Kann ein Patient oder eine Patientin nicht mehr selbst in eine Behandlung einwilligen,
kann eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung weiterhelfen – sofern sie gültig
ist. Seit diesem Jahr gelten hier strengere Anforderungen. In diesem Beitrag erfahren
Sie, was Sie im Umgang mit diesen Dokumenten im Rettungsdienst beachten sollten.
Schlüsselwörter
Patientenwille - Lebensende - Angehörige - Bevollmächtigte - lebenserhaltende Maßnahmen