retten! 2022; 11(05): 334-337
DOI: 10.1055/a-1800-7004
Recht & Berufspolitik

Haftpflichtversicherung für Notfallsanitäter – wirklich nötig?

Annett Weise
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Einsätze in der Notfallrettung erfordern schnelle Entscheidungen. Klar, dass dabei Fehler passieren können. Je nach Schwere drohen dann auch rechtliche Konsequenzen. Nur: Haftet man als Mitarbeiter überhaupt und muss man sich für solche Ereignisse entsprechend absichern?

Kernaussagen
  • In der Regel richten sich Ansprüche wegen fehlerhafter Behandlungen im Rettungsdienst gegen den Träger des Rettungsdienstes (i.d.R. Landkreise und kreisfreie Städte).

  • Ein Regress des Rettungsdienstträgers gegen seinen Mitarbeiter ist bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit denkbar.

  • Die Absicherung eines Mitarbeiters im Rettungsdienst über eine berufliche Haftpflichtversicherung ist unerlässlich.



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Article published online:
30 November 2022

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