das deutsche Gesundheitswesen ist sicher eines der leistungsfähigsten auf der Welt.
Dennoch ist es in den letzten Jahren, gerade durch politische Eingriffe, zu
erkennbaren Fehlentwicklungen gekommen. In nicht unerheblichem Maße war dies durch
die Einführung der Fallpauschalen (sogenannte DRG) bedingt. Es resultierten
wirtschaftliche Fehlentwicklungen der Krankenhäuser, Verschlechterung der
Attraktivität des Pflegeberufes und hieraus, für jeden erkennbar
Behandlungsverschlechterungen. Mit dem anstehenden Krankenhausreformgesetz sollen
nun diese Probleme korrigiert werden. Ziel ist die Einführung eines
Klassifizierungssystems bei den Akuthäusern, dadurch Kompetenzbündelung,
effizientere Behandlung und letztendlich auch eine Reduktion der Anzahl der
Akutbetten. Neben der Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Häuser soll
die Behandlung der Patienten effizienter, kompetenter, aber auch
schnittstellenfreier werden. Über Jahrzehnte waren diese „Schnittstellenprobleme“
immer wieder bemängelt worden, auch die zur Rehabilitation. Idealerweise sollten
Patienten schnell aus teuren Akuthäusern in leistungsfähige
Rehabilitationseinrichtungen „abfließen“, dadurch Kosten reduziert,
Bettenkapazitäten für neue Akutbehandlungen freigesetzt und hierdurch auch die Zahl
der Betten insgesamt reduziert werden. Zudem sollten schwer betroffenen Patienten
frühzeitig rehabilitative Angebote zur Verfügung stehen. So die
Idealvorstellung.