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Diabetes aktuell 2020; 18(03): 88-90
DOI: 10.1055/a-1167-4607
DOI: 10.1055/a-1167-4607
Magazin
DDG begrüßt aktuellen G-BA-Beschluss zur Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms
Diabetespatienten haben künftig Rechtsanspruch auf Zweitmeinung vor AmputationFurther Information
Publication History
Publication Date:
15 May 2020 (online)

Ein Durchbruch in der Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms (DFS): Künftig können sich gesetzlich Versicherte mit einem DFS vor einer Amputation eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen. So hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vergangene Woche entschieden [1]. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) lobt diesen ersten auf Freiwilligkeit basierenden Schritt, der den rund 250 000 Patienten, die jährlich an einem DFS erkranken, in vielen Fällen eine Amputation erspart.
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Literatur
- 1 G-BA: „Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom: Patientinnen und Patienten können ärztliche Zweitmeinung zur empfohlenen Operation einholen“ Im Internet https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/858/
- 2 G-BA: Erweiterung der Verordnungsfähigkeit für medizinische Fußpflege. Im Internet https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/844/
- 3 G-BA: Wundbehandlung mit Vakuumversiegelungs-therapie wird auch in der ambulanten Versorgung Kassenleistung. Im Internet https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/831/