JuKiP - Ihr Fachmagazin für Gesundheits- und Kinderkrankenpflege 2022; 11(04): 136-137
DOI: 10.1055/a-1866-8567
Tipps und Trends

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Hallo! Neue Berufsbezeichnung!

index Research

Das Pflegereformgesetz (PflBRefG) hat vor zwei Jahren die bislang eigenständigen Ausbildungen zum Gesundheits- und Krankenpfleger/-in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in und Altenpfleger/-in zusammengefasst: Mit dem neuen Berufsprofil Pflegefachmann/-frau soll die Pflege für Berufseinsteigende attraktiver werden. 2021 starteten fast 65 000 Personen diesen neuen Ausbildungsgang – laut Statistischem Bundesamt sieben Prozent mehr als im Vorjahr. Da Einrichtungen des Gesundheitswesens händeringend examinierte Pflegekräfte und Quereinsteiger suchen, veröffentlichten 6500 ambulante und stationäre Träger im Jahr 2021 mehr als 14 000 Jobangebote für die Ausbildung zu Pflegefachmann/-frau. Die Tätigkeitsbezeichnung für ausgebildete Fach- und Führungskräfte hat sich dabei allerdings noch nicht durchgesetzt: In nur 8590 Stellenanzeigen von 3700 Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen wurde die neue Tätigkeitsbezeichnung verwendet, so die jüngste Analyse der Personalmarktforschung index Research. Mehr als 236 000 Stellenanzeigen suchten noch mit der bisherigen Berufsbezeichnung nach Gesundheits- und Krankenpflegenden, Altenpflegenden oder Pflegefachkräften. Über 23 500 Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen wählten diese Begriffe für die Suche von ausgebildeten Fach- und Führungskräften.



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Article published online:
08 August 2022

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