Geburtshilfe Frauenheilkd 2020; 80(09): 891-895
DOI: 10.1055/a-1213-2706
GebFra Magazin
Geschichte der Gynäkologie

Zur Geschichte des § 218 in beiden deutschen Staaten von 1949 bis zur Wiedervereinigung vor 30 Jahren[ 1 ]

Matthias David
,
Andreas D. Ebert
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Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges und der bald darauffolgenden deutschen Teilung blieb auf Beschluss des Alliierten Kontrollrates zunächst das Strafgesetzbuch in seiner Fassung vom 31.12.1931 gültig. Die Militärregierungen der Alliierten hoben im Rahmen einer allgemeinen Anweisung für Richter alle Strafverschärfungen auf, die nach dem 30.01.1933 erfolgten. Hiervon war auch mittelbar die Abtreibungsgesetzgebung[ 2 ] betroffen. Mit der Aufteilung des ehemaligen Reichsgebietes in Besatzungszonen war neben der allgemeinen Rechtsunsicherheit zunächst eine gewisse Zersplitterung der Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch verbunden [1].

1 Nach einem Vortrag auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Psychosomatische Frauenheilkunde und Geburtshilfe e.V. im März 2020 in Jena, modifiziert und stark gekürzt.




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Artikel online veröffentlicht:
02. September 2020

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