Psychiatr Prax 2021; 48(01): 5-7
DOI: 10.1055/a-1274-2672
Editorial

Das Teilhabechancengesetz im SGB II. Arbeitsmarktpolitik (auch) für psychisch kranke Menschen?

The Participation Opportunities Act under the Social Code II. Labour Market Policy (also) for Mentally ill People?
Peter Kupka
1   Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), Nürnberg
,
Uta Gühne
2   Institut für Sozialmedizin, Arbeitsmedizin und Public Health (ISAP), Medizinische Fakultät der Universität Leipzig
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Peter Kupka
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Uta Gühne

Berufliche Teilhabe von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen

Eine aktuelle Erhebung belegt die geringe Beschäftigungsquote von Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in Deutschland. Diese wurde unter Patienten in stationärer Behandlung auf ca. 20 % geschätzt [1]. Es existiert hierzulande ein breites Angebot von Maßnahmen, die auf eine verbesserte berufliche Teilhabe abzielen. Neben den beschützten Arbeitsplätzen, von denen ein Wechsel auf den allgemeinen Arbeitsmarkt nur selten gelingt [2] sowie den temporären und langfristig angelegten Strukturen des allgemeinen Arbeitsmarktes (z. B. Rehabilitationseinrichtungen für psychisch kranke Menschen [RPKs] bzw. Integrationsfirmen) finden sich auch Möglichkeiten öffentlich geförderter Beschäftigung. Die Wahl der einzelnen Angebote orientiert sich unter anderem am „Leistungsvermögen“ der Betroffenen und ist gleichzeitig an unterschiedliche Sozialgesetzbücher (SGB) gebunden.


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Öffentlich geförderte Beschäftigung

Maßnahmen geförderter Beschäftigung haben eine lange Tradition in der Arbeitsmarktpolitik. Hierzu gehören Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM), die in den 90er-Jahren eine große Bedeutung hatten, oder die Arbeitsgelegenheiten (AGH) im SGB II, die auch als „Ein-Euro-Jobs“ bekannt sind. Ziele dieser Ansätze sind, die Dauer der Arbeitslosigkeit zu verkürzen und Langzeitarbeitslosigkeit durch Erhalt und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit möglichst zu verhindern.

Eine besondere Form öffentlich geförderter Beschäftigung ist auch unter dem Begriff sozialer Arbeitsmarkt bekannt. Hierbei handelt es sich um Instrumente, die sich an Personen mit sehr geringen Arbeitsmarktchancen richten [3]. Dies gilt beispielsweise für Leistungsberechtigte, die mehr als 4 sogenannte Vermittlungshemmnisse haben [4]. Dazu gehören ein höheres Lebensalter, gesundheitliche Probleme, fehlende Bildungs- oder Ausbildungsabschlüsse sowie ein bereits lang andauernder SGB-II-Leistungsbezug. Eine massive Entlastung bei den Arbeitskosten soll den geförderten Personen – einer regulären Erwerbsarbeit vergleichbar – Inklusionseffekte ermöglichen [5].

Wegen der Komplexität der angenommenen Problemlagen muss ein sozialer Arbeitsmarkt Beschäftigungsmöglichkeiten für einen längeren Zeitraum bieten. Hierin liegt ein bedeutender Unterschied zu den weiter oben benannten Maßnahmen, wie den AGHs, die zunächst auf 6 Monate begrenzt sind und den Arbeitsuchenden kaum eine langfristige Perspektive eröffnen. Statt einer möglichst raschen Integration in reguläre, nicht geförderte Beschäftigung geht es primär darum, den Betroffenen Stabilität, soziale Kontakte und eine Tagesstruktur zurückzugeben und ihnen darüber das Gefühl zu vermitteln, an der Gesellschaft teilzuhaben. Dieser auf Teilhabe als prioritärem Ziel gerichtete Schwerpunkt stellt in gewisser Weise einen „Systembruch mit der Logik des SGB II“ dar [6], in dem ansonsten der Vermittlungsvorrang gilt.


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Teilhabechancengesetz

Mittlerweile gibt es einen neuen Versuch, ein solches Instrument einzurichten und erfolgreich zu implementieren. Am 1. Januar 2019 trat das „Zehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Sozialgesetzbuches – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt“ in Kraft. Wesentlicher Teil dieses Gesetzes ist das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II). Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für maximal 5 Jahre. Gefördert werden können Arbeitsverhältnisse bei privaten, öffentlichen und gemeinnützigen Arbeitgebern mit SGB-II-Leistungsberechtigten, die älter sind als 25 Jahre, in den vergangenen 7 Jahren mindesten 6 Jahre lang Leistungen der Grundsicherung erhalten haben und in dieser Zeit nur in geringem Umfang erwerbstätig waren. Für schwerbehinderte Menschen oder Personen mit einem minderjährigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft ist der Zugang vereinfacht. Primäres Ziel des § 16i ist die Eröffnung von Teilhabechancen. Dabei bleibt der Übergang in ungeförderte Beschäftigung mittel- und langfristiges Ziel [7].

Die Förderung ist großzügig ausgestaltet: In den ersten beiden Jahren der Beschäftigung übernehmen die Jobcenter das komplette Arbeitsentgelt, in den darauffolgenden 3 Jahren ist die Förderung degressiv ausgestaltet und beträgt jeweils 10 % weniger als im Vorjahr. Außerdem stehen Mittel für Qualifizierungsmaßnahmen in Höhe von 3000 Euro pro „Förderfall“ zur Verfügung.

Eine Besonderheit dieses Instruments liegt in der Forderung nach einer „ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung“, für das der Arbeitgeber die geförderte Person im ersten Jahr der Förderung freistellen muss [7]. Dieses Coaching zielt auf eine Passung der betrieblichen Anforderungen mit dem individuellen Leistungsvermögen [8]. Die individuell ausgerichteten Interventionen der Coaches können sich sowohl auf betriebliche Abläufe beziehen als auch im Hinblick auf die allgemeine Lebensführung erfolgen, sofern diese die Beschäftigungsstabilität gefährden. Weitere Leistungen im Rahmen des Coachings nach § 16i SGB II werden in nebenstehender Box beschrieben.


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Relevanz des Teilhabechancengesetzes für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen

Grundsätzlich richtet sich das SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) an erwerbslose Personen, die mindestens drei Stunden am Tag arbeiten könnten und bedürftig sind, d. h. ihren Lebensunterhalt nicht aus anderen Quellen bestreiten können. Damit gingen 2005 entsprechend viele Personen mit qualifikatorischen, sprachlichen, sozialen und psychischen Problemen in die Zuständigkeit des SGB II über: 90 % oder ca. 2,5 Millionen der ehemaligen Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger wechselten in die Zuständigkeit der Jobcenter [9].

Nach der Logik des Gesetzes sind somit auch Menschen mit psychischen Erkrankungen Leistungsberechtigte im SGB II, sofern ihre Arbeitsfähigkeit über der Schwelle von 3 Stunden täglich liegt. Psychisch kranke Personen mit Behindertenstatus gehören ebenfalls dazu; sie erhalten zusätzlich Leistungen nach dem SGB IX.

Der Anteil von psychisch kranken SGB-II-Leistungsberechtigten wird auf der Basis von Krankenkassendaten auf 37 % geschätzt [10] und liegt damit deutlich höher als die Gesamtprävalenz psychischer Erkrankungen in der erwachsenen Bevölkerung [11]. Eine Studie zur Betreuung von psychisch kranken Leistungsberechtigten im SGB II [12] zeigte, dass sich ein großer Teil der befragten Betroffenen in der Lage sah zu arbeiten, dies auch unbedingt wollte und Arbeit als wesentlichen Teil einer normalen Lebensführung ansah. Gleichzeitig erhielten die Befragten weder in den behandelnden Einrichtungen noch in den Jobcentern adäquate Unterstützung zur Verfolgung ihrer beruflichen Ambitionen [13] [14]. Nahezu zwei Drittel psychisch erkrankter Menschen signalisierten in einer Erhebung in einem klinischen Setting Unterstützungsbedarf bei der (Wieder-)Aufnahme einer Arbeit. Gegenüber einem Jobcoaching zeigte sich der überwiegende Teil der Patienten aufgeschlossen [15].

Betrachtet man international evaluierte arbeitsrehabilitative Konzepte, zeigt sich, dass das sogenannte Jobcoaching auch zentrales Element von Supported Employment (SE) ist [16], dessen Wirksamkeit hinsichtlich arbeitsbezogener Zielgrößen wie Erwerbsrate und -dauer bei Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen in wissenschaftlichen Studien vielfach belegt ist [17] und das auch unter Routinebedingungen zu guten Integrationsquoten führt [18]. Entscheidend hierbei sind die Präferenzen der Betroffenen bei der Jobsuche und der Wunsch nach einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Angestrebt wird zudem eine enge Verzahnung der arbeitsbezogenen und medizinischen Leistungen.

Zentrale Inhalte des Coachings nach § 16i SGB II ([7], S. 15)
  • Beratung der Bedarfsgemeinschaft

  • Entwicklung/Förderung von Schlüsselkompetenzen für den beruflichen Alltag

  • Aufbau von Tagesstrukturen

  • Hilfen bei Behördengängen/Antragstellungen

  • Unterstützung von Familien bei der Inanspruchnahme von Leistungen des SGB VIII

  • Alltagshilfen (z. B. Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Umgang mit Geld, Einkauf)

  • Soziale Aktivierung, Vermittlung des betrieblichen Umfelds und der Anforderungen im Arbeitsalltag (z. B. pünktlicher Arbeitsbeginn)

  • Verhaltenstraining (z. B. Umgang mit dem Arbeitgeber/den Kollegen am Arbeitsplatz)

  • Krisenintervention, Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz

  • Übergangsmanagement zum Ende des geförderten Beschäftigungsverhältnisses

  • Bedarfsorientierte Förderung breiter Kompetenzbereiche (z. B. Motivation, Selbstsicherheit, soziale Interaktion und Kommunikation, Problemlösekompetenzen, interkulturelle Kompetenzen)


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Fazit

Während des ersten Jahres nach Implementierung der Maßnahme „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) haben etwa 34 000 Personen durch eine solche Förderung ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnehmen können. Wie hoch der Anteil psychisch kranker Menschen dabei ist, wissen wir nicht. Dass die Förderung insgesamt gut angenommen wird, stimmt jedoch optimistisch. Neben der vergleichsweise hohen Förderdauer wird von den Nutzern besonders positiv wahrgenommen, dass es sich um „echte“ Arbeit im Rahmen sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse handelt, was zusätzlich die Akzeptanz im sozialen Umfeld erhöht [19]. Das Instrument Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i SGB II) sollte demnach auch Menschen mit psychischer Erkrankung und komplexen Problemlagen in langjähriger Arbeitslosigkeit Chancen beruflicher und gesellschaftlicher Teilhabe bieten. Es wird zukünftig darauf ankommen, wie medizinisch erforderliche sowie psychosoziale und arbeitsintegrative Leistungen besser als bisher miteinander verzahnt und Leistungen unterschiedlicher Sozialgesetzbücher übergreifend erbracht werden können.


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Interessenkonflikt

Die Autorin/der Autor geben an, dass kein Interessenkonflikt besteht.

  • Literatur

  • 1 Mernyi L, Hölzle P, Hamann J. Berufstätigkeit und Rückkehr an den Arbeitsplatz bei stationär-psychiatrisch behandelten Patienten. Psychiat Prax 2018; 45: 197-205 DOI: 10.1055/s-0043-101901.
  • 2 Detmar W, Gehrmann M, König F. et al. Entwicklung der Zugangszahlen zu Werkstätten für behinderte Menschen. Berlin: ISB – Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik gGmbH; 2008
  • 3 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge. Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle! Empfehlungen des Deutschen Vereins für ein neues Regelinstrument im SGB II. (15.05.2018). Im Internet: Stand: 18.08.2020 https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2018/dv-01-18_sozialer-arbeitsmarkt.pdf
  • 4 Achatz J, Trappmann M. Arbeitsmarktvermittelte Abgänge aus der Grundsicherung. Der Einfluss von personen- und haushaltsgebundenen Barrieren. Nürnberg: 2011
  • 5 Kupka P, Möller J, Ramos Lobato P. et al. Teilhabe für arbeitsmarktferne Arbeitslose durch einen Sozialen Arbeitsmarkt. Chancen und Risiken eines notwendigen Instruments. Zeitschrift für Wirtschaftspolitik 2018; 67: 154-163
  • 6 Koch S, Kupka P. Öffentlich geförderte Beschäftigung. Integration und Teilhabe für Langzeitarbeitslose. Bonn: WISO Diskurs; 2012
  • 7 Bundesregierung. Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) von 2018
  • 8 Bauer F, Kupka P. Öffentlich geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose – die Bedeutung sozialpädagogischer Betreuung. Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 2016; 47: 74-83
  • 9 Rudolph H. Arbeitsmarkt-Reformen 2005: Aktualisierte Schätzungen zum Start von ALG II. IAB-Kurzbericht, 11/2004. Nürnberg: 2004
  • 10 Schubert M, Parthier K, Kupka P. et al. Menschen mit psychischen Störungen im SGB II. IAB-Forschungsbericht (12/2013); 2013
  • 11 Jacobi F, Höfler M, Strehle J. Psychische Störungen in der Allgemeinbevölkerung. Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland und ihr Zusatzmodul Psychische Gesundheit (DEGS1-MH). Nervenarzt 2014; 85: 77-87
  • 12 Oschmiansky F, Popp S, Riedel-Heller S. et al. Psychisch Kranke im SGB II: Situation und Betreuung. IAB-Forschungsbericht, 14/2017
  • 13 Gühne U, Stein J, Schwarzbach M. et al. Der Stellenwert von Arbeit und beruflicher Beschäftigung in der Behandlung psychisch kranker Menschen. Psychother Psychosom Med Psychol 2017; 67: 457-464 DOI: 10.1055/s-0043-104855.
  • 14 Popp S, Kupka P, Gühne U. et al. Psychisch kranke Leistungsberechtigte im SGB II: Barrieren und Gelingensbedingungen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. ARCHIV für Wissenschaft; 2017
  • 15 Jäckel D, Siebert S, Baumgardt J. et al. Arbeitsbezogene Teilhabebeeinträchtigungen und Unterstützungsbedarf von Patienten in der (teil-)stationären psychiatrischen Versorgung. Psychiat Prax 2020; DOI: 10.1055/a-1112-5519.
  • 16 Drake RE, Bond GR, Becker DR. IPS supported employment: An evidence-based approach to supported employment. New York: Oxford University Press; 2012
  • 17 Suijkerbuijk YB, Schaafsma FG, van Mechelen JC. et al. Interventions for obtaining and maintaining employment in adults with severe mental illness, a network meta-analysis. Cochrane Database Syst Rev 2017. DOI: 10.1002/14651858.CD011867.pub2
  • 18 Richter D, Hunziker M, Hoffmann H. Supported Employment im Routinebetrieb: Evaluation des Berner Job Coach Placement-Programms 2005–2016. Psychiat Prax 2019; 46: 338-341 DOI: 10.1055/a-0915-3990.
  • 19 BMAS. Erfolgreiche Bilanz nach einem Jahr Teilhabechancengesetz. (30.01.2020). Im Internet: Stand: 11.08.2020 https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/teilhabechancengesetz-teilhabe-am-arbeitsmarkt.html

Korrespondenzadresse

Dr. rer. med. Uta Gühne
Institut für Sozialmedizin, Arbeitsmedizin und Public Health (ISAP), Medizinische Fakultät der Universität Leipzig
Philipp-Rosenthal-Straße 55
04103 Leipzig
Deutschland   

Publication History

Article published online:
04 January 2021

© 2021. Thieme. All rights reserved.

Georg Thieme Verlag KG
Rüdigerstraße 14, 70469 Stuttgart, Germany

  • Literatur

  • 1 Mernyi L, Hölzle P, Hamann J. Berufstätigkeit und Rückkehr an den Arbeitsplatz bei stationär-psychiatrisch behandelten Patienten. Psychiat Prax 2018; 45: 197-205 DOI: 10.1055/s-0043-101901.
  • 2 Detmar W, Gehrmann M, König F. et al. Entwicklung der Zugangszahlen zu Werkstätten für behinderte Menschen. Berlin: ISB – Gesellschaft für Integration, Sozialforschung und Betriebspädagogik gGmbH; 2008
  • 3 Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge. Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle! Empfehlungen des Deutschen Vereins für ein neues Regelinstrument im SGB II. (15.05.2018). Im Internet: Stand: 18.08.2020 https://www.deutscher-verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2018/dv-01-18_sozialer-arbeitsmarkt.pdf
  • 4 Achatz J, Trappmann M. Arbeitsmarktvermittelte Abgänge aus der Grundsicherung. Der Einfluss von personen- und haushaltsgebundenen Barrieren. Nürnberg: 2011
  • 5 Kupka P, Möller J, Ramos Lobato P. et al. Teilhabe für arbeitsmarktferne Arbeitslose durch einen Sozialen Arbeitsmarkt. Chancen und Risiken eines notwendigen Instruments. Zeitschrift für Wirtschaftspolitik 2018; 67: 154-163
  • 6 Koch S, Kupka P. Öffentlich geförderte Beschäftigung. Integration und Teilhabe für Langzeitarbeitslose. Bonn: WISO Diskurs; 2012
  • 7 Bundesregierung. Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch. – Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) von 2018
  • 8 Bauer F, Kupka P. Öffentlich geförderte Beschäftigung für Langzeitarbeitslose – die Bedeutung sozialpädagogischer Betreuung. Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 2016; 47: 74-83
  • 9 Rudolph H. Arbeitsmarkt-Reformen 2005: Aktualisierte Schätzungen zum Start von ALG II. IAB-Kurzbericht, 11/2004. Nürnberg: 2004
  • 10 Schubert M, Parthier K, Kupka P. et al. Menschen mit psychischen Störungen im SGB II. IAB-Forschungsbericht (12/2013); 2013
  • 11 Jacobi F, Höfler M, Strehle J. Psychische Störungen in der Allgemeinbevölkerung. Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland und ihr Zusatzmodul Psychische Gesundheit (DEGS1-MH). Nervenarzt 2014; 85: 77-87
  • 12 Oschmiansky F, Popp S, Riedel-Heller S. et al. Psychisch Kranke im SGB II: Situation und Betreuung. IAB-Forschungsbericht, 14/2017
  • 13 Gühne U, Stein J, Schwarzbach M. et al. Der Stellenwert von Arbeit und beruflicher Beschäftigung in der Behandlung psychisch kranker Menschen. Psychother Psychosom Med Psychol 2017; 67: 457-464 DOI: 10.1055/s-0043-104855.
  • 14 Popp S, Kupka P, Gühne U. et al. Psychisch kranke Leistungsberechtigte im SGB II: Barrieren und Gelingensbedingungen bei der Integration in den Arbeitsmarkt. ARCHIV für Wissenschaft; 2017
  • 15 Jäckel D, Siebert S, Baumgardt J. et al. Arbeitsbezogene Teilhabebeeinträchtigungen und Unterstützungsbedarf von Patienten in der (teil-)stationären psychiatrischen Versorgung. Psychiat Prax 2020; DOI: 10.1055/a-1112-5519.
  • 16 Drake RE, Bond GR, Becker DR. IPS supported employment: An evidence-based approach to supported employment. New York: Oxford University Press; 2012
  • 17 Suijkerbuijk YB, Schaafsma FG, van Mechelen JC. et al. Interventions for obtaining and maintaining employment in adults with severe mental illness, a network meta-analysis. Cochrane Database Syst Rev 2017. DOI: 10.1002/14651858.CD011867.pub2
  • 18 Richter D, Hunziker M, Hoffmann H. Supported Employment im Routinebetrieb: Evaluation des Berner Job Coach Placement-Programms 2005–2016. Psychiat Prax 2019; 46: 338-341 DOI: 10.1055/a-0915-3990.
  • 19 BMAS. Erfolgreiche Bilanz nach einem Jahr Teilhabechancengesetz. (30.01.2020). Im Internet: Stand: 11.08.2020 https://www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/teilhabechancengesetz-teilhabe-am-arbeitsmarkt.html

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