Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) hat ihren fünften
Teilhabeverfahrensbericht herausgegeben. Der Bericht beruht auf Angaben der
Reha-Träger u. a. zur Anzahl der Anträge auf Rehabilitation, zur Häufigkeit ihrer
Weiterleitung, Verfahrensdauer, Durchführung von Teilhabekonferenzen und Bewilligung
Persönlicher Budgets im Jahr 2022. Die Entwicklung der Antragszahlen ist im neuesten
Bericht über vier Berichtsjahre dargestellt. Im Bereich der Eingliederungshilfe
werden die Angaben zu einigen Merkmalen erstmals nach Zuständigkeit örtlicher und
überörtlicher Träger differenziert. Dem Bericht zufolge nahm die Anzahl der Anträge
auf Leistungen zur Rehabilitation im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 4,5% zu. Ein
Einbruch war zwischen 2019 und 2020 zu verzeichnen, als die Antragszahl um über 14%
sank.