Rofo 2023; 195(01): 69
DOI: 10.1055/a-1974-6755
Beitrag des BDR

Beitrag des BDR – „Radiologische Berufspolitik 2022 – Blaupause für die Zukunft?“

 

    Die soeben abgeschlossenen Wahlen zu den Selbstverwaltungsgremien haben es gezeigt: Wenn sich Allianzen schmieden lassen und man in abgestimmter einheitlicher Form auftritt, kann man im berufspolitischen Umfeld auch Erfolge erzielen. Und das unabhängig ob zur Vertreterversammlung der KV oder den Delegiertenversammlungen von Ärztlichem Kreis- und Bezirksverband oder Landesärztekammer. Insofern ist das Konzept von BDR und DRG aufgegangen, gemeinsam für ein verstärktes Engagement in den Organen der Selbstverwaltung zu werben, dafür zu arbeiten, Radiologinnen und Radiologen als Delegierte in den verschiedenen Gremien zu platzieren und dazu aufzurufen, ihr Wahlrecht auch wahrzunehmen. Auch wenn letzteres von prominenter Seite kritisiert wurde, ist es geradezu die Pflicht des Berufsverbandes und der Fachgesellschaft, seine Mitglieder dazu aufzurufen, in den Organen der Selbstverwaltung auch mitzuarbeiten. Alles andere würde nicht nur das Feld anderen Fachdisziplinen, sondern im schlimmsten Fall dem Gesetzgeber überlassen.

    Einen Eindruck davon, was es bedeutet, wenn der Gesetzgeber seine Gestaltungshoheit ausspielt, zeigt das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zum Thema Ambulantisierung stationärer Leistungen. Als Ziel im Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung hinterlegt, gewinnt das Thema zum Jahresende 2022 im Schatten der großen Entscheidungen zu den Veränderungen der Weltpolitik plötzlich enorm an Fahrt. Und man versucht, quasi mit einem Federstrich alle Probleme der Gesundheitspolitik der vergangenen Jahrzehnte zu lösen. Denn auch wenn sich alle Experten einig sind, dass in Zukunft die medizinische Versorgung in Deutschland in wesentlich größerem Umfang ambulant erfolgen soll, so besteht auch Einigkeit, dass die Probleme wesentlich tiefer gehen. Und die vorgeschlagene Lösung dafür an die Grundfesten unseres Gesundheitssystems greift. Es geht ja nicht einfach darum, dass sich erneut Finanzierungslücken in bedrohlichem Ausmaß auftun, dass die Zahl der notwendigen Krankenhausbetten einmal mehr hinterfragt oder die Gesamtzahl der medizinischen Leistungen als zu hoch erachtet wird. Soll die gerade in der Pandemiezeit so hochgelobte exzellente Gesundheitsversorgung in Deutschland nicht komplett gegen die Wand fahren, müssen zweifelsohne notwendige Reformschritte wohl überlegt sein und nicht im Eilverfahren durchgepeitscht werden.

    Gerade unter diesem Druck von außen dürfen wir uns als Fachgruppe nicht auseinanderdividieren lassen und in alte sektorale Verhaltensmuster verfallen. Ja, es gibt unterschiedliche Interessen in der ambulanten und stationären Radiologie zu diesem Thema, verbunden mit Ängsten um die eigene Existenz – ambulant wie stationär. Dennoch werden wir auch diese Herausforderungen nur dann zu unser aller Vorteil meistern, wenn wir es gemeinsam tun. Eine enge Absprache der notwendigen Schritte hierzu ist zwischen BDR und DRG im laufenden Prozess angestoßen und wird gelebt. Vorarbeiten auf beiden Seiten können eingebracht und die jeweilige Expertise zum Gesamtvorteil genutzt werden. Unsere Konkurrenten im Gesamtprozess sitzen dabei – wie fast immer – nicht innerhalb, sondern außerhalb der Radiologie.

    Das Jahr 2022 war vor allem bestimmt durch Themen der allgemeinen Weltpolitik und der daraus resultierenden Sorgen auch im privaten Bereich. Genauso real sind diese Sorgen aber auch für die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten – auch das unabhängig ob in der Praxis, im MVZ oder in der Klinik. Der BDR wird für die Interessen aller Radiologinnen und Radiologen auch im Jahr 2023 arbeiten und die nötigen Allianzen nutzen.

    Zoom Image
    Prof. Dr. Hermann Helmberger, München 1. stellvertretender Präsident

    #

    Publication History

    Article published online:
    01 January 2023

    © 2022. Thieme. All rights reserved.

    Georg Thieme Verlag KG
    Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany


    Zoom Image
    Prof. Dr. Hermann Helmberger, München 1. stellvertretender Präsident