Für Männer ab 45 Jahren sieht die Krebsfrüherkennungsrichtlinie neben dem für alle Geschlechter ab bereits 35 Jahren empfohlenen Hautkrebsscreening eine Früherkennung von Krebserkrankungen der Prostata und des äußeren Genitales vor. Sie ist Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung und wird in Informationsmaterialien für Patient*innen wie dem „Vorsorge-Checker“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beworben [1].
Schlüsselwörter
Krebsfrüherkennung - Prostatakarzinom - digital-rektale Untersuchung - Männer - Überdiagnostik