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DOI: 10.1055/a-1696-6976
Zwang im Voraus planen: Die rechtliche Regelung von Odysseus-Verfügungen in den Niederlanden

Einleitung
Als ,Odysseus-Verfügung‘ bezeichnet man eine besondere Form einer Vorausverfügung, in der einwilligungsfähige Personen für eine spätere Situation der Einwilligungsunfähigkeit Behandlungspräferenzen verbindlich festlegen können. Der Unterschied zu den in Deutschland etablierten Formen von Vorausverfügungen, wie Patientenverfügungen und Behandlungsvereinbarungen, besteht darin, dass Nutzer in einer Odysseus-Verfügung festlegen, in welchen zukünftigen Situationen sie gegen ihren natürlichen Willen behandelt werden wollen. Dieser Aspekt wird in der Medizinethik und in den Rechtswissenschaften kontrovers diskutiert.
Publication History
Article published online:
04 March 2022
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