Die Bundesregierung hat die Ausbildung der Pflegeberufe neu geregelt. Das heißt konkret,
dass die 3 bisherigen Berufsbilder Altenpfleger*in, Gesundheits- und Krankenpfleger*in
und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in nun zu einem neuen, universellen Berufsbild
zusammengefasst wurden. In der generalistischen Ausbildung fließen künftig fachliche
Schwerpunkte aus allen 3 bisherigen Pflegebereichen zusammen.