Rofo 2022; 194(04): 440
DOI: 10.1055/a-1752-7169
Beitrag des BDR

Energiekosten bedrohen medizinische Versorgung

 

    Unter diesem Titel haben wir Minister Habeck im Februar auf die prekäre Situation niedergelassener radiologischer Praxen aufmerksam gemacht.

    Ihr BDR

    _____________

    Sehr geehrte Herr Minister Habeck,

    die Preissteigerungen auf dem Energiesektor werden zu einem ernsthaften Kostenproblem für die diagnostischen Fächer in der Medizin, zu denen neben der Radiologie auch die Labormedizin, Pathologie gehören.

    Insbesondere niedergelassene Radiolog:innen können die gestiegenen Stromkosten kaum noch wirtschaftlich verkraften. Die Belastung besteht aber ebenso auch für Krankenhäuser mit radiologischen Abteilungen.

    Wir bitten deshalb dringend, bei der Prüfung staatlicher Maßnahmen zur Abmilderung der Kostensteigerungen im Energiesektor nicht nur private Haushalte in den Blick zu nehmen, sondern auch besonders Berufsgruppen wie radiologische Ärzt:innen, die die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherstellen.

    Der jährliche Stromverbrauch für einen Computertomografen (CT) liegt bei ca. 26 000 kWh, der für einen Magnetresonanztomografen bei ca. 134 000 kWh. Zum Vergleich: ein 4-Personen-Haushalt benötigt im Schnitt ca. 3000 kWh im Jahr in Deutschland. 2/3 der Energie beim CT wird im unproduktiven Warte-Zustand und beim MRT 1/3 der Energie im ausgeschalteten Zustand allein für die konstante Helium-Kühlung aufgewendet. (vgl. https://www.nachhaltigkeit.drg.de/de-DE/9653/energieeffizienz-und-radiologische-grossgeraete/, sowie die anliegende dort zitierte Stude von Heye et al, Radiology 2020; 295: 593–605)

    Bezogen auf einen (Vertragsarztsitz), also eine niedergelassene Radiologin oder Radiologen in einer ambulanten Praxis beträgt der Energiebedarf ca. 120 000 kWh p. a. Im Vergleich dazu verbraucht eine Familie durchschnittlich ca. 4000 kWh p. a., ein Single-Haushalt 1200 kWh p. a.

    Konkret dürfen wir am Beispiel einer Praxis die Kostenentwicklung allein für das Jahr 2021 nachfolgend darstellen:

    Energiebeschaffung:

    Zeitraum 2021

    USt in %

    Nettopreis in ct

    01.01.–31.01.

    19 %

    5,9185

    01.02.–28.02.

    19 %

    5,5391

    01.03.–31.03.

    19 %

    5,4884

    01.04.–30.04.

    19 %

    6,2776

    01.05.–31.05.

    19 %

    6,0365

    01.06.–30.06

    19 %

    8,1310

    01.07.–31.07

    19 %

    9,1351

    01.08.–31.08

    19 %

    8,8997

    01.09.–30.09

    19 %

    13,6203

    01.10.–31.10

    19 %

    15,5895

    01.11.–30.11.

    19 %

    19,6827

    01.12.–31.12

    19 %

    25,6276

    Zu weiterführende Daten zur Kostenentwicklung dürfen wir auf die beigefügte Zusammenstellung verweisen

    Im Rahmen der Vergütungskalkulation für radiologische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung wurden zuletzt im Jahr 2005 bei einer Gesamtkostenquote von ca. 80 % allein 10 % Energiekosten pauschal kalkuliert. Seit dieser Zeit ist die Kostenkalkulation nicht mehr aktualisiert worden und können auch nicht kurzfristig aktualisiert werden. (Auch) durch die derzeitigen Energiekosten sind radiologische Praxen nicht mehr kostendeckend zu betreiben, da Einsparungen nicht möglich und unabhängig vom Umfang der Leistungserbringung sind.

    Wir stehen Ihnen gerne für ein vertiefendes Gespräch zur Lösung der beschriebenen Probleme zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    RA Markus Henkel
    Geschäftsführer


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    Publication History

    Article published online:
    28 March 2022

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