Orthopädie und Unfallchirurgie up2date 2022; 17(03): 277-290
DOI: 10.1055/a-1547-0206
Recht und Begutachtung

Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in der gesetzlichen Unfallversicherung

Die neue MdE-Eckwertetabelle
Michael Wich
,
Dirk Scholtysik
,
Paul Alfred Grützner
,
Reinhard Hoffmann

Veränderungen des Arbeitsmarktes sowie verbesserte prothetische Versorgungsmöglichkeiten waren für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. (DGUV) Anlass, die MdE-Erfahrungswerte nach Arbeitsunfällen einer Überprüfung unterziehen zu lassen. Seit dem 01.11.2019 kommen die neuen MdE-Erfahrungswerte („MdE-Eckwerte“) zur Anwendung. Dieser Beitrag fasst das Konsensuspapier der unabhängigen Expertengruppe zusammen.

Kernaussagen
  • Die neue Eckwertetabelle für Gliedmaßenverluste ist gültig seit 01.11.2019 und wurde von einer multiprofessionellen Expertengruppe erarbeitet, die von unterschiedlichen medizinischen Fachgesellschaften bzw. Institutionen benannt wurde.

  • Die Bemessungseinheit der Unfallrente in der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE).

  • Die MdE steigt mit der Amputationshöhe an.

  • Die MdE für Gliedmaßenverluste der Finger und Hände ist wegen der besonderen Bedeutung manueller Tätigkeiten im Arbeitsleben höher als für Verluste der Zehen und Füße.

  • Rekonstruktion und/oder Hilfsmittelversorgung können die Funktionsbeeinträchtigungen nur teilweise ausgleichen.

  • Die MdE berücksichtigt erhebliche Beeinträchtigungen des äußeren Erscheinungsbildes, der körperlichen Integrität, der interpersonellen Interaktion als immateriellen Schadensanteil.

  • Die MdE berücksichtigt den üblichen Mehraufwand für Stumpfpflege und Hilfsmittelwartung.

  • Alle Werte sind Mindestwerte; sie sind bei ungünstigem Therapie- und/oder Versorgungsergebnis anzupassen.



Publication History

Article published online:
07 June 2022

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