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DOI: 10.1055/a-1591-2290
Die ALGK informiert

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir hatten mehrmals auf die auf uns zu kommenden Veränderungen im Gesundheitswesen hingewiesen. Hier dürfte u. a. der NRW-Gesetzentwurf Neuaufstellung der Rahmenvorgaben des Krankenhausplans für das Land Nordrhein-Westfalen auch für andere Bundesländer maßgeblich sein (SGV Inhalt: Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) | RECHT.NRW.DE). Im Kern sieht dieser Plan die regionale Gesundheitsversorgung durch die Definition von Leistungsbereichen und Leistungsgruppen der Fachabteilungen und nicht mehr primär durch die Zahl der Krankenhausbetten vor. Der Textkasten mit Textauszug aus dem Gesetzentwurf zeigt die Voraussetzungen, die in Zukunft für die gastroenterologischen Kliniken bzw. Abteilungen wichtig sein werden.
Publication History
Article published online:
12 November 2021
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