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Aktuelle Kardiologie 2020; 9(06): 571
DOI: 10.1055/a-1240-7332
DOI: 10.1055/a-1240-7332
Verbandsmitteilungen
Der Bundesverband Niedergelassener Kardiologen informiert
Praxisrecht – „Bleib einfach im Bett, wenn du zum Arzt gehst!“

Eine solche Werbung für eine ärztliche Fernbehandlung, in Form eines digitalen Arztbesuchs, ist nicht erlaubt. Der Slogan in Verbindung mit der Möglichkeit eines „digitalen Arztbesuchs“ über eine App stellt nach Ansicht der Münchner Richter einen Verstoß gegen § 9 des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) dar und sei somit wettbewerbswidrig.
Publikationsverlauf
Artikel online veröffentlicht:
08. Dezember 2020
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