Summary
Als invasive Maßnahme bedeuten Injektionen einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit,
der erst durch Aufklärung, Einwilligung, Verhältnismäßigkeit sowie korrekte Vorbereitung
und Durchführung zulässig wird. Zur Vorbereitung zählen unter anderem sorgfältige
Indikationsstellung, „5-R-Regel“, Patienteninformation, Prüfung von Kontraindikationen,
Vollständigkeit und Eignung des Materials sowie Hygiene. Für die Durchführung einer
Injektion sind Kriterien wie Desinfektion, Kanülengröße, Injektionsstellen, Hygiene,
Beobachtung und Entsorgung zu beachten.
Keywords
Injektion - Entsorgung - Dokumentation - Information - Aufklärung - Arzneimittel -
Vorbereitung - invasiv - Einwilligung - 5-R-Regel - Patienteninformation - Kontraindikation
- Hygiene - Desinfektion - Kanülengröße - Injektionsstelle - steril - Anordnungsverantwortung
- Durchführungsverantwortung - Resorption - Komplikation - Nebenwirkung - Injektionsstelle
- Ampulle - Injektionslösung - Applikation - intrakutan - i.c. - Injektionsort - subkutan
- s.c. - intramuskulär - i.m. - Hochstetter