NOTARZT 2021; 37(06): 305-308
DOI: 10.1055/a-1653-4375
Recht in der Notfallmedizin

Notfallsanitäter als eigenverantwortlich handelnder Teil der Rettungskette

Alexander P.F. Ehlers
1   Rechtsanwaltsgesellschaft Ehlers, Ehlers und Partner, München, Deutschland
,
Lena Greuner
1   Rechtsanwaltsgesellschaft Ehlers, Ehlers und Partner, München, Deutschland
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„Für Selbstherrlichkeit und „Standesdünkel“ ist im Rettungsdienst kein Raum.“ [1] – So wahr dieser Ausspruch des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) München (Beschluss vom 21.04.2021; Az. 12 CS 21.702) ist, so überraschend dessen Notwendigkeit. Wird dann noch offen die Führungskompetenz des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst (ÄLRD) infrage gestellt und der vorherige Beschluss als „nullum“ bezeichnet, ist dem Leser klar: Da ist etwas ziemlich schiefgelaufen.



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Article published online:
06 December 2021

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