Das Gesetz wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, Bündnis90/Die
Grünen sowie der Linken beschlossen. Die FDP-Fraktion hat sich enthalten. Eine Ablehnung
kam von der AfD-Fraktion.
Die wesentlichen Punkte des Gesetzes sind:
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Neue Berufsbezeichnung MTR – „Medizinische Technologin für Radiologie“ bzw. „Medizinischer
Technologe für Radiologie“.
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Definition von Ausbildungszielen und Mindestanforderungen für die ausbildenden Schulen.
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Es gibt künftig eine Ausbildungsvergütung und das Schulgeld wird abgeschafft.
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Es ist künftig eine Teilzeitausbildung möglich.
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Die Finanzierung erfolgt im Wesentlichen über die gesetzliche Krankenversicherung
und das Krankenhausfinanzierungsgesetz.
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Im Entwurf fehlt allerdings eine Modellklausel für eine akademische Ausbildung.
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Das Gesetz wird am 01.01.2023 in Kraft treten und ersetzt das bisher gültige MTA-Gesetz.
In der Radiopraxis (Heft 04/2020) ist ein zusammenfassender Artikel zum MTA-Reformgesetz
erschienen. Dort wird zusammengefasst, was sich für MTRA alles verbessert, welche
Forderungen die VMTB durchsetzen konnte und welche Punkte leider nicht zu Ende gedacht
sind. Der Artikel bezieht sich zwar auf den Kabinettsentwurf, der Deutsche Bundestag
hat das Gesetz aber ohne signifikante Änderungen dieser Fassung beschlossen.
Zum Artikel gelangen Sie über folgenden Link:
https://www.thieme-connect.de/products/ejournals/pdf/10.1055/a-1290-3190.pdf?update=true