RSS-Feed abonnieren
DOI: 10.1055/a-1752-7001
Gebietsfremde MRT-Leistungen ohne Zusatzweiterbildung – Bayerisches Urteil geht zu Lasten von Privatpatienten
Am 18. Januar 2022 urteilte das Bayerische Oberste Landgericht (BayObLG): Eine MRT darf auch außerhalb der eigenen Fachgebietsgrenzen und ohne einschlägige Zusatzweiterbildung erbracht und nach GÖA abgerechnet werden.
Das Urteil reißt bislang anerkannte Schutzwälle zur Qualitätssicherung ein und dürfte sich auch auf weitere ärztliche Leistungsbereiche auswirken. Die Entscheidung lässt deshalb viele Fragen offen.
In enger Abstimmung mit den anderen radiologischen Verbänden wird die DRG weitere Schritte unternehmen mit dem Ziel, die Versorgungsqualität für Privatversicherte auch zukünftig sicherzustellen.
Alle weiteren Beiträge rund um dieses Thema wie zum Beispiel eine juristische Einordnung oder ein Positionspapier finden Sie unter http://www.drg.de/de-DE/9197/mrt-fachfremde-leistung/.
#
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
28. März 2022
© 2022. Thieme. All rights reserved.
Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany