Diesmal sind den Ankündigungen bzw. Verheißungen, wie der Bundesgesundheitsminister
seit Neustem seine Äußerungen tituliert, tatsächlich Taten gefolgt. Hatte er doch
bei der Eröffnung des SpiFa-Fachärztetages bekräftigt, dass der Referentenentwurf
zur Krankenhausreform jetzt „bald, sehr bald, wahrscheinlich nächste Woche“ kommen
werde, so war er gut 48 Stunden später tatsächlich da. Samstag um die Mittagszeit,
zwar nicht durch offizielle Mitteilung des BMG verschickt, aber auf welchem Wege auch
immer in die Öffentlichkeit lanciert. Eine Tatsache, die Unmut über die Form der Kommunikation
vor allem bei denen ausgelöst hat, die von ihrer Rolle als Hauptfinanciers der Reform
aus der Presse erfahren haben.
Unabhängig davon bietet der vorliegende Entwurf auf gut 188 Seiten, wie nicht anders
zu erwarten, reichlich Zünd- und Diskussionsstoff. Neben den bereits bekannten Ungleichgewichten
in der finanziellen Ausstattung der beiden Sektoren stationär und ambulant, der Überbetonung
der universitären Institutionen im Vergleich zu den vielen Krankenhausstandorten mit
Hochleistungsmedizin und dem Fehlen wichtiger Folgeaspekte wie Weiterbildung oder
Notfalltransport gibt es auch neue Überraschungen. Etwa die zwangsweise zu erfolgende
Ermächtigung von Level II Krankenhäusern zur vertragsärztlichen Versorgung auch bereits
bei drohender Unterversorgung, die vor allem auch zeitlich allzu optimistisch angenommenen
Einspareffekte durch das Reformvorhaben oder die in ihrem Gesamtvolumen unzureichenden
Mittel für den Transformationsprozess bzw. bis zu seinem Beginn. Aus Sicht der vom
Reformprozess Betroffenen – und das sind fast alle Leistungserbringer im Gesundheitswesen
– also noch reichlich Korrekturbedarf im sogenannten parlamentarischen Verfahren.
Dabei wird die Notwendigkeit von grundlegenden Reformen inzwischen von allen an der
Diskussion Beteiligten anerkannt, ja die Umstrukturierungen geradezu gefordert. Diese
schließen die vermehrte Verschiebung von stationär erbrachten Leistungen in den ambulanten
Bereich genauso ein, wie die damit zu verzahnenden Reformen der Notfallversorgung
und des Rettungswesens, einer Neustrukturierung der ärztlichen Weiterbildung sowie
einer Abschaffung der aus Zeiten der Ärzteschwemme stammenden Budgetierungen im ambulanten
fachärztlichen Bereich. All diese Forderungen werden von den Verbändevertretern im
Hinblick auf die Zukunftsfähigkeit unserer Gesundheitsversorgung mit Nachdruck vorgetragen.
Zuletzt z. B. beim SpiFa-Fachärztetag, aber auch bei Veranstaltungen der Bundesärztekammer
und in den Verlautbarungen der vergangenen Wochen. Nur wenn es gelingt den Arztberuf
auch in Zukunft und vor allem für die nachfolgende Generation attraktiv, auskömmlich
und fachlich interessant zu halten kann eine steigende Zahl von Patientinnen und Patienten
auch weiterhin qualitativ hochwertig medizinisch versorgt werden. Und dies stationär
und ambulant, im städtischen und ländlichen Umfeld, in der Regelversorgung und im Notdienst.
Sich dieser Verantwortung zu stellen sind hier vor allem auch die einzelnen Fachverbände
gefragt ihre Nachwuchsförderung auszubauen. Der BDR geht dabei den Weg in enger Abstimmung
mit der DRG Kolleginnen und Kollegen für die Radiologie zu begeistern und ihnen auch
die Vielfältigkeit der Berufsausübung nahezubringen. Dazu gehören neben den fachlichen
Angeboten vor allem auch Einblicke in das Tätigkeitsfeld der Niederlassung, das beständige
Begleiten der politischen Entwicklungen, aber auch die frühzeitige Einbeziehung der
nachfolgenden Kolleginnen und Kollegen in die berufspolitische Arbeit.
Hier hat der BDR bei seiner letzten Delegiertenversammlung im Februar wichtige Weichen
gestellt und ist gerne und mit Engagement bereit für den jetzt so nötigen Aufbruch
in die Zukunft!