Ein Schwangerschaftsabbruch ist sowohl für die betroffene Frau als auch für die diesen
durchführenden (operative Abruptio) bzw. begleitenden (medikamentöse Abruptio) Ärztinnen
und Ärzte
eine in der modernen Medizin einzigartige Maßnahme. Im Spannungsfeld zwischen Schutz
des ungeborenen Lebens und Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Frau ist eine Abruptio
aus
ethisch-moralischen und rechtlichen Gründen mit keiner anderen ärztlichen Handlung
vergleichbar.