalluntersuchung zur Krebsfrüherkennung der Eierstöcke und der Gebärmutter – eine der am meisten verkauften Leistungen. Hier werden junge Frauen ohne Not in Angst und Schrecken versetzt. Diese Untersuchung wird deshalb auch von den gynäkologischen Fachgesellschaften abgelehnt. Ich fordere ganz klar: Leistungen, die von den medizinischen Fachgesellschaften als schädlich bezeichnet werden, haben in Arztpraxen nichts zu suchen und gehören verboten, auch im Rahmen von IGeL.“ Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, zitiert in: Redaktionsnetzwerk Deutschland (rnd.de).



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Article published online:
13 June 2024

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