Bewegungstherapie bei psychischen Erkrankungen in der
Lebensspanne
Die mit dem Leitfaden Prävention vorgegebene Umstellung der
Qualifikationsprüfung für Kursleitungen von
Präventionsangeboten im Jahr 2020 sieht vor, dass die im Leitfaden
Prävention geforderten Fachinhalte zusätzlich zum Berufs- oder
Studienabschluss (Urkunde, Zeugnis) durch Curricula bzw. Modulhandbücher
nachgewiesen werden müssen, um durch die Zentrale Prüfstelle
Prävention anerkannt zu werden.