Haben alle Kollegen der Veröffentlichung ihres Fotos zugestimmt, sind alle Pflichtelemente
auf der Website enthalten? Dann sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.
© Thieme Group/Susi Schaaf
Eine Website für Ihre Therapiepraxis ist mittlerweile dank vieler nützlicher und sogar
kostenloser Programme schnell erstellt. Ein flotter Name, eine schön gestaltete Einstiegsseite
mit Fotos vom Team und eine Auflistung Ihrer Leistungen – fertig ist die Internetpräsenz?
Nicht ganz! Auf ein paar Fallstricke müssen Sie schon achten, damit Ihr Internetauftritt
auch Juristen zufriedenstellt.
Internetadresse
Oft heißt es: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ – wer einen passenden Namen für die
eigene Website sucht, sollte sich dieses Prinzip allerdings nicht zu Herzen nehmen.
Nur weil eine Internetadresse frei ist, heißt das nicht, dass sie auch genutzt werden
darf. Im schlimmsten Fall werden Marken- oder Namensrechte verletzt, die zum Verlust
der Domain führen können. Eine ausführliche Recherche verhindert, dass Sie später
Probleme bekommen:
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Ist Ihre Wunsch-Domain generell noch frei? Auskunft bekommen Sie bei den Registraren
– also denjenigen Stellen, bei denen Sie Ihre Domain registrieren. Zu den gängigen
gehören Strato, Ionos oder united-domains.
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Gibt es für Ihre Wunsch-Domain schon eine registrierte Marke? Hier hilft das Deutsche
Patent- und Markenamt unter der Seite www.dpma.de weiter.
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Gibt es nichtregistrierte Unternehmensnamen, die Ihnen in die Quere kommen könnten?
Nutzen Sie für Ihre Recherche Suchmaschinen, Telefon- und Branchenbücher.
Für lokale Unternehmen wie Physio- und Ergotherapiepraxen bietet es sich an, Internetadressen
mit einer lokalen Endung zu wählen. Damit sind kurze und einprägsame Namen wie www.physio-mueller.berlin oder zum Beispiel www.ergotherapie-meier.hamburg möglich. Potenzielle Patienten erfahren damit den Standort der Praxis auf einen Blick;
und unter den lokalen Endungen sind viele prägnante Namen noch frei, die unter lange
bestehenden Domain-Endungen wie .de oder .com vergeben sind.
Lokale Endungen wie .berlin oder .hamburg informieren gleich über den Standort der
Praxis.
Impressum
Eigentlich stammt das Impressum aus dem Presserecht. Längst ist es aber auch für geschäftliche
Websites Pflicht: Deren Besucher sollen sich darüber informieren können, mit wem sie
es zu tun haben und wer für die bereitgestellten Inhalte verantwortlich ist. Neben
dem Inhalt spielt die Position des Impressums auf der Website eine Rolle. Laut Telemediengesetz
muss es „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ sein. Das
bedeutet: Kreative Bezeichnungen sind fehl am Platz – ein schlichtes „Impressum“ reicht
völlig aus. Außerdem muss das Impressum mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein.
Sie sollten es dort platzieren, wo Ihre (künftigen) Patienten es auch vermuten würden
– in der Fußzeile Ihrer Website etwa, oder im Navigationsmenü. Der Inhalt des Impressums
hängt davon ab, welche Dienste Sie auf Ihrer Website betreiben. Zu den Angaben, die
Physio- und Ergotherapeuten machen sollten, gehören folgende:
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Kontaktdaten: Neben dem Namen und der Anschrift gehört dazu eine Möglichkeit zur direkten
Kontaktaufnahme; in der Regel ist das eine gültige E-Mail-Adresse
-
Ihre gesetzliche Berufsbezeichnung sowie der Ort, in dem die Bezeichnung verliehen
wurde
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die jeweilige Berufsordnung sowie gegebenenfalls das entsprechende Gesetz über Heilberufe
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die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit Sie umsatzsteuerpflichtig sind
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Je nach Profil der Praxis können weitere Angaben erforderlich sein; bei einer Gemeinschaftspraxis
zählen dazu etwa Informationen zu den Vertretungsberechtigten.
Disclaimer
Der Disclaimer ist an das englische „to disclaim“ angelehnt, was „abstreiten“ oder
„nicht anerkennen“ bedeutet. Wer einen Disclaimer auf der Website platziert, will
einen Haftungsausschluss erreichen, indem er sich von allen Inhalten externer Links
distanziert. Zu finden ist der Disclaimer oft im Impressum. Dort steht dann zum Beispiel:
„Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehme ich keine Haftung für die Inhalte
externer Links. Für die Inhalte der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber
verantwortlich.“ So einfach ist das aber nicht. Sie können eine Haftung nicht ausschließen,
indem Sie jegliche Verantwortung ablehnen. Im Zweifelsfall ist das Gericht diejenige
Stelle, die entscheidet, wer für einen Schaden haftet.
Grundsätzlich sind Sie als Website-Betreiber für alle Inhalte verantwortlich. Dazu
gehört auch externes Material, das Sie sorgfältig auswählen und prüfen sollten, ehe
Sie es auf Ihrer Seite verlinken. Ist ein Haftungsausschluss auf der Website dann
aber überhaupt nötig? Im Gegensatz zum Impressum ist der Disclaimer keine Pflicht
– und oft ist er tatsächlich überflüssig. Wenn Sie nichts Rechtswidriges im Sinn haben,
Links auf externe Quellen sorgfältig aussuchen und rechtswidrige Inhalte entfernen,
sobald Sie sie entdecken, sind Sie auf der sicheren Seite. Es wirkt auch eher unglaubwürdig,
wenn Sie auf externe Informationen verlinken und sich gleichzeitig davon distanzieren.
Gerade weil Sie diese für teilenswert halten, erwähnen Sie diese Quellen ja schließlich.
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Bitte beachten Sie, dass dieser Artikel KEINE Rechtsberatung darstellt. Bei den Tipps
handelt es sich um einen allgemeinen Überblick, der keinen Anspruch auf Vollständigkeit
erhebt und eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzt. Für die Richtigkeit
und Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher keine Haftung.
Datenschutzerklärung
Am 25. Mai 2018 wurde die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) endgültig wirksam. Sie
regelt, wie personenbezogene Daten verarbeitet und gespeichert werden dürfen, und
wirkt sich im Prinzip auf alle geschäftlich betriebenen Websites aus. Denn selbst
wenn ein Internetnutzer eine Website nur aufruft, wird seine IP-Adresse übertragen
– und die fällt unter die personenbezogenen Daten. Als besonders schützenswert gelten
Angaben wie biometrische Daten, die zur Identifizierung dienen können, oder Informationen
über den Gesundheitszustand. Die Gründe sind naheliegend: In den falschen Händen können
sensible Informationen großen persönlichen Schaden anrichten. Aus diesem Grund spielt
die DSGVO gerade im medizinischen Bereich eine große Rolle. Ihr Ziel ist, die Privatsphäre
zu stärken und mehr Kontrolle über die eigenen Daten zu geben.
Mithilfe der Datenschutzerklärung auf der Website machen Physio- und Ergotherapeuten
ihren (potenziellen) Patienten gegenüber transparent, wie sie mit personenbezogenen
Daten umgehen. Wie auch das Impressum muss die Datenschutzerklärung leicht zu finden
sein. Inhaltlich sollten die folgenden Aspekte nicht fehlen:
Ihre Patienten müssen wissen, was Sie mit ihren Daten anstellen.
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Auskunft darüber, welche Daten erhoben und verarbeitet werden
-
Auskunft darüber, ob – und wenn ja, in welcher Form – Daten an Dritte weitergegeben
werden; „Dritte“ sind beispielsweise Tracking-Dienste wie Google Analytics, Terminbuchungs-Tools
wie eTermin oder E-Mail-Marketing-Dienste wie Mailchimp
-
ein Widerrufsrecht oder ein Recht auf Löschung beziehungsweise Opt-out-Recht für den
Nutzer
-
ein Ansprechpartner für Fragen
Im Internet gibt es viele Programme, die beim Erstellen der Datenschutzerklärung helfen.
Allerdings sollte die Datenschutzerklärung immer individuell an die eigene Website
angepasst sein. Wer einen der Online-Generatoren einsetzt, sollte deshalb prüfen,
ob die Datenschutzerklärung wirklich vollständig ist. Bei sehr komplexen Konstellationen
kann ein Anwalt weiterhelfen.
Fremde Inhalte
Texte, Bilder und Videos sind das Herzstück jeder Website. Die Möglichkeit, etwa ein
Foto einfach zu kopieren und auf der eigenen Website einzufügen, erscheint mitunter
verlockend – birgt aber große Risiken. In der Regel müssen Sie um Erlaubnis fragen,
wenn Sie fremde Inhalte verwenden möchten. Bilder stehen unter einem Urheberrecht,
und die freie Nutzung ist in den meisten Fällen verboten. Möchten Sie das Bild trotzdem
verwenden, müssen Sie dafür die entsprechenden Rechte erwerben. Oft ist außerdem eine
Quellenangabe oder die Einwilligung der abgebildeten Personen nötig. Auch Fotos Ihres
Praxisteams dürfen Sie nicht einfach veröffentlichen, ohne vorher das Einverständnis
der Kolleginnen und Kollegen eingeholt zu haben. Möchten Sie ein Foto verwenden, auf
dem Kinder abgebildet sind, brauchen Sie in der Regel die Einwilligung der gesetzlichen
Vertreter. Am besten ist es, wenn Sie sich eine Zustimmung immer schriftlich einholen.
So herrscht zu jeder Zeit Nachvollziehbarkeit.
Fremde Fotos dürfen Sie nur verwenden, wenn Sie die Rechte dafür eingeholt haben.
Social-Media-Buttons
Viele Physio- und Ergotherapeuten nutzen nicht nur die eigene Website, sondern auch
Social-Media-Kanäle. Um mehr Follower zu gewinnen oder tiefergehendes Interesse an
der Praxis zu wecken, bietet es sich an, vom eigenen Internetauftritt aus direkt auf
Facebook, Instagram & Co. zu verlinken. Mit nur einem Klick auf den Social-Media-Button
gelangen Interessierte zum Konto in den sozialen Netzwerken. Allerdings ist die Nutzung
solcher Buttons umstritten: Ist ein Website-Besucher bei einem sozialen Netzwerk eingeloggt,
während er die Website besucht, und befinden sich auf der Website Social-Media-Buttons,
werden dem jeweiligen Netzwerk Nutzungsinformationen übermittelt. Mittlerweile gibt
es allerdings auch datenschutzkonformere Varianten der Social-Media-Buttons:
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Die „Zwei-Klick-Lösung“: Der Website-Besucher muss den Social-Media-Button zunächst
mit einem Klick aktivieren. Im zweiten Schritt wird die Einwilligung des Besuchers
eingeholt, indem er auf die gewünschte Funktion klickt – zum Beispiel „Facebook“.
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Die „Shariff-Lösung“: Auch hier wird verhindert, dass ein automatischer Austausch
von personenbezogenen Daten stattfindet. Der direkte Kontakt zwischen dem Besucher
der Website und den Social-Media-Kanälen wird erst dann hergestellt, wenn der Besucher
aktiv auf den Button klickt; erst dann wird er für Facebook & Co. sichtbar. Vorteil
gegenüber der ersten Variante ist, dass hier nur noch ein Klick nötig ist, sodass
der Besucher schneller datenschutzkonform eingebunden werden kann.
Ihre Mitarbeiter müssen der Veröffentlichung ihres Fotos zustimmen, am besten schriftlich.
Sollten Sie sich für eine der beiden Varianten entscheiden und Website und Social-Media-Kanäle
miteinander koppeln, dürfen Sie natürlich nicht vergessen, darüber in Ihrer Datenschutzerklärung
zu informieren.
Auf der sicheren Seite
Auf den ersten Blick scheinen die verschiedenen Vorgaben rund um Websites den Praxisalltag
ganz schön kompliziert zu machen – allerdings geht es letztlich ja darum, auf der
sicheren Seite zu stehen. Aufgrund der stetig wechselnden Rechtslage ist eine hundertprozentige
Sicherheit schwer zu erreichen. Dieser Beitrag soll Ihnen aber dabei helfen, sich
einen ersten Überblick zu verschaffen und damit ein Gefühl für die Materie zu bekommen.
Auf welche Punkte es im Einzelfall besonders ankommt, kann ein erfahrener Anwalt einschätzen.