Rehabilitation (Stuttg) 2020; 59(05): 258
DOI: 10.1055/a-1260-4609
Aktuelles

DIM: Stellungnahme zum Gesetzesentwurf Betreuungsrecht

Der Koalitionsvertrag für die 19. Legislaturperiode sieht vor, das Vormundschafts- und das Betreuungsrecht grundlegend zu modernisieren und strukturell zu verbessern. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) hat deshalb im Anschluss an einen interdisziplinären Diskussionsprozess zur Überprüfung der betreuungsrechtlichen Vorschriften am 23. Juni 2020 den „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ vorgelegt. Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIM) begrüßt in ihrer Stellungnahme vom August 2020 dessen Ziele, das Selbstbestimmungsrecht unterstützungsbedürftiger Menschen im Vorfeld und während einer rechtlichen Betreuung zu stärken, die Qualität der rechtlichen Betreuung zu verbessern und den Erforderlichkeitsgrundsatz besser umzusetzen. Eine Gesetzesreform sei unverzichtbar, um die deutsche Rechtslage an die menschenrechtlichen Vorgaben der UN-BRK anzugleichen; der Referentenentwurf enthalte einige wesentliche Verbesserungen.



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Article published online:
20 October 2020

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