Arthritis und Rheuma 2021; 41(04): 293-293x
DOI: 10.1055/a-1516-0092
Verbandsnachrichten

Nachrichten des Verbandes Rheumatologischer Akutkliniken e. V.

W. Fiori
1   Dr. med. W. Fiori, DRG-Research-Group, Roeder & Partner Ärzte PartG, Am Dorn 10, 48308 Senden; E-Mail: wolfgang.fiori@roederpartner.de
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H.-J. Lakomek
2   Prof. Dr. med. H.-J. Lakomek, Geschäftsführer VRA
› Institutsangaben
 

Auslegungshinweise des VRA e. V. und der DGRh e. V. zu den Struktur- und Mindestmerkmalen der rheumatologischen Komplexbehandlung (OPS 8–983)

Krankenhäuser, die auch 2022 OPS-Kodes der Klasse 8–983 (Multimodale Rheumatologische Komplexbehandlung) abrechnen wollen, müssen noch in diesem Jahr eine Strukturprüfung durch den für sie zuständigen Medizinischen Dienst (MD) durchführen und sich bescheinigen lassen, dass sie die geforderten Strukturkriterien erfüllen. Die hierfür erforderliche Richtlinie (§ 283 SGB V) wurde noch vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) zum 26. Februar 2021 erstellt und – mit erheblicher zeitlicher Verzögerung – zum 20. Mai 2021 unverändert vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) genehmigt. Parallel wurde vom MDS ein Begutachtungsleitfaden (Stand 28.05.2021) mit Auslegungshinweisen zu den unbestimmten Rechtsbegriffen des OPS veröffentlicht.

Wie leider zu erwarten, orientieren sich die Richtlinie und die Auslegungshinweise des MDS wenig an den medizinischen Gesichtspunkten, die die Schöpfer der Kriterien ursprünglich bei der Formulierung geleitet haben. Ebenso wenig scheint die Bedeutung der OPS-Komplexkodes im Gefüge des Vergütungssystems eine Rolle für den MDS gespielt zu haben. Zudem werden für die Prüfung der Vorhaltung der Strukturkriterien teilweise auch umfangreiche und detaillierte Nachweise über einen Zeitraum von ganzen 3 Monaten gefordert. Die politische gewünschte Aufwandsreduktion bei den Fallprüfungen wird dadurch in der Praxis deutlich reduziert. Begleitet werden die aufwendigen Nachweise durch extrem kurze Fristen für die Krankenhäuser. Krankenhäuser, die die Rheumatologische Komplexbehandlung (OPS 8–983) bereits abrechnen, müssen von sich aus bis spätestens 15. August 2021 eine Strukturprüfung bei dem für sie zuständigen MD offiziell beantragen. Die Frist zur Übersendung von angeforderten Unterlagen (z. B. Ist-Dienstplänen von 3 Monaten) beträgt nur ganze 10 Werktage, die dieses Jahr damit teilweise in die Zeit der Sommerferien fallen dürften.

Glücklicherweise besitzt die Rheumatologische Komplexbehandlung (OPS 8–983) nur ein einziges Strukturmerkmal (fachärztliche Behandlungsleitung), das im Rahmen der Strukturprüfungen nach § 275 d SGB V geprüft werden darf (auch wenn der MDS darüber hinaus vermutlich auch die Vorhaltung verschiedener Therapiebereiche durch die MD geprüft haben will). Neben den Strukturprüfungen erfolgen aber weiterhin auch die Einzelfallprüfungen, in denen die weiteren Mindestmerkmale geprüft werden.

Um unnötigen Streit bei den Struktur- und Einzelfallprüfungen vorzubeugen und rheumatologische Kliniken bei ggf. notwendig werdenden Rechtstreitigkeiten zu unterstützen, haben der VRA und die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie (DGRh) als „Schöpfer“ der OPS-Klasse 8–983 und insbesondere aus fachlicher Sicht eigene Auslegungshinweise zu den Struktur- und Mindestkriterien der rheumatologischen Komplexbehandlung erstellt und bereits am 18. Mai 2021 veröffentlicht (www.medconweb.de und www.vraev.de). Diese gehen zum einen in der Tiefe weit über die Auslegungshinweise des MDS hinaus, zum anderen wurden diese wo nötig fachlich begründet. Die Auslegungshinweise des VRA und der DGRh können Sie mittels Short-Link oder QR-Code (siehe Kasten) direkt auf der Webseite von medconweb öffnen.

Der VRA wünscht allen rheumatologischen Akutkliniken viel Erfolg sowie möglichst bürokratie- und streitarme Strukturprüfungen.

AUSLEGUNGSHINWEISE DES VRA UND DER DGRh

Die Auslegungshinweise des VRA und DGRh können Sie mittels Short-URL (https://eref.thieme.de/3JYUZ) oder QR-Code aufrufen:

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Impressum

Verantwortlich für den Inhalt

Prof. Dr. med. Heinz-Jürgen Lakomek Geschäftsführer, Verband rheumatologischer Akutkliniken e. V. E-Mail: lakomek@vraev.de


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Kontaktadresse

Verband Rheumatologischer Akutkliniken e. V.
Geschäftsstelle
Schumannstr. 18, 10117
Berlin
Telefon: Tel./Fax: 030/20 62 98-79/-82   
eMail: gf@vraev.de   

Publikationsverlauf

Artikel online veröffentlicht:
19. August 2021

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