Psychiatr Prax 2022; 49(02): 114
DOI: 10.1055/a-1759-5903
Mitteilungen BDK

Bericht des Arbeitskreises Forensik der BDK

Jutta Muysers
LVR-Klinik Langenfeld
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    Der Arbeitskreis Forensik hat sich zuletzt unabhängig von allen pandemiebedingten Widrigkeiten in Rostock getroffen und mit folgenden Themenschwerpunkten beschäftigt:

    Aktuelle Situation und Umfrage der DGPPN

    Angesichts verschiedener Medienbeiträge zum Maßregelvollzug in Berlin (unter anderem Panorama und Online-Medien), die von massivem Fachkräftemangel und zunehmenden internen, aggressiven Übergriffen von Patient*innen berichteten, hat die DGPPN eine kleine Arbeitsgruppe von Expert*innen beauftragt eine Umfrage zur Situation in den Kliniken des Maßregelvollzuges in Deutschland zu konzipieren. Insbesondere wurden Fragen zu personellen Engpässen, Belegung, Zwischenfällen und räumlicher Ausstattung gestellt. Hieran haben sich zwischenzeitlich mehr als die Hälfte der forensischen Kliniken beteiligt. Erste Ergebnisse zur Auswertung werden gerade aufbereitet und können hoffentlich in naher Zukunft veröffentlicht werden.

    Schwerpunkt § 64 StGB

    Zur dringend notwendigen Reform des § 64 StGB (Überfüllung, Fehleinweisung, Fehlanreize) gibt es Ergebnisse zweier Arbeitsgruppen. Die sogenannte Bund-Länder-Arbeitsgruppe der zuständigen Ministerien hat nach einem umfangreichen Beratungsvorgang nun sogar einen Vorschlag für eine Änderung des Gesetzestextes vorgelegt, im Wesentlichen mit Vorschlägen zur Schärfung der Diagnose einer Substanz-Konsum-Störung, zum deutlicheren Zusammenhang zum Delikt und zu möglichen Entlassungsfristen.

    Eine Task Force der DGPPN hat noch weitreichendere Vorschläge ausgearbeitet, die so weit gehen, dass die Anordnung der Unterbringung vorbehalten bleibt und erst nach einer Motivationsphase in der Haft greifen kann, alles auch verbunden mit weiteren, ähnlich inhaltlichen Präzisierungen wie die der Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Zwischenzeitlich hat das neue Bundesjustizministerium zumindest schon reagiert und angekündigt die vorgeschlagenen Reformvorschläge aufzunehmen.

    Eine Folge der Reform, in welcher Art auch immer sie umgesetzt würde, wäre sicherlich, dass in jedem Fall die suchtspezifischen Behandlungsangebote der Justizvollzugsanstalten erhöht werden müssten.

    Schwerpunkt § 63 StGB

    In weiten Teilen Deutschlands nehmen auch im Bereich der Unterbringung gemäß § 63 StGB und insbesondere gemäß § 126a StPO (analog zur Untersuchungshaft) die Anordnungen deutlich zu. Die entsprechende Patient*innengruppe lässt sich ganz grob beschreiben als psychose- und suchtkrank, mit bekannten, vorherigen Kontakten zur Allgemeinpsychiatrie, ohne Krankheitseinsicht und Behandlungswillen und vor allem mit massiven, aggressiven Auffälligkeiten. Viele Kliniken sind auch hier völlig überbelegt und leiden unter Fachkräftemangel.

    Zum Hintergrund wird vermutet, dass Themen wie Patient*innenautonomie, Selbstbestimmungsrecht und durchaus auch neue Drogen hier eine wesentliche Rolle spielen, die dazu führt, dass sich Behandlungszeiten in der Allgemeinpsychiatrie ungünstig verkürzen. Hinzu kommt, dass auch in der Allgemeinpsychiatrie zunehmend aggressive Übergriffe von eben nicht behandlungswilligen Patient*innen zu beobachten sind.

    Die Problematik der Schnittstelle zwischen Forensik und Allgemeinpsychiatrie wird mittlerweile in vielen Veranstaltungen diskutiert, wobei gute Lösungen rar sind.

    Ausgehend von der Klinik Rostock ist nach jahrelanger Pause nun eine Wiederauflage der Stichtagserhebung für die gemäß § 63 StGB untergebrachten Patient*innen geplant, um auch hier, ähnlich wie im § 64er-Bereich, eine regelmäßige Datenbank zu erstellen, die es ermöglicht Übersichten über zum Beispiel Diagnosespektren, Behandlungsdauern und Delikte auch für Vergleiche und wissenschaftliche Auswertungen zur Verfügung zu haben. Schließlich gibt es erste Überlegungen, die in eine Reform des § 63 StGB einfließen könnten, aber hierzu liegen noch keine konkreten Vorschläge vor.

    Verschiedenes

    Neben den oben genannten Themen gibt es weitere Problembereiche, mit denen sich der Arbeitskreis Forensik immer wieder beschäftigt hat.

    Hierzu gehören die zunehmende Anzahl untergebrachter Patient*innen mit Migrationshintergrund ohne Deutschkenntnisse, der erhebliche Dokumentationsaufwand bei der Beantragung von Zwangsbehandlungen sowie die Problematik dauerisolierter Patient*innen.

    Für die nächste Tagung des Arbeitskreises Forensik im Mai sind folgende Themenschwerpunkte vorgesehen

    • Umgang mit digitalen Medien

    • Umgang mit Sexualität

    • Haft und psychische Erkrankung

    • Schnittstelle Allgemeinpsychiatrie/Forensik: Prävention, best practice


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    Korrespondenzadresse

    Jutta Muysers
    LVR-Klinik Langenfeld
    Kölner Straße 82
    40764 Langenfeld
    Deutschland   

    Publication History

    Article published online:
    04 March 2022

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