intensiv 2021; 29(04): 171
DOI: 10.1055/a-1482-6876
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Tobias Weimer

Klinik haftet für Fehler einer Pflegekraft

Das OLG München verurteilte eine Klinik zur Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 225.000 Euro gegenüber einer Patientin, die einen hypoxischen Hirnschaden aufgrund fehlender Auswertung eines EKGs erlitt. Zur Begründung führt das OLG unter anderem aus, dass es fehlerhaft sei, wenn es eine Pflegefachkraft gegen die mündlich erteilte Weisung unterlässt, ein noch nicht befundetes EKG vorn in die Patientenakte zu legen und ferner die Anfertigung des EKGs ebenfalls weisungswidrig nicht in der Patientenakte vermerkt. Folge war, dass für den Oberarzt nicht erkennbar war, dass ein aktuelles EKG vorliegt. Die Patientin erlitt daraufhin einen Herz-Kreislauf-Stillstand, weil der behandelnde Arzt in Unkenntnis des aktuellen EKGs die falschen Maßnahmen ergriff.

Oberlandesgericht München, Urteil vom 06.08.2020 – 24 U 1360/19

Praxishinweis: Der Organisationsverantwortliche hat Diagnostik, Therapie und Nachbehandlung so zu organisieren, dass „jede vermeidbare Gefährdung der Patienten ausgeschlossen ist“. Dazu gehört, dass Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Krankenhaus durch Einsatzpläne und Vertreterregelungen deutlich abgegrenzt sind. Daher ist auch eine Regelung erforderlich, die sicherstellt, dass vom nichtärztlichen Personal erhobene Befunde dem verantwortlichen Arzt zur Befundung vorgelegt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob die Befunderhebung medizinisch geboten war oder nicht. Den Arzt verpflichten nämlich auch die Ergebnisse solcher Untersuchungen zur Einhaltung der berufsspezifischen Sorgfalt, die medizinisch nicht geboten waren, aber trotzdem – beispielsweise aus besonderer Vorsicht – veranlasst wurden (BGH, Urt. v. 21. 12. 2010 − VI ZR 284/09 – BGHZ 188, 29 = NJW 2011, 1672). Folglich muss die Krankenhausorganisation dafür Sorge tragen, dass sichergestellt ist, dass auch ein ohne zwingende medizinische Indikation vom Krankenhauspersonal geschriebenes EKG von einem fachkundigen Arzt befundet wird.



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Article published online:
07 July 2021

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