Das Bündnis Junge Ärztinnen und Ärzte (BJÄ) vertritt interdisziplinär die Interessen
des ärztlichen Nachwuchses in Deutschland. Die ärztliche Aus- und Weiterbildung bestimmt
den beruflichen Alltag, jedoch muss das BJÄ seit Jahren feststellen, dass die Lehre
in der ärztlichen Weiterbildung in Deutschland in vielen Punkten mangelhaft und verbesserungswürdig
ist. Ebenso wird das Thema von vielen Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen
vernachlässigt und auch in der geplanten Krankenhausreform bisher nicht aufgegriffen.
Das BJÄ sieht die Krankenhausreform als Chance, wichtige und notwendige strukturelle
Veränderungen in der ärztlichen Weiterbildung anzustoßen, um diese und damit die Basis
der ärztlichen Versorgung in Deutschland zukunftsfähig zu machen. Deshalb hat das
BJÄ gemeinsam mit der AG Junge Gastroenterologie der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie,
Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) und der Young DGN der Deutschen Gesellschaft
für Nuklearmedizin ein grundlegendes Positionspapier zur ärztlichen Weiterbildung
erarbeitet, in dem sie folgende Forderungen an die Gesetzgebung, die Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber sowie die Ärztekammern stellen:
An die Gesetzgebung
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Gesetzliche Regelung der Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung, welche eine intersektorale
Förderung von Weiterbildungsstellen in allen Fachbereichen umfasst.
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Schaffung der Rahmenbedingungen für eine angemessene Supervision in der ärztlichen
Weiterbildung mittels einer Regelung zur ärztlichen Personalbedarfbemessung.
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Querschnittsfächer, welche keine eigenen Leistungsgruppen haben (Bspw. Anästhesie,
Radiologie, Mikrobiologie, Labormedizin, Arbeitsmedizin), sind essentiell für den
klinischen Alltag und müssen ebenfalls berücksichtigt werden.
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Entwicklung gesetzlicher Rahmenbedingungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von
Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit.
An die Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern
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Aufwertung der Lehre im Berufsalltag während der ärztlichen Weiterbildung.
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Gewährleistung einer angemessenen Supervision in der ärztlichen Weiterbildung durch
Fachärztinnen und Fachärzte.
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Garantie, dass die in der Weiterbildungsordnung geforderten Leistungen, i. e. verpflichtende
Weiterbildungsabschnitte (“Rotationen”), innerhalb der Regelweiterbildungszeit durchgeführt
werden können, ggf. auch über Weiterbildungsverbünde.
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Sicherstellung von mindestens fünf bezahlten Weiterbildungstagen im Jahr für Ärztinnen
und Ärzte.
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Schaffung von Unterstützungsangeboten zur Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Sorgearbeit.
An die Ärztekammern
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Förderung von Weiterbildungsverbünden zwischen Kliniken/Praxen, Praxen/Praxen und/oder
Kliniken/Kliniken mit Kooperationen zu fest organisierten Rotationen.
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Kontrolle der Durchführung und Dokumentation der Weiterbildung mit modernen Ansätzen
i. e. unter Verwendung digitaler Lösungen.
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Einheitliche Qualifizierung der Weiterbildungsbefugten (Train the Trainer).
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Erhebung und Veröffentlichung transparenter Statistiken zu den Weiterbildungsbedingungen
in den Weiterbildungsstätten.
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Unterstützung von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung, deren Arbeitsbedingungen
sich aufgrund persönlicher Lebensumstände (Familienplanung, Krankheit, etc.) ändern.
Die Deutsche Röntgengesellschaft (DRG) und insbesondere das Forum Junge Radiologie
(FJR) der DRG, als Mitglied des BJÄ, unterstützen diese Forderungen und haben an dem
Positionspapier maßgeblich mitgearbeitet.