In Klinik und Praxis sind sie nicht mehr wegzudenken: ärztliche Aufklärungsbögen.
Sie dienen der Vorab-Information des Patienten, als Check-Liste für den Arzt während
des persönlichen Aufklärungsgesprächs, der Dokumentation des Gesprächs und später
als Erinnerungsstütze, schließlich als Beweisstück im Prozess.