Leider geht es dem Arbeitskreis Psychotherapie der Bundesdirektorenkonferenz wie vielen
Fachgesellschaften und Gremien – die Pandemie hat zu einer Unterbrechung der Kontinuität
der jährlichen persönlichen Begegnungen und damit auch zu einer Verschlechterung des
Austauschs der Teilnehmer untereinander geführt. Die Themen rund um die Ausgestaltung
der Psychotherapie an psychiatrischen Versorgungskliniken haben im Gegensatz dazu
keineswegs an Bedeutung verloren: Ein sehr wichtiger Punkt derzeit ist die Diskussion
um die Intensität und Qualität psychotherapeutischer Angebote an psychiatrischen Fachkliniken.
Dieses Thema war gerade in Zusammenhang auch mit der Diskussion der Fachgesellschaften
und im Gemeinsamen Bundesausschuss über die Personalausstattung der Kliniken und deren
Finanzierung im Rahmen der PPP-RL von besonderer Bedeutung.
Die Auseinandersetzung wurde dadurch besonders erschwert, dass weniger über die unbestrittenen
inhaltlichen Notwendigkeiten leitliniengerechter psychotherapeutischer Angebote gerungen
wurde, sondern dass immer wieder suggeriert wurde, Psychotherapie würde in den Personalbemessungszahlen
ausschließlich durch psychologische Mitarbeitende abgebildet. Gerade in den Fachkliniken
für Psychiatrie und Psychotherapie ist es aber seit vielen Jahren gute geübte Praxis,
die unterschiedlichen Aspekte der psychotherapeutischen Arbeit angemessen unter ärztlichen
wie psychologischen Mitarbeitenden aufzuteilen und gerade von dieser fruchtbaren Zusammenarbeit
beider Berufsgruppen einen besonderen Nutzen für die Patientinnen und Patienten zu
ziehen. Gerade auch die Kombination der Psychotherapie mit anderen Therapieprinzipien
spielt hier eine wichtige Rolle, Psychotherapie im Akutkrankenhaus unterscheidet sich
hier signifikant von der Richtlinienpsychotherapie im Bereich der ambulanten Versorgung.
Neben der Diskussion um die Rolle und Organisation der Psychotherapie im Rahmen der
akutpsychiatrischen stationären Versorgung ist es auch die Aufgabe der Institutionen,
die in den Klinikverbänden BDK und ACKPA organisiert sind, einen sehr großen Teil
der entsprechenden Weiterbildungen sicherzustellen. Dies gilt zum einen für die Weiterbildung
zur Fachärztin bzw. zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und dem Angebot
von Praktika für nicht ärztliche Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung.
In Zukunft werden auch bestimmte praktische Anteile im Rahmen des Masterstudiengangs
Psychotherapie und der sich daran anschließenden Weiterbildungszeit zur Fachpsychotherapeutin
oder zum Fachpsychotherapeuten abzubilden sein. Zum letzgenannten Thema haben die
BDK und die ackpa zusammen mit den Lehrstuhlinhabern für Psychiatrie und Psychotherapie
LIPPs bereits im Mai 2020 eine gemeinsame Empfehlung zur Kooperation mit den psychologischen
Fakultäten veröffentlicht, leider sind hier noch vielerorts keine guten Einigungen
im Interesse der Studierenden und Weiterzubildenden gelungen.
Schließlich gilt es aktuell, in den Zuständigkeitsbereichen aller Landesärztekammern
die Inhalte der neuen Musterweiterbildungsordnung umzusetzen und mit Leben zu erfüllen.
Auch hier ist es insbesondere die Weiterbildung in Psychotherapie, die mit ihren verschiedenen
Aspekten der Vermittlung von theoretischem Wissen, aber auch der Einübung der Techniken
unter Supervision sowie dem Selbsterfahrungsanteil eine besondere Herausforderung
darstellt.
Das Spektrum der genannten Themen lässt auch in Zukunft eine wieder intensivere Kommunikation
innerhalb des Arbeitskreises Psychotherapie dringend nötig erscheinen, gerade weil
hier die Tradition der guten Zusammenarbeit zwischen ärztlichen und psychologischen
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die in den Kliniken gelebt wird, fortgeführt
wird.