Entsprechend des GSAV (Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung) gemäß
§130a Sozialgesetzbuch V (SGB V) erfolgte 2021 eine gesetzlich notwendige Aktualisierung
der Preisstruktur durch den GKV-Spitzenverband mit den pharmazeutischen Unternehmen,
die in den letzten Jahren Präparate zur Therapie der Hämophilie A neu auf den Markt
gebracht hatten und bereits im AMNOG-Verfahren (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz)
bewertet waren. Dies führt(e) zwangsläufig zu einer Aktualisierung der Rabattverträge
der Krankenkassen im GKV-Bereich (gesetzliche Krankenversicherung) mit den pharmazeutischen
Unternehmen (PU), die Medikamente im Versorgungsbereich der Hämophilie A auf dem deutschen
Markt anbieten. Dies erfordert erstmalig die Aktualisierung eines Versorgungsvertrages
nach § 132i SGB V, zuerst mit dem VDEK (Verband der Ersatzkassen e.V.). In Kurzform
wird die wichtigste Neuerung dargestellt:
Es wird eine weitere Kategorie bzgl. der Wirtschaftlichkeit im Versorgungsbereich
der Hämophilie A etabliert. Die Basispauschalen werden nicht reduziert, die Wirtschaftlichkeits-pauschale
wurde entsprechend der weiteren Kategorie angehoben und ergänzt. Diese kann durch
eine zeitlich begrenzte Begleitungspauschale sogar noch weiter gesteigert werden.
Die Anpassung erfolgt ersatzkassenindividuell. Die prozentuale Quotierung von mindestens
75% („grüne Präparate“) zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitspauschale(n) entfällt
und vereinfacht die Vergütung. Es besteht damit zukünftig die Möglichkeit, eine höhere
Vergütung durch den aktualisierten Versorgungsvertrag nach § 132 i SGBV vom VDEK zu
erreichen. Die Vorstände des BDDH und der GTH haben diesem Vorgehen zugestimmt. Der
VDEK wird auf ALLE Vertragspartner zeitnah zu kommen. Es wird vom VDEK angestrebt,
ab dem 01.10.2021 den aktualisierten Versorgungsvertrag nach § 132 i SGBV zu starten.
Andere Versorgungsverträge nach § 132 i SGBV von anderen Krankenkassen aus dem GKV-Bereich
sind derzeit (noch) nicht betroffen.
Einladung zur Mitgliederversammlung des BDDH und öffentlichem Teil am 03.03.2022 (66.
Jahrestagung der GTH in Leipzig)
Im Namen des gesamten Vorstandes sind ALLE Mitglieder zur Mitgliederversammlung des
BDDH e.V. am Donnerstag, den 03.03.2022, 08.30 Uhr – 09.00 Uhr (nicht-öffentlicher
Teil) im Rahmen der Jahrestagung der Gesellschaft für Thrombose- und Hämostaseforschung
(GTH) in Leipzig eingeladen. Es ist derzeit eine Präsenzveranstaltung vorgesehen,
eventuelle Änderungen aufgrund der pandemischen Situation werden ggf. noch im Verlauf
mitgeteilt. Wie üblich, wird die Tagesordnungspunkte der Veranstaltung im Verlauf
noch kommuniziert.
Für den Vorstand der Deutschen Hämostaseologen
Priv.-Doz. Dr. med. Jürgen Koscielny, 1. Vorsitzender
Priv.-Doz. Dr. med. Christoph Sucker, Beisitzer des Vorstandes