Ein Ziel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ist es, die Gesundheit
und damit auch die Leistungsfähigkeit ihrer Versicherten nach einem Unfall „mit allen
geeigneten
Mitteln“ wiederherzustellen. Hierbei unterscheiden sich die Rehabilitationsmöglichkeiten
aufgrund des gesetzlichen Auftrags wesentlich von denen der Kranken- bzw. Rentenversicherung.
Dieser
Beitrag gibt einen Überblick, welche Heilverfahren nach Arbeitsunfällen zur Verfügung
stehen und in welcher Phase der Rehabilitation sie zur Anwendung kommen.
Schlüsselwörter
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) - Heilverfahren der Berufsgenossenschaft
- BG-Heilverfahren - Rehabilitation - BG-Klinik