physiopraxis 2022; 20(01): 6-9
DOI: 10.1055/a-1660-0059
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Auswirkungen variieren weltweit – Psychische Gesundheit in der Pandemie

Das Coronavirus hat sich über den gesamten Globus ausgebreitet und betrifft damit so gut wie jedes Land der Erde. Das britische Markt- und Meinungsforschungsinstitut YouGov hat daher im Herbst 2021 eine Umfrage dazu durchgeführt, inwieweit die Menschen weltweit der Meinung sind, dass ihr Leben durch die Coronakrise negativ beeinflusst wurde und wird. An den Online-Interviews haben mehr als 26 000 Personen aus 23 Ländern und Regionen teilgenommen.

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Umfrage: Inwieweit hat sich die Coronavirus-Pandemie auf den Zustand Ihrer psychischen Gesundheit ausgewirkt? (in %) Quelle: Data & Analytics Group YouGov

YouGov stellte beispielsweise die Frage, inwieweit sich die Pandemie negativ auf die psychische Gesundheit der Befragten ausgewirkt habe (ABB.). So antworteten 34 Prozent der Menschen aus Thailand, dass die Pandemie sehr negative Konsequenzen für ihr Wohlbefinden habe – so viele wie in keinem anderen Land. Auch Menschen von den Philippinen, aus Pakistan, aus den Vereinigten Arabischen Emiraten und aus Indien schätzen den negativen gesundheitlichen Einfluss als sehr hoch ein. Die Länder Saudi-Arabien, Dänemark und Deutschland dagegen scheinen am wenigsten unter der Pandemie zu leiden. 2020 gaben noch 51 Prozent der Dänen an, dass die Krise negative Effekte auf sie habe, 2021 waren es nur mehr 40 Prozent. In Indonesien hingegen stieg die Zahl derer, die ausführten, dass sich die Coronavirus-Pandemie negativ auf ihre Psyche ausgewirkt habe, von 57 Prozent im Vorjahr auf aktuell 61 Prozent.

Weitere Ergebnisse der Untersuchung stehen hier bereit: bit.ly/YouGov_Corona-Umfrage.

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Hygienepauschale bis Ende März 2022 verlängert – Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Der Bundesrat hat Ende November 2021 dem Entwurf für ein geändertes Infektionsschutzgesetz (IfSG) zugestimmt. Das bedeutet unter anderem, dass die Abrechnungsmöglichkeit der Hygienepauschale von 1,50 Euro je Heilmittelverordnung bei Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung bis Ende März 2022 bestehen bleibt. Zudem bringt die Gesetzesänderung beispielsweise in Pflegeheimen und Kliniken eine Testpflicht für Beschäftigte und Besuchende mit sich.

Weitere Informationen zum aktuellen IfSG sind hier zu finden: bit.ly/IfSG_Änderung.

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Zukunftswege diskutiert – Therapiegipfel 2021

Am 12. November 2021 veranstaltete der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) den 3. Therapiegipfel. Am zweistündigen Online-Event nahmen knapp 600 Personen teil, die zunächst eine Videobotschaft des damals geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn sahen. Darin sprach er über die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie, die nicht nur Negatives mit sich brachte: So habe laut Spahn die Digitalisierung einen kräftigen Schub erhalten. Außerdem betonte er die gute Zusammenarbeit mit dem SHV und seinen Mitgliedsverbänden. Dabei hob Spahn hervor, wie wichtig die Gesundheitsfachberufe für eine qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung seien.

Dies griff Martin von Berswordt-Wallrabe, Moderator des Therapiegipfels, auf, indem er darauf hinwies, dass passende Rahmenbedingungen unerlässlich sind, um als Therapeut*in gute Arbeit zu leisten und damit eine adäquate Versorgung zu gewährleisten. Dazu zählen eine zeitgemäße Ausbildung, eine angemessene Bezahlung sowie Karrieremöglichkeiten. Themen, bei denen sich dringend noch etwas tun muss, sind laut von Berswordt-Wallrabe der Zugang zu therapierelevanten Informationen, eine interprofessionelle Zusammenarbeit auf Augenhöhe und der Direktzugang.

Diese Punkte waren auch in der anschließenden Podiumsdiskussion Thema. Daran nahmen Vertreter*innen der Heilmittelverbände, der Krankenkassen und der (Berufs-)Politik teil. Prof. Dr. Annette Probst, Sprecherin des Fachbereichstags Therapiewissenschaften, sprach sich beispielsweise für die Modernisierung der Ausbildungen aus und meinte: „Wir haben lange genug diskutiert. Der Ball liegt im Feld der Politik.“ Gemeint ist damit vor allem die neue Bundesregierung, die auf Worte endlich Taten folgen lassen muss.

Das Fazit der Veranstaltung: Die Therapeut*innen Deutschlands sind bereit, neue Wege zu gehen. Nun gilt es die richtigen Weichen zu stellen. Weiterführende Infos zum diesjährigen Therapiegipfel sind hier zu finden: www.shv-heilmittelverbaende.de > „Therapiegipfel“.

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Mit Gesundheitsämtern unzufrieden – Umfrageergebnisse

Im Auftrag der Bundesregierung wurde von Februar bis Mai 2021 eine Umfrage unter 6000 Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt, in der sie die Behörden Deutschlands bewerten sollten. Dabei erhielten die Gesundheitsämter unterdurchschnittliche Ergebnisse. Vor allem die Kontakte mit den Ämtern in Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie wurden bemängelt. Grund sei zum Beispiel unverständliches Behördendeutsch. Mehr zu den Umfrageergebnissen: bit.ly/Befragung_Behörden.

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Physiotherapie während und nach der Schwangerschaft – Ergänzung zum Bundesrahmenvertrag

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Physiotherapeut*innen haben die Möglichkeit, Gruppentherapie zur Geburtsvorbereitung oder zur Rückbildungsgymnastik anzubieten. © Kalim/stock.adobe.com© Kalim/stock.adobe.com

Im November 2021 wurde eine Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden Bundesrahmenvertrag veröffentlicht. Sie trat rückwirkend zum 1. August 2021 in Kraft.

Darin geht es um die Vertragspositionen „Geburtsvorbereitung“ und „Rückbildungsgymnastik“. Hierbei handelt es sich jeweils um eine 60-minütige Gruppentherapie. Beide Positionen werden pro Teilnehmerin mit 7,96 Euro vergütet und sind zuzahlungsfrei. Bei der Geburtsvorbereitung ist es möglich, dass die Patientin bis zu 14 Einheiten in Anspruch nimmt, bei der Rückbildungsgymnastik sind es 10 Einheiten.

Weitere Informationen zur Ergänzungsvereinbarung und zur Abrechnung der beiden physiotherapeutischen Positionen stehen hier bereit: bit.ly/Ergänzungsvereinbarung.

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Risikofaktor Behinderung

In Deutschland gibt es zunehmend Personen mit Behinderung, die von Armut betroffen sind. Dies geht aus dem Teilhabebericht des Paritätischen Gesamtverbands hervor. Besonders betroffen sind Jüngere: Bei der Altersgruppe der 26- bis 49-Jährigen lag die Armutsquote bei Personen mit Einschränkungen im Jahr 2018 bei 27,8 Prozent und hat sich damit seit dem Jahr 2000 fast verdoppelt. Wer mehr zum Thema Armut und Behinderung erfahren möchte, wird hier fündig: bit.ly/Teilhabebericht_2021.

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Verhand-lungen bereits angelaufen – Blankoverordnung

Nachdem die maßgeblichen Physiotherapieverbände im Sommer 2021 die Verhandlungen zum neuen Bundesrahmenvertrag abschließen konnten, starteten sie mit dem GKV-Spitzenverband in die Gespräche rund um die Etablierung der Blankoverordnung. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) sieht sie als Regelleistung in der Heilmittelversorgung vor.

Aufgabe der Verbände und der Kranken- kassenvertreter*innen ist es nun, die Rahmenbedingungen rund um die Blankoverordnung festzulegen. Dazu ist es zum Beispiel nötig, die Diagnosen zu benennen, bei der sie ausgestellt werden kann, oder Fragen der Finanzierung zu klären. Derzeit sind Verhandlungstermine bis Ende März 2022 vorgesehen. Dann soll der Vertrag zur Blankoverordnung stehen.

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Fusionsgespräche für beendet erklärt – Berufsverbände

Bereits seit 2019 war eine Fusion der beiden physiotherapeutischen Berufsverbände PHYSIO-DEUTSCHLAND und VPT in der Diskussion. Die Pläne hierfür wurden nun eingestellt.

Auf ihren Social-Media-Kanälen und Webseiten machten die beiden Verbände Mitte November 2021 bekannt, dass die Fusionsgespräche beendet sind: Die Vorstellungen zu den Strukturen des möglichen neuen Verbands würden zu weit auseinander liegen. Allerdings sind weitere Kooperationen geplant, wie der gemeinsame Messeauftritt auf der TheraPro im Januar 2022 oder der Bundeskongress Physiotherapie im Mai 2022 (Infos dazu: physiocongress.de/bundeskongress).

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Bei Wirbelsäulen-OPs zweite Meinung einholen – Ärztliche Zweitmeinung

Gesetzlich versicherte Patient*innen haben bei einigen planbaren Operationen einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung (PHYSIOPRAXIS 9/21, S. 10). Dazu zählen:

  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom

  • Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie)

  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)

  • Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie)

  • Implantation einer Knieendoprothese

  • Eingriff an der Wirbelsäule

Die Eingriffe an der Wirbelsäule wurden der Liste zu möglichen Zweitmeinungen im September 2021 hinzugefügt. „Das halte ich für sehr sinnvoll und längst überfällig“, bewertet Prof. Dr. med. Ulf Liljenqvist diese Maßnahme. Er ist Präsident der Deutschen Wirbelsäulengesellschaft (DWG) und Chefarzt der Klinik für Wirbelsäulenchirurgie und des Skoliosezentrums des St. Franziskus-Hospital Münster.

Zu den planbaren Operationen an der Wirbelsäule, für die das Zweitmeinungsverfahren greift, zählen die dynamische und statische Stabilisierung (Osteosynthese und Spondylodese), die knöcherne Druckentlastung (Dekompression), Facettenoperationen, Verfahren zum Einbringen von Material in einen Wirbelkörper, Entfernung von Bandscheibengewebe (Exzision) sowie das Einsetzen einer künstlichen Bandscheibe (Bandscheibenendoprothese). Laut Prof. Liljenqvist lohnen sich bei Bandscheibenoperationen Zweitmeinungen immer: „Neun von zehn Fällen müssen nicht operiert werden, aber der zehnte ist meist ein wirklich ernst zu nehmender Fall, bei dem man auch keine Zeit verlieren darf.“

Weitere Informationen zum Zweitmeinungsverfahren sind unter folgendem Link von gesundheitsinformationen.de zu finden: bit.ly/Zweitmeinungen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt ein hilfreiches Patient*innen-Merkblatt zum Thema bereit: bit.ly/G-BA_Zweitmeinung.

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Jede und jeder Angestellte muss sich fortbilden – Fortbildungspflicht

Eine Passage des neuen Bundesrahmenvertrags hat vor kurzem für Unsicherheiten unter den Physiotherapeut*innen Deutschlands gesorgt. Dabei ging es um § 14 Maßnahmen der Qualitätssicherung. Dort heißt es unter Punkt 9 zunächst: „Der zugelassene Leistungserbringer oder die fachliche Leitung hat sich im Interesse einer stets aktuellen fachlichen Qualifikation gemäß der Anlage 4 fortzubilden.“ Mit „zugelassener Leistungserbringer“ ist der Praxisinhaber bzw. die Praxisinhaberin gemeint. Diese Regelung entspricht der bisherigen Vorgehensweise und bringt erst mal keine Neuerungen mit sich.

Dann heißt es allerdings weiter: „Die Leistungserbringer haben sich beruflich mindestens alle zwei Jahre extern fachspezifisch fortzubilden. Als externe Fortbildungen gelten ausschließlich Fortbildungen, die die Anforderungen gemäß Anlage 4 Punkte 4, 5 und 6 erfüllen.“ Konkret heißt dies, dass sich nun nicht mehr nur Praxisinhaber*innen und fachliche Leitungen fortbilden müssen, sondern alle Leistungserbringer*innen – sprich jede angestellte Therapeutin und jeder angestellte Therapeut. Zu den Fortbildungen zählt auch das Sammeln von CPTE-Fortbildungspunkten durch Lesen von Fachartikeln in den physiotherapeutischen Fachzeitschriften von Thieme. Welche Kriterien eine Fortbildung erfüllen sollte, ist in den Punkten 4, 5 und 6 in Anlage 4 des Bundesrahmenvertrages festgehalten. Hierunter zählen zum Beispiel inhaltliche Anforderungen. Interessierte können die Kriterien im Detail hier nachlesen: bit.ly/Anlage_4. Zudem hat der Verband Physikalische Therapie (VPT) die Informationen zur Fortbildungspflicht in einem informativen Video zusammengefasst und erklärt (QR-CODE).

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Lauterbachs Pläne

Der neue Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat bei seinem Amtsantritt am 8. Dezember 2021 bereits einen Vorgeschmack darauf gegeben, welche Pläne er für die Gesundheitspolitik in Deutschland hat. So sei es selbstverständlich die vordringlichste Aufgabe, die Coronavirus-Pandemie zu bekämpfen. Außerdem sieht Lauterbach es als wichtiges Ziel, das „vor uns liegende Mangelsystem an hausärztlicher Versorgung abzufangen“. Hierzu bedarf es laut dem Bundesgesundheitsminister mehr Medizinstudierender, die so ausgebildet werden, dass sie auch in der Versorgung bleiben wollen. Weitere Themen auf der Agenda des Politikers sind zum Beispiel die bessere Bezahlung von Pflegekräften und die Sicherstellung der Qualität in der Pflege durch angemessene Personalschlüssel. Zudem seien nach Lauterbach Anreize nötig, um die Arzneimittelforschung in Deutschland zu verbessern und zu intensivieren. Insgesamt betonte er die Wichtigkeit von evidenzbasiertem Vorgehen.

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Publication History

Article published online:
05 January 2022

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Umfrage: Inwieweit hat sich die Coronavirus-Pandemie auf den Zustand Ihrer psychischen Gesundheit ausgewirkt? (in %) Quelle: Data & Analytics Group YouGov
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Physiotherapeut*innen haben die Möglichkeit, Gruppentherapie zur Geburtsvorbereitung oder zur Rückbildungsgymnastik anzubieten. © Kalim/stock.adobe.com© Kalim/stock.adobe.com