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DOI: 10.1055/a-1969-6318
Stärkung von Reha und Teilhabe in der Ausbildung der Gesundheitsfachberufe

Die Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR) setzt sich für eine Reform der Ausbildung für die Gesundheitsfachberufe ein. In einer vom DVfR-Fachausschuss „Therapeutische Fachberufe und Förderung der Rehabilitation und Teilhabe“ erarbeiteten Stellungnahme von August 2022 fordert sie, die für die Rehabilitation und selbstbestimmte Teilhabe relevanten Aspekte in die Ausbildung von Gesundheitsfachberufen zu integrieren. Sie verweist dabei auf Art. 26 Abs. 2 der UN-Behindertenrechtskonvention, demzufolge die Vertragsstaaten „die Entwicklung der Aus- und Fortbildung für Fachkräfte und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Habilitations- und Rehabilitationsdiensten“ fördern (Deutschland ist Vertragsstaat). Aus Sicht der DVfR gehört hierzu die Entwicklung von Kompetenzen, mit denen Teilhabe ermöglicht, Inklusion gefördert, ein interdisziplinärer Behandlungsansatz praktiziert und fachkundig zu Prävention, Gesundheitsförderung, Bewältigung von Krankheitsfolgen und Teilhabe kommuniziert und beraten werden kann. Die Ausbildung der Gesundheitsfachberufe sollte dabei unterschiedliche Anwendungssettings berücksichtigen, so z. B. Rehabilitation im stationären, ambulanten und mobilen Bereich, Tätigkeitsfelder der Sozialpädiatrischen Zentren, der Medizinischen Behandlungszentren für Erwachsene mit geistiger oder schwerer Mehrfachbehinderung und Psychiatrischer Institutsambulanzen sowie die Heilmittelerbringung in Praxen und Einrichtungen der schulischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation, darüber hinaus aber auch das kurative und präventive Setting.
Im Einzelnen führt die Stellungnahme zwölf Inhalte an, die in einem fachübergreifenden Kompetenzprofil der Gesundheitsfachberufe verankert werden sollten, darunter u. a. rechtliche Rahmenbedingungen der Rehabilitation, Zielsetzungen und Leistungsarten der unterschiedlichen Reha-Träger, Behinderungsbegriff der ICF und des SGB IX, Konzept der Teilhabe einschließlich seines umfassenden Anwendungsbereichs, Leistungen zur Teilhabe gemäß den Sozialgesetzen sowie interdisziplinäre und interprofessionelle Gestaltung der Krankenbehandlung und Rehabilitation unter Einbezug der Patientinnen und Patienten. Die erweiterten Kompetenzen könnten die Nachhaltigkeit therapeutischer Leistungen fördern. Sie seien eine entscheidende Voraussetzung dafür, die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit der Gesundheitsfachberufe zu erhöhen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die DVfR fordert daher, ein Kompetenzprofil „Teilhabe und Rehabilitation“ in den gesetzlichen Berufsordnungen, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zu verankern. Die Stellungnahme ist auf www.dvfr.de aufrufbar.
(Quelle: DVfR)
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
14. Dezember 2022
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