CNE Pflegemanagement 2021; 08(03): 2
DOI: 10.1055/a-1474-8459
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(© Thieme Group/Werner Krüper)

PPR 2.0 kommt nicht


Anfang 2020 hatten die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die Gewerkschaft Verdi mit der Pflegepersonalregelung (PPR) 2.0 ein Pflegepersonalbemessungsinstrument vorgelegt, das von Beginn an als Interimslösung angedacht war. Die Einführung ist nun vom Tisch. BGM Spahn ist die PPR 2.0 als Bedarfsbemessungsinstrument zu wenig. Laut seinen Aussagen wäre es die Einführung eines Provisoriums, das bereits existiere.


Nun müssen der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) bis 2025 ein einsatzbereites Personalbemessungsinstrument für die Pflege schaffen. Die Regierungskoalition hat einen entsprechenden Änderungsantrag für das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) eingebracht.


Laut Gesetz müssen DKG und GKV dem Ministerium bis Dezember 2021 einen Zeitplan bis 2025 vorlegen – und dann laufend Bericht erstatten. Ab 2022 könnte dann ein Institut beauftragt werden.


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Andrea Albrecht Pflegedirektorin Rheinland Klinikum Lukaskrankenhaus Neuss, Vors. Profession Pflege.

Große Erleichterung


Die Praktiker sind erleichtert, dass die PPR 2.0 nicht als Zwischenlösung eingeführt wird. Sie sind auch froh darüber, dass nicht wieder ein neues, nicht evaluiertes Instrument implementiert und wertvolle Arbeitszeit zur Dokumentation verschwendet wird. Mit diesem „Stopp“ ist der Startschuss für eine wissenschaftlich fundierte Personalbemessungsmethode gefallen. Keine Zeit bleibt allerdings für ein Zurücklehnen. Alle müssen nun an einem Strang ziehen, um die zur Verfügung gestellte Zeit zu nutzen und die Weichen für die Zukunft zu stellen! Bleibt zu hoffen, dass Ideologien nicht dazu führen, dass diese Chance ungenutzt verstreicht.



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Article published online:
25 May 2021

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