Aktuelle Kardiologie 2022; 11(03): 227-235
DOI: 10.1055/a-1769-7983
Kurzübersicht

Neue Aspekte der Schrittmacherindikation bei atrioventrikulären Überleitungsstörungen

New Aspects of Pacemaker Indication in Patients with Atrioventricular Conduction Disease
Carsten W. Israel
1   Klinik für Innere Medizin – Kardiologie, Diabetologie & Nephrologie, Evangelisches Klinikum Bethel, Bielefeld, Deutschland
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Zusammenfassung

Die neuen europäischen Leitlinien zur Herzschrittmachertherapie bilden den aktuellen Stand des Wissens ab. Im Vergleich zu den vorhergehenden Leitlinien ist die Klarstellung, dass die Empfehlungen auch für Vorhofflimmern/-flattern mit AV-Block und für intermittierende und permanente bzw. symptomatische und asymptomatische infranodale AV-Blockierungen gleichermaßen gelten, neu. Bei Synkopen im Kontext mit Schenkelblockierungen wird die Bedeutung der elektrophysiologischen Untersuchung und des prolongierten kontinuierlichen EKG-Monitorings unterstrichen, was auch für Leitungsstörungen nach Transkatheter-Aortenklappen-Implantation gilt. Bei AV-Block nach Myokardinfarkt und Herzoperation sollte 5 Tage auf ein Sistieren gewartet werden, wenn die Klinik des Patienten es erlaubt. Neuromuskuläre Erkrankungen erfordern aufgrund des erhöhten Risikos für eine rasche Progression eine Schrittmacherimplantation oft bereits bei leichteren Überleitungsstörungen.

Abstract

The new European guidelines for cardiac pacing summarize our current knowledge in this area. Compared to the previous guidelines, clarifications on AV block in the setting of atrial tachyarrhythmias are new as well as the recommendation to treat intermittient and permanent, symptomatic and asymptomatic infranodal AV block identically. For syncope in context with bundle branch block, the use of electrophysiologic study and prolonged continuous ECG monitoring is highlighted, also for conduction delay after transcatheter aortic valve implantation. In AV block after myocardial infarction or cardiac surgery, a waiting period of 5 days should be maintained before pacemaker implantation if the patient is stable. Neuromuscular disease may require pacing already in response to early signs of conduction delay due to the risk of rapid progression to complete AV block.

Was ist wichtig?
  • Bei AV-Block kann eine Schrittmacherimplantation aus symptomatischer (AV-Block II° Typ Wenckebach; AV-Block I° mit PQ > 300 ms) oder prognostischer Indikation heraus (AV-Block II° Typ Mobitz, 2:1 oder höhergradig; AV-Block III°) indiziert sein.

  • Der Zusammenhang einer Synkope mit einem Schenkelblock (inkompletter oder drohender trifaszikulärer Block) muss erst bewiesen werden, entweder durch EKG-Monitoring mit Dokumentation eines AV-Blockes oder durch elektrophysiologische Untersuchung mit Dokumentation einer HV-Zeit ≥ 70 ms oder eines AV-Blockes unter atrialer Stimulation.

  • Bei AV-Block im Rahmen eines akuten Myokardinfarkts (V. a. Hinterwandinfarkt) kann meist auf spontane Rückkehr der AV-Leitung innerhalb kurzer Zeit nach Revaskularisation gewartet werden. Bei großem Vorderwandinfarkt ist jedoch von einer infrahissären Leitungsschädigung auszugehen, in diesem Fall kann die frühe Implantation eines Zwei- oder Dreikammersystems notwendig werden.

  • Kommt es nach Herzoperation innerhalb von 24 h zu einem AV-Block, der > 48 h anhält, ist die Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr der AV-Leitung gering.

  • Abhängig von der Art der Prothese, der Implantationstechnik, der Verkalkung der nativen Klappe und vorbestehender Leitungsstörungen kommt es nach TAVI in 3–26% der Fälle zu einem AV-Block, der meist irreversibel ist. Bei neuem Schenkelblock, QRS-Verbreiterung oder PQ-Verlängerung nach TAVI können prolongiertes Monitoring oder Messung der HV-Zeit die Frage nach einer Schrittmacherindikation beantworten.

  • Bei einigen neuromuskulären Erkrankungen besteht ein erhöhtes Risiko für einen AV-Block III°, bisweilen ohne Ersatzrhythmus. Daher sollte hier auf beginnende AV-Überleitungsstörungen (AV-Block I° oder II° Typ Wenckebach, neuer Schenkelblock oder Hemiblock) geachtet werden, die bereits eine Schrittmacherimplantation rechtfertigen können.



Publication History

Article published online:
09 June 2022

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